Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
143
13
Verhandlung
Drucksache:
739/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
22.06.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Sanierung Stuttgart 32 -Gaisburg-
Satzung über die förmliche Festlegung der ersten Erweiterung des Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB und Ergänzung der Sanierungsziele
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.05.2023, öffentlich, Nr. 191
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 20.06.2023, öffentlich, Nr. 225
Verwaltungsausschuss vom 21.06.2023, öffentlich, Nr. 283
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 11.05.2023, GRDrs 739/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Es wird folgende Satzung über die erste Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 32 -Gaisburg- beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets
Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost wird das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Stuttgart 32 -Gaisburg- um die drei blau abgegrenzten und mit 1, 2 und 3 markierten Teilbereiche erweitert.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 3. November 2022; dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften der §§ 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
2. Die Sanierungssatzung Stuttgart 32 -Gaisburg- wird um folgende Sanierungsziele erweitert:
·
Stärkung der Identität in Stadtstruktur und Stadtbildqualität
·
Erhalt der ortstypischen und historischen Merkmale
Diese Sanierungsziele gelten auch für den Bereich der ersten Erweiterung gemäß Beschlussantrag 1.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang