Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
319
9
Verhandlung
Drucksache:
1047/2019
GZ:
T
Sitzungstermin:
05.12.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Bäderbetriebe Stuttgart, Nachtragswirtschaftsplan 2019
Vorgang: Bäderausschuss vom 08.11.2019, nicht öffentlich, Nr. 20
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 24.10.2019, GRDrs 1047/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Für den Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart (BBS) wird für das Wirtschaftsjahr 2019 ein Nachtragswirtschaftsplan - wie folgt - festgesetzt:
2019
2019
2019
bisher
Veränderung
Nachtrags-
wirtschaftsplan
EUR
EUR
EUR
1.1
im Erfolgsplan mit
- Erträgen in Höhe von
23.152.000
-2.837.000
20.315.000
- Aufwendungen in Höhe von
37.254.000
-1.017.000
36.237.000
- einem Jahresverlust von
-14.102.000
-1.820.000
-15.922.000
1.2
im Vermögensplan mit
Einnahmen und Ausgaben von
37.355.000
4.520.000
41.875.000
1.3
mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen in Höhe von
0
0
0
1.4
mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen von
12.200.000
4.500.000
16.700.000
1.5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
(20 % der Aufwendungen) wird
festgesetzt auf
7.450.800
-203.400
7.247.400
2. Finanzierungsbeschluss
2.1 Der im Erfolgsplan gegenüber der ursprünglichen Planung 2019 um 1.820 TEUR höhere Jahresverlust wird aus dem Teilergebnishaushalt THH 200, Stadtkämmerei zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2019 innerhalb der Kontengruppe 430 Transferaufwendungen entsprechend umgesetzt.
2.2 Die zusätzlich erforderlichen Finanzierungsmittel für das Projekt „Generalsanierung Hallenbad Feuerbach“ (vgl. GRDrs 979/2018) in Höhe von 2.700 TEUR werden im Haushaltsjahr 2019 anteilig mit 1.904 TEUR aus dem städtischen Finanzhaushalt im THH 200, Projekt 7.203050, Kontengruppe 781 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Über einen Anteil von 796 TEUR liegt ein schriftlicher Finanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg aus Landesdenkmalschutzmitteln vor.
Die Deckung des zusätzlich erforderlich werdenden städtischen Investitionszuschusses erfolgt aus in Vorjahren erwirtschafteter freier Liquidität.
2.3 Für die Finanzierung der Mehrkosten der Generalsanierung des Mineral-Bades Berg in Höhe von 4.500 TEUR wird in den Nachtragswirtschaftsplan 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.500 TEUR aufgenommen.
Die Anschlussfinanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020/2021 über einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.641 TEUR aus dem städtischen Finanzhaushalt sowie über 859 TEUR Grundstückserlöse aus dem Verkauf des Flurstücks 1263/31 Am Schwanenplatz (Erstellung eines Gesundheitscampus).
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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