Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
132
6
Verhandlung
Drucksache:
672/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
20.05.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Neufassung der Satzung für das Jugendamt
der Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 03.05.2021, öffentlich, Nr. 58
Ergebnis: Vorberatung mit Maßgabe, dass die Anhörung des JHA spätestens 4 Wochen vor der Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgt
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 17.05.2021, öffentlich, Nr. 59
Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 159
Jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung gemäß der Vorberatung im JHA
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 13.04.2021, GRDrs 672/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (Jugendamtssatzung; JAS) (Stadtrecht 4/5) gem.
Anlage 1
wird beschlossen.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mit der Maßgabe des Jugendhilfeausschusses (Änderung am Satzungstext, Anlage 1, § 5 zur GRDrs 672/2020). Dieser lautet nunmehr wie folgt (Änderung ist fett dargestellt):
§ 5 Frist zur vorherigen Anhörung
Die Anhörung des Jugendhilfeausschusses im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 LKJHG soll spätestens
vier
Wochen vor der Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgen.
einstimmig
wie beantragt
.
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