Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
266
6
Verhandlung
Drucksache:
653/2022
GZ:
AKR 0414-00
Sitzungstermin:
15.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2024
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 14.12.2022, öffentlich, Nr. 473
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe der Abstimmungs- ergebnisse zu den vorliegenden Anträgen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 24.11.2022, GRDrs 653/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 werden insgesamt 135,9331 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1).
Davon im Teilstellenplan des/der
- Bürgermeisteramts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 5),
- Bezirksämter 3,6 Stellen (vgl. Anlage 6),
- DO.IT - Amts für Digitalisierung, Organisation und IT 6,0 Stellen (vgl. Anlage 7)
- Stadtkämmerei 9,15 Stellen (vgl. Anlagen 8 bis 11),
- Liegenschaftsamts 2,0 Stellen (vgl. Anlagen 12 und 13),
- Amts für öffentliche Ordnung 7,54 Stellen (vgl. Anlage 14 und 15),
- Branddirektion 29,82 Stellen (vgl. Anlage 16)
- Schulverwaltungsamts 2,0 Stelle (vgl. Anlage 17),
- Sozialamts 4,0 Stellen (vgl. Anlage 18),
- Jugendamts - ohne Kindertagesstätten - 33,85 Stellen (vgl. Anlagen 19 und 20),
- Jugendamts - Bereich Kindertagesstätten - 33,4731 Stellen
(vgl. Anlagen 21 bis 23),
- Tiefbauamts 4,0 Stellen (vgl. Anlage 24).
2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.
3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 wird der KW-Vermerk an 1,0 Stelle verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2 sowie Anlage 25).
4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden 25,8362 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 3).
5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 werden aufgrund der Beschlussfassung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) 1.281,055 Stellen des gehobenen sowie des mittleren Dienstes angehoben (vgl. Übersicht Anlage 4).
6. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 12.300.000 € ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.
EBM
Dr. Mayer
fasst das Ergebnis der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses zusammen und stellt klar, dass der Rat nunmehr über die Schaffung von 148,9331 Stellen (GRDrs 653/2022 plus die Anträge aus dem Gemeinderat) zu entscheiden habe. Damit erhöhen sich die Mehraufwendungen für Stellenbeschaffungen um ca. 1,27 Mio. EUR auf insgesamt 10.215.505 EUR. Die Gesamtaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2023 betragen somit rund 13.570.000 EUR.
OB
Dr. Nopper
stellt anschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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