Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Technisches Referat

Gz: SOS 5673-00
GRDrs 547/2020
Stuttgart,
07/09/2020



Neubau Sportzentrum Q22 - Erschließungsprojekt NeckarPark
2-teilige Sporthalle, Judo- und Beachzentrum,
Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2020
21.07.2020
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:

1. Im Rahmen des Erschließungsprojekts NeckarPark wird der Bebauung des Grundstücks Q22 mit Einrichtungen für den Vereins- und Leistungssport - 2-teilige Sporthalle, Judo- und Beachzentrum sowie der Option für eine Squashanlage zugestimmt.

2. Dem Raumprogramm für den Neubau des Sportzentrums Q22 mit einer Programmfläche von ca. 4.000 m², bestehend aus einer 2-teilbaren Sporthalle, einer Judohalle und einem Beachzentrum (Anlage 1 a - c) wird zugestimmt.

3. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit den aus dem VgV-Verfahren hervorgegangenen Architekten, Tragwerksplanern und Fachplanern HLS, sowie weiteren notwendigen Fachplanern Stufenverträge in der üblichen Form abzuschließen und die erforderlichen Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 HOAI abzurufen. 4. Im DHH 2020/2021 stehen im Finanzhaushalt insgesamt 2.000.000 EUR für Planungsleistungen zur Verfügung. Die erforderlichen Auszahlungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 in Höhe von insgesamt 1.700.000 EUR werden wie folgt gedeckt:

Begründung:


1. Ausgangssituation

Das Sportgebiet NeckarPark in Stuttgart-Bad Cannstatt ist das größte Sportgebiet in der Landeshauptstadt. Im NeckarPark befinden sich neben den großen Sportveranstaltungsstätten, mehrere Vereinssportanlagen, eine Bezirkssportanlage, zentrale Einrichtungen von Leistungszentren (z.B. Kunstturnen, Beachvolleyball, Leichtathletik, Volleyball) und der Olympiastützpunkt Stuttgart.

Im Zusammenhang mit der geplanten Aufsiedlung des ehemaligen Güterbahnhofareals und der Verlagerung der Benzstraße entstehen im NeckarPark weitere Einrichtungen für Sport und Bewegung. Die im Bebauungsplan Ca 283/2 (GRDrs 942/2016) ausgewiesenen Sportflächen südlich der Benzstraße sind dabei von großer Bedeutung für den Sport in Stuttgart und zwingend notwendig für die sportlichen Entwicklungsmöglichkeiten im NeckarPark. Auf diesen Flächen sollen in den Jahren 2021 und 2022 zwei Kunstrasenspielfelder samt Funktionsgebäude realisiert werden, welche als Bezirkssportanlage genutzt und somit insbesondere Stuttgarter Vereinen ohne eigene Sportstätte, Betriebs- und Freizeitsportgruppen sowie dem Schulsport zur Verfügung stehen. Am 17.07.2019 hat der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats den Vorprojektbeschluss für den Neubau des Funktionsgebäudes gefasst (GRDrs 503/2019). Darüber hinaus soll auf den südlich der Benzstraße ausgewiesenen Sportflächen auch das Sportzentrum Q22 entstehen, welches Hallen und Einrichtungen für den Vereins-, Leistungs- und Spitzensport beinhaltet.

Das für den Bau des Sportzentrums vorgesehene Baufeld „Q22“ (Quartier 22 im Aufsiedlungsbereich Güterbahnhof) liegt unmittelbar neben der gemeinsamen Sportanlage des ESV Rot-Weiß Stuttgart e.V. und VfL Stuttgart e.V. sowie den Stützpunkteinrichtungen für den Leistungssport. Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern der Verbände, des OSP, der örtlichen Vereine und der Stadtverwaltung - hat ab dem Jahr 2016 in mehreren Arbeitsschritten die Grundlagen für ein Raumprogramm für das Sportzentrum erarbeitet. Mit der Mitteilungsvorlage „Erschließungsprojekt NeckarPark - Konzeption Sportzentrum Q22“ (GRDrs 255/2018) wurde am 14. April 2018 hierzu im Sportausschuss berichtet. Neben einer 2-teilbaren Sporthalle können auf dem Baufeld insbesondere auch Einrichtungen für den Beachsport (Beachvolleyball/Beachhandball) und für Judo realisiert werden. Darüber hinaus besteht die Option eine Squashanlage als separaten Baukörper in das Baufeld zu integrieren.

