Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
OB 9011-05
GRDrs
513/2020
Änderung
Stuttgart,
07/29/2020
Änderung der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020
und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
29.07.2020
Beschlußantrag:
1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Nachtragshaushaltsplan wird gemäß Anlage 2
zur ursprünglichen GRDrs 513/2020 und den beigefügten Anlagen 1 (Nachtragshaushaltssatzung) und 2 (Änderungsliste)
zugestimmt.
2. Bewirtschaftung des Haushaltsplans 2020 mit Nachtrag
a) Dem Vorschlag der Verwaltung, die für das Jahr 2020 verfügte Haushaltsbremse aufzuheben und somit der vollständigen Freigabe der Aufwandsansätze 2020 (Anlage 3 Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021) wird zugestimmt.
b) Die im Zusammenhang mit der GRDrs 250/2020 „Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19“ beschlossenen Flexibilisierung im Haushaltsvollzug innerhalb der Teilhaushalte wird aufgehoben.
3. Haushaltsplan 2021
a) Zur Vorbereitung eines notwendigen Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Ertragskraft der Ergebnishaushalte und Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierung künftiger Haushalte zu erarbeiten.
b)
Um dieses Konzept frühzeitig gemeinsam mit dem Gemeinderat vorbereiten zu können, wird die Verwaltung beauftragt die Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts entsprechend ihrer Beeinflussbarkeit (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung usw.) aufzubereiten. Die Verwaltung wird ihre Ergebnisse dem Gemeinderat im September zur Beschlussfassung vorlegen.
Begründung:
Auf die GRDrs 513/2020 Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020
und Bewirtschaftungsvorgaben zum Doppelhaushaltsplan wird verwiesen.
In den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats am 29. Juli 2020 haben sich noch Änderungen in den Ansätzen des Nachtragshaushaltsplans 2020 ergeben. Diese sind in der Anlage 2 dargestellt.
Die vorgesehene vorläufige Verfügungssperre entsprechend Nr. 3 b) der ursprünglichen Vorlage entfällt. Zur Vorbereitung weiterer Abstimmungen mit dem Gemeinderat nach der Sommerpause erstellt die Verwaltung detaillierte Übersichten hinsichtlich der Beeinflussbarkeit der Aufwandsansätze innerhalb der Budgets aller Ämter und Verwaltungsbereiche (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben, gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung usw.).
Diese werden im September dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.
In den Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 (Anlage 3 zur ursprünglichen GRDrs 513/2020) werden die Festsetzungen zur Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2021 entsprechend geändert:
Haushaltsjahr 2021
Die Haushaltssatzung 2021 tritt am 1.1.2021 in Kraft.
Verfügungen vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung sind soweit notwendig bereits im Jahr 2020 möglich, wobei über investive Auszahlungsansätze des Finanzhaushalts bis zum 31.12.2020 nur unter der Maßgabe der hierfür notwendigen Verpflichtungsermächtigungen verfügt werden darf (§ 15 DA-HK).
Fritz Kuhn Thomas Fuhrmann
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlage
1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
2. Änderungsliste zum Nachtragshaushaltsplan
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen
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