Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Referat Jugend und Bildung

Gz: SI, JB
GRDrs 645/2016
Stuttgart,
10/04/2016



Anpassung der Förderung freier Träger an den Tarifabschluss 2016/2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.10.2016
20.10.2016



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Entsprechend des Haushaltsantrags 1006/2013, dem in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 entsprochen wurde, ist die Verwaltung verpflichtet, nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten bei der Stadt dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der freien Träger vorschlägt.

Eine vom neuen Tarifvertrag abweichende Regelung wird von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Zu Beschlussantrag 1

Die Tarifsteigerung von 2,4 % für 10 Monate im Jahr 2016 ist durch die im Haushalt 2016/2017 bereits enthaltene Steigerung des Personalkostenanteils um 2 % gedeckt.

Für das Jahr 2017 ergibt sich eine weitere Tarifsteigerung von 2,15 % (anteilig 11 Monate von 2,35 %) und ein Mehrbedarf von 389.500 EUR.

Der Mehrbedarf ab 2018 beträgt 512.100 EUR und wird entsprechend im Haushaltsentwurf 2018/2019 berücksichtigt.


Zu Beschlussantrag 2

Die neue Entgeltordnung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst hat zu höheren Tabellenentgelten für einzelne Entwicklungsstufen geführt. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der bei der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (STJG) angestellten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abenteuerspielplätze und Jugendfarmen waren in den Entgeltgruppen S11 (Sozialpädagogen) oder S8 (Jugend- und Heimererzieher) eingruppiert. Nach der neuen Eingruppierung sind sie ab Juli 2015 in S11 bzw. S8b eingruppiert.

Da die Erhöhung der Entgelte in den einzelnen Entgeltgruppen unterschiedlich ausgefallen sind, kann kein allgemeiner Prozentsatz genannt werden. Die Mehrkosten mussten anhand der Gehaltsabrechnung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechnet werden. Da dies erst mit zeitlicher Verzögerung möglich war, konnte dieser Aspekt der Tariferhöhung bei der Haushaltsaufstellung 2016/2017 nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Mehrbedarf 2015 (Juli bis Dezember) beträgt 89.300 EUR, dieser soll rückwirkend an die STJG gewährt werden. Ab dem Jahr 2016 beläuft sich der Mehraufwand auf 200.600 EUR. Dieser wird entsprechend ebenfalls im Haushaltsentwurf 2018/2019 berücksichtigt.

Den Trägern, die die Tarifsteigerung an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben, entstehen Mehrkosten, die in der Bezuschussung ab dem Jahr 2017 noch nicht berücksichtigt sind. Ohne eine entsprechende Anpassung der städtischen Zuschüsse ist daher nicht auszuschließen, dass sich die Träger der Wohlfahrtspflege aufgrund fehlender Eigenmittel dazu gezwungen sehen, ihr Leistungsangebot im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich einzuschränken.

Finanzielle Auswirkungen

Der Mehrbedarf von 289.900 EUR (89.300 EUR plus 200.600 EUR) im Jahr 2016 sowie der Mehrbedarf von 590.100 EUR (389.500 EUR plus 200.600 EUR) im Jahr 2017 wird über die Deckungsreserve realisiert.
Der Mehrbedarf von 712.700 EUR (512.100 EUR plus 200.600 EUR) im Jahr 2018 wird im Haushaltsentwurf 2018/2019 berücksichtigt.
Die Umsetzung bzw. Verteilung auf die Förderbudgets von Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt erfolgt im Verwaltungsvollzug.




Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet





Isabel Fezer Werner Wölfle
BürgermeisterinBürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Übersicht über finanzielle Auswirkungen

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Förderung_Anpassung2016 für GRdrs.pdfFörderung_Anpassung2016 für GRdrs.pdf