Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
102
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VerhandlungDrucksache:
239/2022
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin: 19.05.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine - Personalbedarfe und Einrichtung von Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 16.05.2022, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: Verweisung ohne Votum
Verwaltungsausschuss vom 18.05.2022, öffentlich, Nr. 188
Ergebnis: Zustimmung mit Änderungen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.05.2022, GRDrs 239/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.

2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine führen bei den nachstehenden Ämtern in den Jahren 2022 und 2023 zunächst zu Personalmehrbedarfen im Umfang von insg. 94,74 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
3. Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insg. 85,18 VZK (Beschlussziffer 2.1 - 2.10 ohne 2.6 b) außerhalb des Stellenplans einzustellen. 4. Zur Deckung des kurzfristigen Personalbedarfs in der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amts für Öffentliche Ordnung i. H. v. 9,56 VZK wird ein Personaldienstleister beauftragt. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden und wird daher vorerst für 3 Monate vorgesehen.
5. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.578.745 € und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.379.160 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache in der Fassung des Verwaltungsausschusses einstimmig wie beantragt.

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