Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
GRDrs 103/2022
Stuttgart,
03/29/2022



Rattenbekämpfung im Kanalnetz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.04.2022
05.05.2022



Beschlußantrag:

1. Der Vergabe des Auftrags zur Rattenbekämpfung im Stuttgarter Kanalnetz in Höhe von 507.882,90 EUR (inkl. 19 % MwSt.) für die Jahre 2022 bis 2026 wird zugestimmt. 2. Der Gesamtaufwand in Höhe von 530.000,00 EUR (inkl. 5 % unvorhergesehenem) wird im Erfolgsplan 2022 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart gedeckt.



Begründung:


Allgemeines

Der Kanalbetrieb des Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) reinigt und inspiziert das 1768 km lange Stuttgarter Kanalnetz. Durch die notwendige Begehung des Kanalnetzes sind die Mitarbeiter und Fremdfirmen den gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, die von Ratten (Schadnagern) ausgehen können. Derzeit sind über 40 Krankheitserreger bekannt, die durch Ratten übertragen werden können. Dementsprechend sind Schadnager in der Kanalisation durch die SES zu bekämpfen.
Mit der Bekämpfung der Schadnager in der Kanalisation ist die SES Teil der Gesamtbekämpfung in der Landeshauptstadt Stuttgart. Federführend ist hierbei das Amt für öffentliche Ordnung (AföO). In regelmäßigen Gesprächen mit dem AföO, dem Garten-, Forst- und Friedhofsamt, dem Amt für Umweltschutz und dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird die Rattenbekämpfung verwaltungsintern abgestimmt.




Um die Bekämpfung nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes durchführen zu dürfen, ist eine behördliche Zulassung und ein entsprechender Sachkundenachweis der Auftragnehmer notwendig. Dabei dürfen nur anerkannte Mittel und Verfahren zum Einsatz kommen. Die SES setzt hierbei durch das Umweltbundesamt anerkannte Köderschutzboxen ein.

Die Rattenbekämpfung wurde für den Zeitraum Mai 2022 bis Mai 2026 öffentlich ausgeschrieben.

Es gingen zwei Angebote ein: Die Wertung erfolgt in 4 Stufen:

1. Wertungsstufe
Formelle Kriterien

Die Angebote von beiden Bietern sind form- und fristgerecht eingereicht worden. Sie wurden vom SES Kanalbetrieb auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft.

2. Wertungsstufe
Eignungsprüfung

Die geforderten Erklärungen und Nachweise in Bezug auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wurden von Bieter Nr. E1 vollständig erbracht. Beim Bieter Nr. E2 fehlt der Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren. Dieser wurde nicht nachträglich angefordert, da der Bieter Nr. E2 bei der Preisprüfung auf Platz 2 liegt.

3. Wertungsstufe
Preisprüfung

Die Preisprüfung der Bieter ergab keine Auffälligkeiten und die angebotenen Preise sind angemessen. Bei den Angebotspreisen handelt es sich um marktübliche Preise nach § 4 VO PR Nr. 30/53.

BieterFirma Angebotspreis
E1Rockstroh507.882,90 EUR
E2Griener586.220,18 EUR

4. Wertungsstufe
Wirtschaftlichkeit

Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wurden die Einhaltung der Leistungsbeschreibung sowie der Preis zugrunde gelegt. Alleiniges Zuschlagskriterium war der Preis mit 100 %.

Anhand der bekannt gemachten Bedingungen hat die Firma Rockstroh das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Es wird vorgeschlagen die Firma Rockstroh aus 74906 Bad Rappenau mit der Rattenbekämpfung im Stuttgarter Kanalnetz zu beauftragen.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zu zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.

Finanzielle Auswirkungen

Der finanzielle Gesamtaufwand beträgt für die Vertragslaufzeit Mai 2022 bis Mai 2026 530.000,00 EUR. Diese sind im Wirtschaftsplan 2022 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (SES) im Erfolgsplan Kostenart 54301 und Kostenstelle 13000 gedeckt.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

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<Anlagen>



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