Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0504-02
GRDrs 486/2023
Stuttgart,
05/22/2023



Verlängerung der Übergangsregelung zur Weiteranwendung des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.05.2023
25.05.2023



Beschlußantrag:

1. Die LHS wendet die Regelungen aus dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV Flex AZ vom 27.02.2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 7 vom 25.10.2020) bis 31.12.2023 entsprechend an.

2. Die hierdurch entstehenden Personalaufwendungen werden innerhalb der betroffenen Teilhaushalte verbucht.


Begründung:


Bis Ende 2022 hatten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung aller persönlichen Voraussetzungen einen tariflichen Anspruch auf Altersteilzeit. Um einen gleitenden Übergang in den Ruhestand weiterhin zu ermöglichen, beschloss der Gemeinderat am 02.03.2023, die Regelungen aus dem TV FlexAZ weiter anzuwenden, bis die Tarifvertragsparteien über künftige Altersteilzeitregelungen im Rahmen der Tarifverhandlungen entschieden haben (GRDrs 10/2023). Mit dem aktuellen Tarifabschluss wird die tarifliche Altersteilzeit überraschenderweise nicht verlängert. Viele Mitarbeitende hatten ihr Interesse an Altersteilzeit bekundet und darauf vertraut, dass diese weiterhin tarifvertraglich geregelt wird.

Daher wird vorgeschlagen, die Regelungen zur Altersteilzeit als Freiwilligkeitsleistung der LHS zunächst bis Ende des Jahres weiterzuführen.
Über eine mögliche Anschlussregelung soll unter den Gesichtspunkten der aktuellen tariflichen Weiterentwicklungen, der Kosten und Finanzierbarkeit sowie in Abwägung personalwirtschaftlicher Vor- und Nachteile entschieden werden.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Anwendung der Regelungen zur Altersteilzeit mit einer Quote von bis zu 5% entstehen für die LHS jährliche Aufwendungen von bis zu 2,4 Mio. EUR. Gegenüber der beschlossenen GRDrs 10/2023, bei der die Aufwendungen für die Altersteilzeit bereits für das Jahr 2023 einkalkuliert sind, ergeben sich keine Mehrkosten.

Im Jahr 2023 können die Mittelbedarfe aus dem veranschlagten Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt werden.


Beteiligte Stellen

WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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