Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
875/2012
GZ:
OB 8145-02.03
Sitzungstermin: 22.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Rechtliche Prüfung der Trinkwasserpreiserhöhung

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 21.11.2012, öffentlich, Nr. 399
Ergebnis: Vorberatung mit vorgetragenen Änderungen; OB Dr. Schuster schlägt vor, die Frage der Klageerhebung momentan offen zu lassen und von weiteren rechtlichen Untersuchungen Abstand zu nehmen. Erst nach der Entscheidung der Landeskartellbehörde sollte abschließend entschieden werden, ob eine Klage eingereicht wird oder nicht.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 15.11.2012, GRDrs 875/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von den Ergebnissen der rechtlichen Prüfung von Schritten gegen die Trinkwasserpreiserhöhung der EnBW Vertrieb GmbH vom 1. August 2012 wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Erhöhung des Trinkwasserpreises zum 1. August 2012 parallel zur Prüfung der Energiekartellbehörde eine Klage der Landeshauptstadt Stuttgart in ihrer Eigenschaft als Wasserkunde gegen die EnBW Vertrieb GmbH vorzubereiten.


OB Dr. Schuster verweist auf die gestrige Beratung im Verwaltungsausschuss über die Trinkwasserpreiserhöhung und das weitere Prozedere (s. Niederschrift Nr. 399 des VA bzw. das in diesem Protokoll genannte Ergebnis) und schlägt vor, entsprechend dieser Vorberatung zu verfahren.

Abschließend stellt der Vorsitzende, nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben, fest:

Der Gemeinderat beschließt mit den Ergänzungen des Verwaltungsausschusses (Entscheidung über eine mögliche Klageeinreichung erst nach der Entscheidung der Landeskartellbehörde) einstimmig wie beantragt.

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