Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
170
14a
VerhandlungDrucksache:
453/2022
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 27.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2021

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.07.2022, öffentlich, Nr. 254
Gemeinderat vom 21.07.2022, öffentlich, Nr. 141
jeweiliges Ergebnis: Vertagung
Verwaltungsausschuss vom 27.07.2022, öffentlich, Nr. 306
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 14.07.2022, GRDrs 453/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2021 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 259,6 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.879.485.923,77
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.623.077.228,19
EUR
Ordentliches Ergebnis
256.408.695,58
EUR
Außerordentliche Erträge
20.018.988,12
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-16.789.371,82
EUR
Sonderergebnis
3.229.616,30
EUR
Jahresüberschuss
259.638.311,88
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2021
202.120.005,65
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

1.2 Rücklagen
2. Bilanz zum 31.12.2021 (Anlage 2)

2.1. Die Bilanz zum 31.12.2021, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 11.224.974.674,77 EUR ab:

Immaterielle Vermögensgegenstände
12.905.874,31
EUR
Sachvermögen
5.032.934.634,43
EUR
Finanzvermögen
5.435.246.869,26
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
743.887.296,77
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
11.224.974.674,77
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.581.782.647,09
EUR
Sonderposten
908.663.344,28
EUR
Rückstellungen
509.472.658,17
EUR
Verbindlichkeiten
185.277.356,61
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
103.450.425,71
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
11.224.974.674,77
EUR


2.2. Innerhalb der "Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses" werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 2, Seite 19, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.11) Mittel in Höhe von 599.375.647,55 EUR gebunden: 3. Gesamtfinanzrechnung 2021 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 19.464.437,16 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.786.615.590,04
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.335.261.283,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
451.354.307,02
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
54.777.660,17
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-486.665.260,64
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-431.887.600,47
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
19.466.706,55
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
10.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.269,39
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-2.269,39
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
19.464.437,16
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2021
1.165.493.682,91
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
4.754.153,83
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
24.218.590,99
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
115.901.922,96
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2021)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2021 in die Ämterbudgets 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
202.120.005,65 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2021 in die Ämterbudgets 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 963.373.677,26 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2021 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
2.629.744,75 EUR
5.2900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43410 Gewerbesteuer-umlage
36.353.250,30 EUR
5.3900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43710 Finanz- ausgleichsumlage
1.477.035,10 EUR
5.4900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006110 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen43730 Allgemeine Umlagen an Zweckverbände u. dgl
276.135,59 EUR
5.5900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
366.645,03 EUR
5.6900 Allgemeine Finanzwirtschaft9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft451 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.389.808,90 EUR
Summe
42.492.619,67 EUR

Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 12f).

6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:
- Ziffer I.4 in Höhe von 39.470.873,87 EUR (Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 5.114.996,53-EUR (Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von städtischen Darlehen an die Eigenbetriebe Stadtentwässerung Stuttgart (SES) und Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) sowie Gewährung von Kassenkrediten an die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2021 ein städtisches Darlehen in Höhe von 40.000.000 EUR gewährt.

Dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) werden zur teilweisen Finanzierung von Investitionen in 2021 städtische Darlehen in Höhe von insgesamt 13.000.000 EUR gewährt.

Den Stadtwerken Stuttgart GmbH (SWS) werden zur Deckung von unterjährigen Liquiditätsschwankungen Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 EUR gewährt (GRDrs 169/2020).

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Amt für Revision. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2021 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des Amts für Revision zur Verfügung gestellt.



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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