Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
12
12
Verhandlung
Drucksache:
1031/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
01.02.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Steg Fauststraße, Vaihingen Ersatzneubau
Fuß- und Radwegbrücke
- Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.01.2024, öffentlich, Nr. 14
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 30.01.2024, öffentlich, Nr. 22
Verwaltungsausschuss vom 31.01.2024, öffentlich, Nr. 15
jeweiliges Ergebnis einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 19.01.2024, GRDrs 1031/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke über die Kaltentaler Abfahrt und der Haltestelle Fauststraße nach den Plänen des Tiefbauamts und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 05. Dezember 2023 (Anlage 1)
in Höhe von 4.720.000 EUR
zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 283.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken von 390.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei
Fertigstellung in Höhe von 5.393.000 EUR
wird zugestimmt.
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 4.720.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.661103 Jahr 2023 u.fr. 800.000 EUR
Steg Fauststraße; Ersatzneubau Jahr 2024 2.852.000 EUR
Fuß- und Radwegbrücke Jahr 2025 1.068.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen
3. Für den Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke über die Kaltentaler Abfahrt stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.661103 - Steg Fauststraße; Ersatzneubau Fuß- und Radwegbrücke, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Mittel von insgesamt 3.180.000 EUR zur Verfügung.
Der zusätzliche Mittelbedarf im Haushaltsjahr 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt 1.823.000 EUR wird, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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