Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 964/2013
Stuttgart,
11/19/2013



Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2014;
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) und Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.12.2013
04.12.2013
05.12.2013



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2014 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone I (Königsstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) wird von 79,90 € pro lfd. Meter auf 75,80 € pro lfd. Meter gesenkt.

Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) wird von 136,80 € pro lfd. Meter in 2013 auf 140,00 € pro lfd. Meter in 2014 erhöht.

Die für 2014 festgelegten Reinigungsgebühren der Reinigungszone II liegen unter den kalkulierten Gebühren in Höhe von 146,99 €. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 5.100 € geht zu Lasten des AWS.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung –HGS-) in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Gebühren (Beschlussantrag Nr.1)

Die Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (HGS) wird geändert. Der Gebührensatz für die Reinigungszone I (Königsstraße mit angrenzenden Seitenstraßen) wird von 79,90 € pro lfd. Meter auf 75,80 € pro lfd. Meter gesenkt.

Die Senkung begründet sich daraus, dass in der Kalkulation 2013 noch ein Verlust aus Vorjahren eingerechnet wurde. Lt. KAG ist es möglich Verluste innerhalb von fünf Jahren in die Kalkulationen der Folgejahre einzurechnen. Für die Kalkulation 2014 gab es keine zu berücksichtigenden Verluste aus Vorjahren mehr.

Die Gebührensätze für die Reinigungszone II werden gegenüber 2013 auf 140,00 € pro lfd. Meter erhöht. Die für 2013 festgelegten Gebühren der Reinigungszone II lagen bereits unter dem für 2013 kalkulierten Wert.

Da eine einmalige Erhöhung der Gebühren auf den sich aus der Kalkulation ergebenden Wert schwer vermittelbar ist, wird zunächst auf eine kostendeckende Gebühr verzichtet. Die Gebührenerhöhung soll schrittweise erfolgen.

In 2014 liegt die kalkulierte Gebühr bei 146,99 € pro lfd. Meter. Der festgelegte Wert für 2014 liegt bei 140,00 € pro lfd. Meter. Die Unterdeckung in Höhe von rd. 5.100 € geht zu Lasten des AWS. Die zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders augenfällig. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden.


2. Änderung der ÖGS (Beschlussantrag Nr.2)

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend den Reinigungszonen I und II des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.

Aufgrund der Fertigstellung von weiteren Straßen im Europaviertel sind Verkehrsflächen neu in das Verzeichnis der Straßen, die sich in der Reinigungszone I befinden, aufzunehmen bzw. dort schon aufgeführte zu erweitern, damit in diesem Bereich städtische Reinigungsleistungen erbracht und hierfür Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Das Verzeichnis ist deshalb entsprechend zu ändern.


3. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 3)

Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für die Reinigungszonen I und II mussten Änderungen vorgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine




Technisches Referat

Betriebsleitung AWS
Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
BürgermeisterGeschäftsführer


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 964/2013: Ausführliche Begründung
Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 964/2013: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2014
Anlage 2 zur GRDrs 964/2013: Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)
Anlage 3 zur GRDrs 964/2013: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS)



Ausführliche Begründung:


Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2014. Die Kalkulation 2014 wurde auf Basis der angefallenen Personal- und Sachkosten in 2012, zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2013 und 2014 sowie einer Anpassung der Frontmeterlängen, erstellt.

In der Kalkulation 2013 konnten, gemäß KAG, Verluste aus Vorjahren in Höhe von rd. 81.000 € berücksichtigt werden. In der Kalkulation 2014 konnten keine Verluste aus Vorjahren mehr eingerechnet werden.

Die Anzahl der Frontmeter hat sich gegenüber der Kalkulation 2013 geringfügig um rd. 300 lfd. Meter erhöht

Als Bezugsgrößen für die Zuordnung der Kosten dienen die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Fahrzeuge und Geräte in den Reinigungszonen I und II sowie die mittels Geo-Informationssystem SIAS ermittelten Flächen (digitale Flächenermittlung) der Reinigungszonen I und II. Aus der nach dieser Verfahrensweise kalkulierten Gebühren und der vom Steueramt vorgegebenen Frontmeterlängen errechnen sich für das Jahr 2014 folgende Gebührenerlöse:


lfd. Meter
Erlöse €
Zone I:
2013
22.166,33
1.771.089,77
2014
22.466,09
1.702.929,62
Zone II:
2013
732,80
100.247,04
2014
732,80
102.592,00
Gesamterlöse 2013
1.871.336,81
Gesamterlöse 2014
1.805.521,62

Die in der Kalkulation für 2014 angesetzten Personalkosten beinhalten die vorgegebenen Plan-Tariferhöhungen von jährlich 2% gegenüber dem Vorjahr.

Bei den Sachkosten wurde eine moderate Preissteigerung von jährlich 1% für die Kalkulation 2014 unterstellt. Bei den Fahrzeugtarifen wurden gegenüber 2013 konstante Tarife unterstellt.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 (vgl. Anhang 1 zur Anlage 1) für die Reinigungszone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) und Reinigungszone II (Unterführungsreinigung in der Klett- und Rotebühlpassage) stellt sich danach wie folgt dar:


Zone I
Zone II
Personalkosten
3.366.120,75 €
435.625,68 €
Umlagen Overhead
362.625,14 €
36.207,18 €
Leistungen Fuhrpark
386.510,85 €
90.763,05 €
Sonstiger betriebl. Aufwand
318.749,81 €
35.105,27 €
Gesamtkosten
4.434.006,55 €
597.701,18 €
-5% öffentliches Interesse
- 221.700,33 €
- 29.885,06 €
Ansatzfähige Kosten
4.212.306,22 €
567.816,12 €


Aus den Flächenverhältnissen zwischen den Gesamtflächen der Reinigungszone I und der Reinigungszone II und den Flächen der Anliegerverpflichtungen, welche sich aus den "Frontmeterlängen" mal einer satzungsgemäßen Breite zwischen drei und fünf Metern errechnet, berechnen sich die jeweiligen ansatzfähigen Kosten für die Gebührenbedarfsrechnung.

