Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
165
11
Verhandlung
Drucksache:
621/2011
GZ:
RSO 1411-01
Sitzungstermin:
27.07.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Feuerwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Stuttgart
- Plausibilitätsprüfung durch externen Gutachter
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 27.07.2011, öffentlich, Nr. 307
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 21.07.2011, GRDrs 621/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem vorliegenden risiko- und bedarfsorientierten Feuerwehrbedarfsplan wird gemäß § 2 Absatz 3 der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) zugestimmt.
2. Die Ergebnisse der externen Begutachtung des Feuerwehrbedarfsplans werden zur Kenntnis genommen.
3. Die Verwaltung geht auf der Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans und einer dort ermittelten Jahresnettoleistungszeit von 1.831 Stunden - für Einsatzdienstbeamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in einer 50-Stunden-Woche - von einem Personalmehrbedarf von
insgesamt 14 Stellen
aus.
Vor diesem Hintergrund wird von folgendem Stellenbedarf Kenntnis genommen:
a. Im Bereich des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind
insgesamt 11 Stellen
im Doppelhaushalt 2012/2013 zu schaffen, davon fünf Stellen in A 8 und sechs Stellen in A 9.
b. Im Bereich der Fachabteilungen sind
insgesamt 3 Stellen
im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst im Doppelhaushalt 2012/2013 zu schaffen. Davon je eine Stelle in A 11, A 12 und A 13.
Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 entschieden.
4. Von einem weiteren Stellenmehrbedarf
von bis zu 6 Stellen
im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst der Fachabteilungen wird Kenntnis genommen. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung, die entsprechenden Stellen im Doppelhaushalt 2014/2015 zu beantragen.
5. Ein darüber hinaus sich ergebender weiterer Stellenbedarf durch die Umsetzung der im Dienstrechtsreformgesetz (DRG) zum 01.01.2011 als Freiwilligkeitsleistung beschlossenen Vorsorgekuren ist baldmöglichst zu konkretisieren.
6. Vor dem Hintergrund einer auch zukünftig leistungsfähigen Feuerwehr nach § 3 Feuerwehrgesetz (FwG) sind Veränderungen und Einflüsse zeitnah anzuzeigen. Hierzu ist der Feuerwehrbedarfsplan in einem zehnjährigen Rhythmus fort-zuschreiben.
OB
Dr. Schuster
erinnert an den Auftrag, durch einen externen Gutachter die Plausibilität des Feuerwehrbedarfsplans prüfen zu lassen. Das Ergebnis habe deutlich gemacht, dass zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen. Er bitte daher, der Vorlage zuzustimmen.
Der Vorsitzende stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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