Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
121
2
Verhandlung
Drucksache:
330/2022
GZ:
1001-03
Sitzungstermin:
30.06.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Haupt
fr
Betreff:
Gewährung einer Zulage für die Mitarbeiter*innen der Bürgerbüros, der KFZ-Zulassungsstelle, der Führerscheinersterteilung sowie für die Springkräfte in den Bürgerbüros
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 01.06.2022, öffentlich, Nr. 200
Ergebnis: Zurückstellung
Verwaltungsausschuss vom 29.06.2022, öffentlich, Nr. 224
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, ein Abschmelzen der Zulage erst nach eingehender Evaluation umzusetzen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.06.2022, GRDrs 330/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Tarifbeschäftigen in den folgenden Dienststellen des Amts für öffentliche Ordnung erhalten eine Zulage i. H. v. 100 Euro pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung:
- Bürgerbüros: alle Sachbearbeiter*innen bis EG 8, Bürgerbüroleitungen und Leitungsspringer*innen
- Kfz-Zulassungsstelle: alle Sachbearbeiter*innen bis EG 7, Teamleitungen und die Beschäftigten in der Sonderstelle IuK
- Führerscheinstelle: alle Sachbearbeiter*innen bis EG 8, Teamleitungen und Teamberater*innen (ausgenommen sind hierbei die Bereiche Eignungsüberprüfung und Gewerbliche Personenbeförderung / Fahrlehrerrecht)
Analog der Zulage für Tarifbeschäftigte in Sachbearbeitungsfunktion bei der Ausländerbehörde, welche mit der GRDS 1331/2021 verlängert wurde, soll die Wirkung dieser Zulage zum nächsten Doppelhaushalt evaluiert werden. Die Zulage soll ab dem Jahr 2024 stückweise abgeschmolzen werden. Für 2024 ist dann eine Zulage in Höhe von 75 Euro, 2025 von 50 Euro und 2026 von 25 Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2027 entfällt die Zulage.
2. Beamtete Springkräfte in den Bürgerbüros, die nach A 8 besoldet werden, erhalten für die Dauer der Wahrnehmung der Springkraftfunktion mit Blick auf die damit verbundene besondere Leistung eine Funktionszulage auf Grundlage von § 76 LBesG. Die Zulage beträgt 300 Euro pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung. Sie wird gewährt, sofern der Dienstvorgesetzte entsprechende Leistungen bestätigt.
3. Die Tarifbeschäftigten in EG 8 in der Funktion als Springkräfte in den Bürgerbüros erhalten die Funktionszulage gemäß der in Beschlussziffer 2 festgelegten Bedingungen.
4. Die Zulagen werden ab 01.07.2022 gewährt.
5. Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Personalaufwand in Höhe von bis zu maximal 211.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 und bis zu 421.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Erforderlichenfalls erfolgt eine Inanspruchnahme der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, in Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand).
6. Die Verwaltung wird rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2024/2025 über die aktuelle Personalsituation bei den betroffenen Bereichen berichten, damit sachgerecht über eine eventuelle Fortsetzung der Zulage oder alternative Maßnahmen entschieden werden kann.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig mit der Maßgabe des Verwaltungsausschusses, ein Abschmelzen der Zulage erst nach eingehender Evaluation umzusetzen
wie beantragt
.
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