Die ansatzfähigen Kosten betragen somit für die Reinigungszone I 1.703.877,87 € und für die Reinigungszone II 107.714,72 €.


Plan-Anlieger -
RZ I
RZ II
Frontmeter 2014
22.466,09 lfd.M.
732,80 lfd.M.
Kalkulierte vollkostendeckende Gebühr/Jahr 2014
75,84 €/ lfd.M.
146,99 €/ lfd.M.
Gebührenvorschlag für 2014/Jahr
75,80 €/ lfd.M.
140,00 €/ lfd.M.
Bisherige Gebühr/Jahr
79,90 €/ lfd.M.
136,80 €/ lfd.M.

Die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigungszonen I und II beruhen insbesondere darauf, dass in der Reinigungszone II vor allen Dingen überwiegend nachts und zusätzlich „nass“ gereinigt wird. Weiterhin können in diesen Bereichen keine größeren Kehrmaschinen eingesetzt werden.
Die Erhöhung des Gebührensatzes in der Reinigungszone II ist eine Folge der zunehmenden Verschmutzung in diesem Bereich.

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend der Reinigungszone I des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.

Nach der Fertigstellung von weiteren Straßen im Europaviertel sind Verkehrsflächen neu in das Verzeichnis der Straßen, die sich in der Reinigungszone I befinden, aufzunehmen bzw. dort schon aufgeführte zu erweitern, damit in diesem Bereich städtische Reinigungsleistungen erbracht und hierfür Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Mit der Aufnahme in das Straßenverzeichnis und damit die Reinigungszone I kann die Gehwegreinigung gebührenpflichtig vorgenommen werden.

Die Gehwegreinigungsgebühren wurden neu kalkuliert. Hierbei hat sich eine Änderung der Gebühren für die Reinigungszonen I und II ergeben. Die Hausgebührensatzung ist deshalb entsprechend zu ändern.
Anlage 2 zur GRDrs 964/2013
Satzung
zur
Änderung der
Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung
in Stuttgart (ÖGS)


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2013 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen:


§ 1

Das Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird (Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) vom 21. Dezember 1989 (Amtsblatt Nr. 1/1990, Stadtrecht Nr. 7/16), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2012 (Amtsblatt Nr. 50), wird wie folgt geändert:


1. Unter der Überschrift „1. Reinigungszone I“ wird in der Zeile „Straße“ neben der Bezeichung „Athener Straße“ in der Spalte „Reinigungsbereich (Gebäude oder Straße)“ die bisherige Bezeichnung „von Carl-Etzel-Straße bis Osloer Straße“ geändert in „von Carl-Etzel-Straße bis Kopenhagener Straße“.


2. Unter der Überschrift „1. Reinigungszone I“ wird in der Zeile „Straße“ neben der Bezeichung „Kopenhagener Straße“ in der Spalte „Reinigungsbereich (Gebäude oder Straße)“ die bisherige Bezeichnung „von Moskauer Straße bis Stockholmer Platz“ geändert in „von Moskauer Straße bis Bauende“.


3. Unter der Überschrift „1. Reinigungszone I“ wird in der Zeile „Straße“ neben der Bezeichung „Lissabonner Straße“ in der Spalte „Reinigungsbereich (Gebäude oder Straße)“ die bisherige Bezeichnung „von Osloer Straße bis Stockholmer Platz“ geändert in „von Osloer Straße bis Wolframstraße“.


4. Unter der Überschrift „1. Reinigungszone I“ wird in der Spalte „Straße“ die Bezeichung „Londoner Straße“ und entsprechend in der Spalte „Reinigungsbereich (Gebäude oder Straße)“ die Bezeichnung „von Haltestelle Stadtbibliothek bis Lissabonner Straße“ aufgenommen.


5. Unter der Überschrift „1. Reinigungszone I“ wird in der Spalte „Straße“ die Bezeichung „Mailänder Platz“ und entsprechend in der Spalte „Reinigungsbereich (Gebäude oder Straße)“ die Bezeichnung „ganz“ aufgenommen.


6. Unter der Überschrift „1. Reinigungszone I“ wird in der Zeile „Straße“ neben der Bezeichung „Moskauer Straße“ in der Spalte „Reinigungsbereich (Gebäude oder Straße)“ die bisherige Bezeichnung „von Osloer Straße bis Bibliothek 21“ geändert in „von Osloer Straße bis Mailänder Platz“.


Diese Satzung tritt am 1.Januar 2014 in Kraft.
Anlage 3 zur GRDrs 964/2013





Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Erhebung von Hausgebühren
(Hausgebührensatzung – HGS)



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2013 auf Grund von


§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
§ 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg
und
§§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG)


folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren vom 30. November 1978 (Amtsblatt Nr. 49, Stadtrecht Nr. 7/9), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2012 (Amtsblatt Nr. 50), wird wie folgt geändert:



§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.



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Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 964_2013.pdfAnhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 964_2013.pdf