Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 485/2016
Stuttgart,
07/13/2016



Weiterer Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart in der Verbandsversammlung des KVJS - Änderung der Entsendung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.07.2016
27.07.2016



Beschlußantrag:


1.a) Frau Stadträtin Bulle-Schmid wird als weitere Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) in der Verbandsversammlung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) abberufen.
b) Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer wird als weitere Vertreterin der LHS in die Verbandsversammlung des KVJS entsandt. Die Entsendung endet durch Widerruf oder automatisch mit dem Ausscheiden von Frau Bürgermeisterin Isabel Fezer aus dem Dienst der LHS.
2.a) Die Stadträtinnen Nicole Porsch und Iris Ripsam werden als Stellvertreterinnen der weiteren Vertreterin der LHS in der Verbandsversammlung des KVJS abberufen.
b) Frau Stadträtin Gabriele Nuber-Schöllhammer wird zur Stellvertreterin der weiteren Vertreterin der LHS in der Verbandsversammlung des KVJS gewählt. Die Entsendung endet durch Widerruf oder automatisch mit dem Ausscheiden von Frau Stadträtin Nuber-Schöllhammer aus dem Gemeinderat der LHS.



Begründung:


Hintergrund der Entsendung von Frau Bürgermeisterin Fezer anstelle von Frau Stadträtin Bulle-Schmid in die Verbandsversammlung des KVJS als weitere Vertreterin der LHS ist die Möglichkeit für Frau Bürgermeisterin Fezer, Mitglied des Verbandsausschusses des KVJS zu sein. Der Verbandsausschuss des KVJS ist vergleichbar mit einem Verwaltungsausschuss bzw. Hauptausschuss einer Gemeinde.

Das Rechtsamt des KVJS hat nach eingehender Prüfung festgestellt, dass nach dem Jugend- und Sozialverbandsgesetz (JSVG) nur Vertreter kraft Amtes selbst sowie entsandte weitere Vertreter der Verbandsversammlung des KVJS in den Verbandsausschuss des KVJS und mittelbar des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg Hohenzollern in Auflösung gewählt werden können. Nicht möglich ist dahingegen die Wahl einer gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 JSVG für einen Vertreter kraft Amtes dauerhaft als Stellvertreter benannten Person.

Frau Bürgermeisterin Fezer war bisher nur als ständige Vertreterin des Herrn Oberbürgermeisters, welcher kraft Amtes ein Vertreter der LHS in der Verbandsversammlung des KVJS ist, benannt. Da sie - wenn auch dauerhaft - nur Vertreterin eines Mitglieds kraft Amtes, aber nicht gewählt war, konnte sie rein rechtlich nicht Mitglied des Verbandsausschusses des KVJS sein, in den sie aber auf Vorschlag des Städtetages Baden-Württemberg von der Verbandsversammlung gewählt worden war. Zur Bereinigung dieses Zustandes und zur Ermöglichung der dauerhaften Mitgliedschaft von Frau Bürgermeisterin Fezer im Verbandsausschuss des KVJS wird vorgeschlagen, anstelle des bisher vom Gemeinderat entsandten Mitglieds, Frau Stadträtin Bulle-Schmid, Frau Bürgermeisterin Fezer als weitere Vertreterin der LHS Stuttgart in die Verbandsversammlung des KVJS zu entsenden.

Als Vertreterin für Frau Bürgermeisterin Fezer wird vorgeschlagen, Frau Stadträtin Nuber-Schöllhammer zu wählen.

Eine Wahl von Frau Bürgermeisterin Fezer als weitere Vertreterin der Stadt in der Verbandsversammlung des KVJS erfolgt entsprechend dem gesetzlichen Leitbild auf unbestimmte Dauer, d. h. bis auf Widerruf. Dies bedeutet, dass der 2019 neu zu wählende Gemeinderat nicht erneut entscheiden müsste.

Es steht dem Gemeinderat jedoch jederzeit frei, die Entsendung von Frau Bürgermeisterin Fezer zu widerrufen. Dies könnte - falls je vom Gemeinderat gewünscht - z. B. im Zuge der Neubesetzung der Gremien im Rahmen der Konstituierung des für die Wahlperiode 2019 bis 2024 neu gewählten Gemeinderates geschehen.

Die Neubesetzung des Postens der Stellvertreterin von Frau Bürgermeisterin Fezer ist turnusgemäß im Rahmen der Neubesetzung der Gremien im Zuge der Konstituierung des für die Wahlperiode 2019 bis 2024 neu gewählten Gemeinderates vorgesehen.

Durch die Neuordnung der Geschäftskreise der Bürgermeister ergeben sich keine für die Entsendung von Frau Bürgermeisterin Fezer als weitere Vertreterin der LHS in die Verbandsversammlung des KVJS bedeutsame Änderungen. Sie wird weiterhin für den Bereich Jugend zuständig sein, welcher den Schwerpunkt des KVJS bildet.

Herr Bürgermeister Wölfle, der nunmehr für den Bereich Soziales und Gesellschaftliche Integration zuständig sein wird, wird als ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters für die Verbandsversammlung des KVJS benannt werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sowohl das Referat Jugend und Bildung als auch das Referat Soziales und Gesellschaftliche Integration angemessen im KVJS vertreten sein werden.






Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Die Referate SJG und AK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

keine

<Anlagen>



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