Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
132
6
VerhandlungDrucksache:
672/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 20.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Neufassung der Satzung für das Jugendamt
der Landeshauptstadt Stuttgart

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 58
Ergebnis: Vorberatung mit Maßgabe, dass die Anhörung des JHA spätestens 4 Wochen vor der Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 17.05.2021, öffentlich, Nr. 59
Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 159
Jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung gemäß der Vorberatung im JHA


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 13.04.2021, GRDrs 672/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (Jugendamtssatzung; JAS) (Stadtrecht 4/5) gem. Anlage 1 wird beschlossen.



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt mit der Maßgabe des Jugendhilfeausschusses (Änderung am Satzungstext, Anlage 1, § 5 zur GRDrs 672/2020). Dieser lautet nunmehr wie folgt (Änderung ist fett dargestellt):

§ 5 Frist zur vorherigen Anhörung
Die Anhörung des Jugendhilfeausschusses im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 LKJHG soll spätestens vier Wochen vor der Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgen.

einstimmig wie beantragt.

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