Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
768/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 08.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für die Dauer von Infektionsschutzbedingten Schließungen in einzelnen Tageseinrichtungen für Kinder; Erstattung von
Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 97
Jugendhilfeausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 115
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 07.10.2020, öffentlich, Nr. 437
Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den Gemeinderat


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 16.09.2020, GRDrs 768/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Kostenbeiträge und das Essensgeld in Kindertageseinrichtungen, die aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie ganz oder gruppenweise geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.07.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal im Umfang von 50 % des regulären monatlichen Kostenbeitrags bzw. des Essensgeldes. Im Übrigen gelten die in der ausführlichen Begründung genannten Voraussetzungen.

2. Den vom Jugendamt geförderten freien Trägern der Kindertagesbetreuung wird der Ausfall der Kostenbeiträge für die Betreuung bis zur Höhe von 50 % der in den jeweils gültigen Förderrichtlinien festgelegten monatlichen Obergrenze rückwirkend ab 01.07.2020 erstattet, sofern sie ihrerseits schließungsbedingt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten verzichten.

3. Die Betriebskostenförderung der freien Träger wird im Falle einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Schließung bis auf weiteres nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt, ggf. unter Anrechnung von vorrangigen Ersatzleistungen durch Bund oder Land.

4. Die Beschlussantragsziffern 1. bis 3. gelten nicht bei einer generell angeordneten Schließung aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung durch Rechtsverordnung o. ä.

5. Den Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen, wie im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellt, wird zugestimmt.


StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) teilt mit, man habe sich im Nachgang zum gestrigen Verwaltungsausschuss dahingehend abgesprochen, einen Änderungsantrag zu dieser Vorlage zu stellen. Die Änderung ziele darauf ab, eine Staffelung zu haben, wo bereits nach 7 Tagen Ausfallzeit im Umfang von 25 % oder nach einer Ausfallzeit von 14 Tagen im Umfang von 50 % die Gebühren erstattet werden. Daraus resultiere eine Änderung in den Beschlussantragsziffern 1 und 2 sowie in der Erläuterung.

StRin Ripsam (CDU) betont, die Eltern seien in dieser Zeit sowieso stark belastet. Völlig unverständlich sei ihr daher, dass ausgerechnet die Kindertagesstätten nun auch noch bestreikt werden. Sie erläutert den von ihr im gestrigen Verwaltungsausschuss gestellten Antrag. Da die Betriebskosten für die Kitas unabhängig von den infektionsschutzbedingten Schließzeiten in einzelnen Tageseinrichtungen weiterlaufen, sei es nur recht und billig, wenn bei einer 7-tägigen Schließzeit anteilig nur 25 % der Gebühren zurückerstattet werden.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) unterstützt die vorgetragenen Änderungen. Für falsch hält er dagegen, ver.di einen Vorwurf zu machen wegen der Warnstreiks. Ver.di habe vorgeschlagen, die Tarifverhandlungen zu führen nach der Corona-Pandemie, doch seien die Verhandlungspartner*innen auf dieses Kompromissangebot nicht eingegangen. Er fände es richtig, wenn der Gemeinderat solidarisch mit den Beschäftigten Seite an Seite dafür sorgen würde, dass die Landeshauptstadt Stuttgart in ihrer starken Rolle im Arbeitgeberverband für gute Angebote für ihre Mitarbeiter*innen eintreten würde.

StR Conzelmann (SPD) verweist auf die einmütige Vorberatung im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss zur Verwaltungsvorlage. Zwar habe er mit dem Änderungsantrag kein Problem, jedoch erschließe sich ihm der Sinn nicht ganz, da die Quarantänezeit bisher immer 14 Tage betragen habe, weshalb eine Schließung von nur 7 Tagen unwahrscheinlich sei.


OB Kuhn trägt anschließend die geänderten Beschlussantragsziffern 1 und 2 vor. Diese lauten (Änderungen sind fett dargestellt):

1. Dem Verzicht auf die Erhebung der Kostenbeiträge und das Essensgeld in Kindertageseinrichtungen, die aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anordnung des Gesundheitsamts im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie ganz oder gruppenweise geschlossen sind, wird rückwirkend ab 01.07.2020 zugestimmt. Der Verzicht bezieht sich auf das jeweils geschlossene Betreuungsangebot und erfolgt regelmäßig pauschal im Umfang von 25 % oder 50 % des regulären monatlichen Kostenbeitrags bzw. des Essensgeldes. Im Übrigen gelten die in der ausführlichen Begründung genannten Voraussetzungen.

2. Den vom Jugendamt geförderten freien Trägern der Kindertagesbetreuung wird der Ausfall der Kostenbeiträge für die Betreuung bis zur Höhe von 25 oder 50 % der in den jeweils gültigen Förderrichtlinien festgelegten monatlichen Obergrenze rückwirkend ab 01.07.2020 erstattet, sofern sie ihrerseits schließungsbedingt in entsprechendem Umfang auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten verzichten.

Die Beschlussantragsziffern 3 bis 5 bleiben unverändert.

In den Erläuterungen wird ergänzt, dass bei einer Schließung von bis zu 7 Tagen ein Beitrag von 25 % ersetzt wird. Bei einer Schließung von mehr als 7 Tagen wird der Beitrag bei 14tägiger Schließung um 50 % ersetzt.

Abschließend stellt er fest:

Der Gemeinderat beschließt mit den genannten Änderungen einstimmig
wie beantragt.
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