2. Sportliche Bedarfe

Bei den geplanten Einrichtungen handelt es sich um Sportstätten für den Leistungs- und Spitzensport sowie für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport. Die Planung orientiert sich an den Vorgaben des abgestimmten Raumprogramms, das insbesondere auch die spezifischen Anforderungen des Leistungssports erfüllt.

2-teilbare Sporthalle

Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Bildungshaus (GRDrs 459/2018) wurde der Bedarf an Hallenflächen in Bad Cannstatt detailliert ausgeführt und sowohl die Notwendigkeit einer Sporthalle im Bildungshaus als auch einer Sporthalle im Sportzentrum Q22 anerkannt.

Judo

Ein Bundesstützpunkt für Judo befindet sich derzeit in Sindelfingen und ist dort bis zum 31.12.2020 anerkannt. Der Deutsche Judo-Bund beabsichtigt, den Bundesstützpunkt von Sindelfingen nach Stuttgart zu verlegen. Der im Sportzentrum integrierten Judohalle kommt in diesem Zusammenhang eine erhebliche Bedeutung zu. Sie ist essentiell für die Weiterentwicklung des Judo-Leistungs- und Spitzensports am Standort Stuttgart.

Beach

Stuttgart ist neben Hamburg und Berlin ein Bundesstützpunkt für Beachvolleyball. Mit Abriss des interimsweise genutzten „Sportspeichers“ in Stuttgart-Bad Cannstatt im Rahmen des Erschließungsprojekts NeckarPark stehen den Sportlern seit Ende 2016 keine Indoor-Trainingsmöglichkeiten in Stuttgart mehr zur Verfügung. Um ein Beach-Training im Winterhalbjahr zu ermöglichen, mietet der Olympiastützpunkt Stuttgart für diesen Zeitraum seither eine Traglufthalle an. Dies kann vor dem Hintergrund der unzureichenden Trainingsbedingungen, der hohen finanziellen Belastung und der negativen Energiebilanz jedoch nur eine kurzfristige Lösung darstellen. Um den Beach-Leistungs- und Spitzensport in Stuttgart zu halten und weiterzuentwickeln, wird eine Beachhalle dringend benötigt.


3. Baubeschreibung und Raumprogramm

Aufgrund der dargestellten Bedarfssituationen sollen in einem Gebäudekomplex eine Judohalle mit den Abmessungen 18 x 36 x 7 m, eine Beachhalle mit den Abmessungen 33 x 24 x 9 m und eine 2-teilbare Sporthalle mit den Abmessungen 24 x 46 x 8 m sowie die jeweils notwendigen sportlichen Nebenräume untergebracht werden. Die Spielräume für die Gestaltung und Anordnung der drei Sportbereiche sind aufgrund der begrenzten Grundfläche und dem begrenzten Bauvolumen des Baufensters gering. Eine Unterbringung aller sportlichen Anforderungen kann nur durch Stapelung erfolgen. Die beiden Leistungssportbereiche Beach und Judo sollen dabei auf der unteren Ebene angeordnet werden, da nur im Erdgeschoss eine unkomplizierte An- und Ablieferung von Sand möglich ist. Auf der darüber liegenden Ebene wird die 2-teilbare Sporthalle platziert. Die zwischen den Hallen entstehenden Freiräume werden mit den notwendigen Nebenräumen nach funktionalen Erfordernissen ergänzt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Squash-Halle als Anbau zu realisieren. Zur Planung gehört auch die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes um die für das Gesamtgebäude notwendigen Stellplätze.

Ziel der Planung ist, das Projekt als Gesamteinheit zu realisieren und damit Synergien sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den „Stuttgarter“ Sport zu schaffen. Die Bau- und Betriebsträgerschaft kann dabei von der Landeshauptstadt Stuttgart übernommen werden, sofern eine angemessene Mitfinanzierung von Bau und Betrieb durch Bund und Land erfolgt.

Klimaneutralität spielt im gesamten Erschließungsgebiet NeckarPark eine bedeutende Rolle - so auch für das Sportzentrum Q22. Neben der Wärmeversorgung durch den Anschluss an das Nahwärmenetz im NeckarPark (Nutzung der Abwärme eines nahegelegenen großen Abwasserkanals), wird dem Ziel der Klimaneutralität u.a. auch durch Fassaden- und Dachbegrünungen, Holzkonstruktionsbauweise sowie die Realisierung einer Photovoltaikanlage Rechnung getragen.


4. Nutzungskonzept und Betrieb

Die grundsätzlichen Betriebszeiten der im Gebäudekomplex integrierten Einrichtungen sind voraussichtlich: Mo - Sa, 7:30 - 22:30 Uhr und So, 7:30 - 20:00 Uhr, einschließlich Ferien.

Die Hallen sollen zu ca. 60 % dem Leistungs- und Spitzensport und zu ca. 40 % dem Schul-, Vereins- und Freizeitsport zur Verfügung stehen. Die einzelnen Nutzungsanforderungen wurden bereits grundsätzlich benannt, eine detaillierte Ausarbeitung von Belegungsplänen wird noch erstellt.


5. Termine

Projektbeschluss Februar 2021
Bauantrag Februar 2021
Baubeschluss Juni 2022
Baubeginn Juli 2022
Fertigstellung Januar 2024

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Mercedes-Benz-Arena ist eine Fertigstellung des Sportzentrums Q22 vor der EM 2024 zwingend erforderlich. Mit dem aufgeführten Zeitplan ist dies gewährleistet.



Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 HOAI entsteht ein Aufwand von insgesamt 1.700.000 EUR.

Im Teilergebnishaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Sachkonto 42910010, Honorare, Kostenstelle 52406013, Sportzentrum NeckarPark (Q22) stehen Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 356.100 EUR zur Verfügung.

Im DHH 2020/2021 wurde eine weitere Planungsrate in Höhe von insgesamt 2.000.000 EUR beschlossen, mit der die Planung bis Leistungsphase 4 HOAI und in Teilen bis Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) fortgeführt und die erforderliche Planungsreife des Vorhabens erreicht werden kann.

Die unter Berücksichtigung der vorhandenen Restmittel bis Abschluss der Leistungsphase 4 benötigten Mittel in Höhe von 1.343.900 EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520003.300, Bauwerk, Finanzposition 78710000, Hochbaumaßnahmen zur Verfügung.

Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 343.900 EUR wird im Jahr 2020 im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP –Element 7.520144.300, TB Cannstatt, Erneuerung 400m Kunststofflaufbahn, Finanzposition 78730000, sonstige Baumaßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen.

Insgesamt werden für die Planungen bis zum Baubeschluss 3.200.000 EUR benötigt. Davon werden bis zum Projektbeschluss (Planungen bis Leistungsphase 4) insgesamt 1.700.000 EUR benötigt. Um danach die Planungen bis zum Baubeschluss und damit bis zu Teilen der Leistungsphase 7 HOAI fortsetzen zu können, sind weitere Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 EUR notwendig. Von diesen 1.500.000 EUR stehen im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 656.100 EUR zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 843.900 EUR wird im Haushaltsjahr 2022 benötigt, eine Finanzierung aus der Infrastrukturpauschale wird geprüft.


Förderung durch Bund und Land

Es wird eine anteilige Finanzierung (Bund, Land, Stadt) analog zu anderen für den Leistungs- und Spitzensport in Stuttgart realisierten Projekten (z.B. Molly-Schauffele-Halle, BMX SuperX-Strecke) angestrebt.

Die ersten dahingehenden Gespräche wurden geführt. Die beiden beteiligten Sportfachverbände haben das Vorhaben priorisiert. Der Landessportverband Baden-Württemberg hat das Vorhaben als dringlich eingestuft. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren geprüft, ob für die 2-teilbare Sporthalle beim Land ein Antrag zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus gestellt werden kann.

Die konkrete Beteiligung von Bund und Land ist bis zum Baubeschluss zu klären.


Folgelasten

Die Folgelasten (auch Betriebs- und Personalaufwendungen) werden zu gegebener Zeit konkretisiert. Der übliche Ansatz von 8 % der Gesamtkosten muss auf das gewünschte Betriebskonzept abgestimmt werden.

Die Abrechnung von Nutzungszeiten der Stuttgarter Sportvereine erfolgt über den Sachkostenbeitrag.




Beteiligte Stellen

Referat WFB




Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

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