2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.
3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2020 auf 0,73 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.
Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die wesentlichen Einflussgrößen der Entgelt- und Gebührenkalkulation 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) sind dabei folgende Positionen:
· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (siehe Anlage 2) basiert auf den Zahlen des Wirtschaftsplans 2020 (GRDrs 1005/2019) und liegt bei 94,2 Mio. EUR (Abwassergebührenkalkulation 2019: 91,1 Mio. EUR).
· Der angesetzte kalkulatorische Zinssatz liegt bei 4,0 % (Abwassergebührenkalkulation 2019: 4,0 %) und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG).
· In 2020 gelten bei der Gebührenkalkulation folgende Verteilungsschlüssel (siehe Anlage 3). Diese wurden auf Basis der Jahresabschlussdaten 2015 zum Jahresende 2016 neu erhoben und gelten seit 1. Januar 2018. Die Verteilungsschlüssel werden alle 5 Jahre aktualisiert.
· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2020 angesetzte Schmutzwassermenge beträgt 36,2 Mio. m³ (Abwassergebührenkalkulation 2019: 35,8 Mio. m³).
· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde auf 31,7 Mio. m² erhöht (Abwassergebührenkalkulation 2019: 31,5 Mio. m²).
· Im Bereich Schmutzwasser sind in 2020 Zuführungen von Kostenüberdeckungen (aus dem Jahr 2016) in Höhe von 2,5 Mio. EUR berücksichtigt (siehe Anlage 4).
· Im Bereich Niederschlagswasser sind in 2020 Zuführungen von Kostenüberdeckungen (aus dem Jahr 2016) in Höhe von 0,5 Mio. EUR berücksichtigt (siehe Anlage 4).
· In der Gebührenkalkulation sind die ökologischen, die betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Notwendigkeiten des Eigenbetriebs ausgewogen und nachhaltig berücksichtigt.
· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) fallen für 2020 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,7 Mio. EUR an (WP2019: 9,2 Mio. EUR).
· Für Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke sind im Wirtschaftsplan 2020 Investitionen in Höhe von 67,7 Mio. EUR eingeplant. Gleichzeitig sind Instandhaltungsleistungen für die betrieblichen Anlagen des Eigenbetriebs insgesamt 10,6 Mio. EUR vorgesehen.
· In 2020 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 2,0 Mio. EUR ausgewiesen. Das Jahresergebnis ergibt sich aus der Differenz der tatsächlichen Verzinsung (auf Basis des Handelsrechts -HGB-) und der kalkulatorischen Verzinsung (auf Basis des Kommunalabgabengesetzes -KAG-). Das Jahresergebnis soll der allgemeinen Rücklage zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur zugeführt werden.
Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen in 2020 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt Abwassergebühren in Höhe von 261 EUR. Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührenaufwand der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bei 320 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein gutes Preisniveau für eine leistungsfähige und zukunftssichere Stadtentwässerung (siehe Anlage 5 -bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte-). Finanzielle Auswirkungen Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,69 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,73 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2020 kostendeckend sein. Beteiligte Stellen Die Referate AKR und WFB haben der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen - Erledigte Anträge/Anfragen - Dirk Thürnau Wolfgang Schanz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Anlage 1: Entwicklung der Erfolgsplanpositionen Anlage 2: Zusammenfassung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation Anlage 3: Schematische Darstellung der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation Anlage 4: Fortschreibung der Über- bzw. Unterdeckungen der SES Anlage 5: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte Anlage 6: Änderung der Entgeltbestimmungen Anlage 7: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr <Anlagen> zum Seitenanfang