Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 766/2019
Stuttgart,
07/12/2019



Vertretung der Landeshauptstadt in den Gremien der
Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum
und der Zweckverbände




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich25.07.2019



Beschlußantrag:

1. Für die Gremien der Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum und der Zweckverbände werden die in der Anlage aufgeführten Personen als Mitglieder, Stellvertreter und nicht stimmberechtigte ständige Gäste entsandt bzw. benannt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die nachstehende Neufestsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Stuttgart Netze GmbH umzusetzen:

neu bisher
Grundvergütung
- Mitglied 1.500 € 750 €
- AR-Vorsitzender 2.000 € 750 €
- Stellv. AR-Vorsitzender 1.750 € 750 €
- Gastmitglied 750 € 500 €

Sitzungsgeld 120 € 120 €



Begründung:


Allgemeines

Die Vertretung der Stadt in den Gremien der Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum und der Zweckverbände ist anlässlich der Neubildung des Gemeinderats nach der Wahl am 26. Mai 2019 neu zu regeln. Für die Entsendung bzw. Benennung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig. Die Fraktionen haben sich über die Sitzverteilung entsprechend § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung geeinigt.

Eine Stadträtin / ein Stadtrat scheidet in der Regel aus diesem Organ aus, wenn sie/er aus dem Gemeinderat ausscheidet. Der Gemeinderat wird dann entsprechende Beschlüsse zur Abberufung des Mitglieds und zur Entsendung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers fassen.

Die Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten, die nicht von der Stadt entsandt werden, sondern von der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung gewählt werden (SSB, FSG), geben im Voraus eine Erklärung ab, in welcher sie mit Ausscheiden aus dem Gemeinderat ihr Amt niederlegen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Der Gemeinderat wird dann unverzüglich eine neue Vertreterin / einen neuen Vertreter der Gesellschaft benennen.

Bei einzelnen Gesellschaften kann der Aufsichtsrat beratende (nicht stimmberechtigte) Mitglieder als ständige Gäste zulassen. In der Vorlage sind neben den Personen aus dem Gemeinderat, auf die sich die Fraktionen verständigt haben, auch die Gäste aus der Verwaltung aufgeführt.

Besonderheiten

In der Hauptversammlung der LBBW, im Aufsichtsrat des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) und in den Gremien verschiedener Zweckverbände ist kraft Gesetzes / Gesellschaftsvertrag / Zweckverbandssatzung zwingend der gesetzliche Vertreter der Landeshauptstadt vertreten. Somit steht dem Gemeinderat bezüglich dieser Mandate keine Entscheidung zu, weshalb sie in der Anlage auch nicht gesondert aufgeführt werden.

Der Aufsichtsrat der Stuttgart Netze Betrieb GmbH wird nicht mehr besetzt, da die Gesellschaft auf die Stuttgart Netze GmbH verschmolzen wurde. Aus diesem Grund ist es angezeigt, die Vergütung der AR-Mitglieder der Stuttgart Netze GmbH der Vergütung für „große“ Gesellschaften anzugleichen (vgl. GRDrs 816/2014).

Ebenfalls nicht mehr aufgeführt sind die beiden Beteiligungen der Kommunalanstalt Klinikum, die Sportklinik Stuttgart GmbH und die Medizinische Versorgungszentrum Krankenhaus Bad Cannstatt gGmbH. Hier werden die Vertreter der Kommunalanstalt durch den Verwaltungsrat bestimmt.

Auf Grund der Mitgliedschaft des Landkreises Rottweil am Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen wird sich der Anteil der Landeshauptstadt zum 1. Juli 2020 nochmals reduzieren (vgl. GRDrs 894/2018). Derzeit steht noch nicht abschließend fest, welche Auswirkungen dies auf die Vertretung der Landeshauptstadt in den Gremien des Zweckverbandes haben wird. Die Beschlussfassung zur weiteren Anteilsreduzierung ist für Anfang 2020 vorgesehen; in diesem Zusammenhang soll dann auch über die Veränderung in der Gremienbesetzung entschieden werden.





Fritz Kuhn

1 Anlage



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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