Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
67
11
Verhandlung
Drucksache:
162/2020
GZ:
T/SOS 5673-01
Sitzungstermin:
09.04.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Sportanlage der TSG Stuttgart e. V. im Sport- und Erholungsgebiet Waldau; Umbau des Rasenspielfeldes in eine multifunktional nutzbare Sportanlage
Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport und des Technischen Referats vom 24.03.2020, GRDrs 162/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Umbau des Rasenplatzes der TSG Stuttgart in eine multifunktional nutzbare Sportanlage nach den Plänen des Landschaftsarchitekten Andreas Brenner, Reutlingen vom 15.11.2019 und der Kostenermittlung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes mit einem Gesamtaufwand von 460.000 EUR (steuerbereinigt) wird zugestimmt.
2. Die Auszahlungen im Jahr 2020 in Höhe von 460.000 EUR werden wie folgt gedeckt:
Für den Umbau des Rasenplatzes stehen im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.529100, Investitionspauschale Vereinssportanlagen, Ausz. Gr. 7873, Sonstige Baumaßnahmen, Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 200.000 EUR zur Verfügung.
Weitere 100.000 EUR können aus dem Ansatz für das Jahr 2020 des zuvor genannten Projektes in Höhe von insgesamt 500.000 EUR gedeckt werden.
Für die Gestaltung der Außenanlagen und die Einrichtung von Bewegungsinseln stehen im Teilfinanzhaushalt THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520143, Bewegungsinseln auf Vereinssportanlagen, Ausz. Gr. 78302 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 160.000 EUR zur Verfügung.
3. Der Vergabe der Landschaftsbauarbeiten für den Umbau der Sportanlagen auf dem Vereinsgelände der TSG Stuttgart an die Firma Link GmbH gemäß Begründung wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 des Beschlussantrags sämtliche weiteren Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang