Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
43
3
Verhandlung
Drucksache:
1080/2018
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
14.03.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Generalsanierung des ehemaligen Rathauses
Ditzinger Straße 5 und des ehemaligen Schulhauses Ditzinger Straße 3 in Weilimdorf
- Baubeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.02.2019, öffentlich, Nr. 76
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 01.03.2019, öffentlich, Nr. 16
Verwaltungsausschuss vom 13.03.2019, öffentlich, Nr. 92
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Technischen Referats vom 06.02.2019, GRDrs 1080/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Generalsanierung des ehemaligen Rathauses Ditzinger Straße 5 und des ehemaligen Schulhauses Ditzinger Straße 3, nach der Beschlussvorlage vom 19.10.2016 (siehe GRDrs 725/2016), wird auf Grundlage
- der Kostenermittlung nach DIN 276 des Hochbauamts auf Basis der Planung des Architekturbüros S-ASS aus Stuttgart vom 17.12.2018 mit den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von
3.909.000 €
(Deckblatt der Kostenermittlung siehe Anlage 1)
- der Baubeschreibung vom 27.11.2017 (Anlage 2)
- der Grundrisspläne und Ansichten des Architekturbüros S-ASS vom 28.09.2018 (Anlage 3)
- der Zusammenstellung der Flächenberechnung des Architekturbüros S-ASS vom 28.09.2016 (Anlage 4)
- dem energetischen Datenblatt vom 08.11.2018 (Anlage 5)
zugestimmt.
In den Kosten enthalten sind Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 54.000 €.
2. Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 3.909.000 €.
Hiervon sind 3.020.000 € im Teilfinanzhaushalt 230 Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt 7.233152 sowie Projekt 7.233142 für die Sanierung des ehemaligen Rathauses und des ehemaligen Schulhauses in Weilimdorf veranschlagt.
Die darüber hinaus zur Gesamtfinanzierung des Projekts benötigten Mittel in Höhe von 889.000 € werden als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet.
Mittelabfluss bis 2018 290.000 €
2019 1.850.000 €
2020 1.560.000 €
2021 209.000 €
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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