Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1031/2013
Stuttgart,
12/16/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlich Behandlung am 20.12.2013



Stuttgarter Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Beantwortung / Stellungnahme

Als unmittelbarem Lebensraum aller Menschen kommt den Kommunen eine besondere Verantwortung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf der örtlichen Ebene zu. Inklusion zielt vor allem auf die Stadtgesellschaft ab und hat das Ziel, die Teilhabe der gesamten Bürgerschaft zu ermöglichen und Strukturen zu schaffen, die allen Menschen entgegenkommen. Damit sind alle städtischen Politik- und Handlungsfelder betroffen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es bereits eine Fülle von Maßnahmen, Projekten und Planungen im Sinne der UN-BRK.

Als ersten Schritt auf dem Weg zu einem Stuttgarter Aktionsplan habe ich deshalb alle Referate der Stadtverwaltung beauftragt, unter Federführung von Referat SJG eine Bestandsaufnahme der städtischen Aktivitäten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK zu erarbeiten. Diese Ist-Erhebung wird im 1. Quartal 2014 abgeschlossen sein und dem Gemeinderat vorgelegt.

Auf Basis der Bestandsaufnahme werden im Rahmen eines verwaltungsinternen, referatsübergreifenden Projekts die konkreten weiteren Handlungsbedarfe identifiziert sowie entsprechende Maßnahmen einschließlich deren Finanzierungsbedarf abgeleitet. Dabei werden selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung in geeigneter Form beteiligt.

Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme soll dann ein konkreter Aktionsplan erarbeitet werden, der auch eine klare Priorisierung enthält.






Vorliegende Anträge/Anfragen

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419/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion
624/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion





Fritz Kuhn
Oberbürgermeister




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