Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
102
4
Verhandlung
Drucksache:
239/2022
GZ:
AKR 4233-00
Sitzungstermin:
19.05.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine - Personalbedarfe und Einrichtung von Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 16.05.2022, öffentlich, Nr. 60
Ergebnis: Verweisung ohne Votum
Verwaltungsausschuss vom 18.05.2022, öffentlich, Nr. 188
Ergebnis: Zustimmung mit Änderungen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.05.2022, GRDrs 239/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.
2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine führen bei den nachstehenden Ämtern in den Jahren 2022 und 2023 zunächst zu Personalmehrbedarfen im Umfang von insg. 94,74 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
2.1 Beim Referat Soziales und Integration
1,0 VZK in EG 11 für das Welcome Center und
1,0 VZK in S 15 für die Fachstelle Migration
(insg. 2,0 VZK)
2.2 beim Haupt- und Personalamt
0,5 VZK in EG 10 für die Förderung Bürgerschaftliches Engagement
1,0 VZK in EG 11 für die Abteilung Personalwirtschaft
(insg. 1,5 VZK)
2.3 bei der Stadtkämmerei
0,5 VZK in EG 7 bei der Abteilung Stadtkasse
2.4 beim Liegenschaftsamt
2,0 VZK in EG 10 für Objektverwaltung
0,5 VZK in EG 8 für Betriebskostenabrechnung
(insg. 2,5 VZK)
2.5 beim Jobcenter
9,02 VZK in EG 10 für pAp ELB U25
8,44 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü25
19,87 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung
1,0 VZK in EG 11 für SGL Sicherung des Lebensunterhalts
1,0 VZK in EG 10 für Personal- und Organisationssachbearbeitung
(insg. 39,33 VZK)
2.6 beim Amt für öffentliche Ordnung
a) 1,0 VZK in EG 7 für das Sachgebiet Führerscheinstelle und 2,03 VZK in EG 8 für die Dienststelle Bürgerbüros
b) 3,0 VZK in EG 5, 5,56 VZK in EG 9a und 1,00 VZK in EG 10 für die Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
(insg. 12,59 VZK)
2.7 bei der Branddirektion
1,0 VZK in EG 10 für Sachbearbeitung Katastrophenschutz
1,0 VZK in EG 9a für Sachbearbeitung Lagerverwaltung
(insg. 2,0 VZK)
2.8 beim Schulverwaltungsamt
1,13 VZK in EG 6 für Schulsekretariate/Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen
2.9 beim Sozialamt
3,98 VZK in EG 10 für die Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen
(Abt. 50-1)
11,21 VZK in EG 9c für die Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen
(Abt. 50-6)
8,0 VZK S 12 und 1,0 VZK SGL S 17 für die soziale Betreuung in Notunterkünften/Wohnungen
2,0 VZK in EG 10 für Bürgerschaftliches Engagement Flüchtlinge
1,0 VZK in EG 13 für Sozialplanung
(insg. 27,19 VZK)
1,0 VZK in EG 9c für den Leistungsbereich Asylbewerberleistungsgesetz
(Abt. 50-2)
(insg. 28,19 VZK)
2.10 beim Sozialamt und den Bezirksämtern
5,0 VZK in EG 9c für die Sozialhilfesachbearbeitung
3. Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt,
ab sofort
Personal im Umfang von insg. 85,18 VZK
(Beschlussziffer 2.1 - 2.10 ohne 2.6 b)
außerhalb des Stellenplans einzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt,
ab 01.09.2022
Personal im Umfang von weiteren insg. 9,56 VZK
(Beschlussziffer 2.6 b)
außerhalb des Stellenplans einzustellen.
Alle Ermächtigungen sind bis 31.12.2023 befristet.
Beim
Haupt- und Personalamt
kann im Bereich der Ämterbetreuung vorläufig auf 0,5 VZK der Ermächtigungen zurückgegriffen werden, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingerichtet wurden, so dass in diesem Bereich akut keine weitere Ermächtigung erforderlich ist. Damit wird der zusätzliche Aufwand bei der personalwirtschaftlichen Abwicklung der zusätzlichen stadtweiten Ermächtigungen abgedeckt.
Beim
Jobcenter
können 33,37 VZK der insgesamt berechneten 70,70 VZK für die Bereiche der SB Leistung und Persönliche Ansprechpartner/-innen vorläufig innerhalb der mit dem Geschäftsplan 2021 (GRDrs 954/2020) zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.
Die beim
Gesundheitsamt
bestehenden Personalbedarfe können vorläufig innerhalb der mit den GRDrs. 429/2020, 1023/2020, 768/2021 und 47/2022 zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.
Eine unbefristete Ausschreibung und Besetzung aller Ermächtigungen ist möglich, sofern die Ämter eine weitere Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen gewährleisten können. Die Einstellung erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der Entwicklung der Auftragslage (z. B. anhand der Flüchtlings- und Fallzahlen).
Zu den Personalbedarfen und benötigten Ermächtigungen des
Jugendamtes
im Kontext der UMA wird eine eigene Vorlage in die Gremien eingebracht (GRDrs 192/2022).
Über weitere Ermächtigungen und etwaige dauerhafte Stellenschaffungen, ggf. unter Einbeziehung aktualisierter Zahlen, ist im Rahmen des Vorgriffverfahrens auf den Stellenplan 2024/2025 zu entscheiden.
4. Zur Deckung des kurzfristigen Personalbedarfs in der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amts für Öffentliche Ordnung i. H. v. 9,56 VZK wird ein Personaldienstleister beauftragt. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden und wird daher vorerst für 3 Monate vorgesehen.
Dem überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu 225.000 € im Teilergebnishaushalt 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 - Einwohnerwesen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.
5. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.578.745 € und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.379.160 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache in der Fassung des Verwaltungsausschusses einstimmig
wie beantragt
.
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