Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7583-02.00
GRDrs 101/2019
Stuttgart,
02/06/2019



Landesbank Baden-Württemberg
Auflösung der LBBW Rheinland-Pfalz Bank




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.02.2019
21.02.2019



Beschlußantrag:

1. Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, dem Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg mit den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

2. Weiterhin wird der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart ermächtigt, der Anpassung der Grundlagenvereinbarung vom 2. Mai 2008 entsprechend der geplanten Überführung der LBBW Rheinland-Pfalz Bank in die LBBW zuzustimmen.



Begründung:


Die unselbständige LBBW Rheinland-Pfalz Bank soll nun analog der LBBW Sachsen Bank (GRDrs 1480/2017) ebenfalls in die LBBW überführt werden.

Durch Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinlandpfalz vom 2. Mai 2008 übernahm die LBBW den öffentlichen Auftrag der Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP). Die LRP wurde zum 1. August 2008 auf die LBBW in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt vereinigt. In einer Grundlagenvereinbarung zum Staatsvertrag wurden die Rahmenbedingungen und die Grundzüge der Struktur festgelegt. Auf die GRDrs 246/2008 „Integration der Landesbank Rheinland-Pfalz“ wird verwiesen.

Im Zuge der Straffung der Konzernstruktur der LBBW und zur Vereinfachung interner Prozesse und Strukturen ist die Rechtsform der unselbständigen Anstalt für das Geschäftsgebiet Rheinland-Pfalz und Umland nicht mehr erforderlich. Die LBBW, das Land Rheinland-Pfalz und der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz haben sich darauf verständigt die Grundlagenvereinbarung entsprechend der geplanten Überführung der LBBW Rheinland-Pfalz Bank in die LBBW anzupassen. Der Staatsvertrag findet weiterhin uneingeschränkte Anwendung.

Die Auflösung der unselbständigen Anstalt LBBW Rheinland-Pfalz Bank vereinfacht die Konzernstruktur der LBBW weiter. Mit der Auflösung wird auch die Marke „Rheinland-Pfalz Bank“ eingestellt. Auf die Geschäftspolitik, Standorte und regionale Wachstumsstrategien des LBBW-Konzerns hat die Markenkonsolidierung keine Auswirkungen. Der Standort Mainz wird auch künftig ein Hauptsitz des Konzerns sein.

Die Beschlussfassung der Hauptversammlung im schriftlichen Verfahren ist erforderlich, weil die Auflösung der LBBW Rheinland-Pfalz Bank und die sich daraus ergebende Aufhebung des Statuts der LBBW Rheinland-Pfalz Bank sowie die Änderung der LBBW-Satzung zum 31. März 2019 / 1. April 2019 und damit vor der nächsten Präsenzsitzung der Hauptversammlung am 17. Mai 2019 in Kraft treten sollen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin / den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird durch mich ausgeübt.

Die Auflösung LBBW Rheinland-Pfalz Bank hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt.






Fritz Kuhn

Anlage
Änderung der LBBW-Satzung




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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