Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz:
GRDrs 116/2021
Stuttgart,
03/08/2021



Corona-Krise im Sport: Aktuelle Situation der Sportvereine und Strukturelle Hilfe



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.03.2021
24.03.2021
25.03.2021



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt von der Situation der Sportvereine Kenntnis und beschließt die Strukturelle Hilfe 2021 für die Stuttgarter Sportvereine in Höhe von 810.000 EUR. 2. Einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 810.000 EUR im Teilergebnishaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Kontengruppe 430, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke wird zugestimmt.



Begründung:


1. Einleitung

Die Corona-Krise dauert inzwischen seit über einem Jahr an und setzt der Sport- und Vereinslandschaft in Stuttgart schwer zu. Aktuell ist der Sportbetrieb seit dem 16. Dezember 2020 komplett eingestellt. Eine zeitliche Perspektive zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Sportbetriebs oder gar für eine Rückkehr zur Normalität ist noch nicht erkennbar.

2. Aktuelle Situation der Stuttgarter Sportvereine

Die Stuttgarter Sportvereine haben aus jeder Phase der Pandemie das Beste gemacht, Hygienekonzepte erarbeitet und angepasst, corona-konforme Trainings- und Kurssysteme entwickelt und durchgeführt, digitale Angebote ins Internet gestellt und ganz nebenbei noch zahlreich Nachbarschaftshilfe geleistet. All dies in einem System, das überwiegend auf ehrenamtlichem Engagement fußt.

Zu Beginn der Corona-Krise waren rund 140.000 Menschen Mitglied in einem Stuttgarter Sportverein. Zusammen mit dem Kurssystem trieben wöchentlich rund 250.000 Menschen Sport in unseren Vereinen. Allein 60.000 davon waren Kinder. Bislang bewegt sich die Austrittsquote in Stuttgart mit 5 bis 10 % auf Vor-Corona-Niveau. Die großen Sportverbände prognostizieren eine Austrittsquote von 10 bis 15 % bis zum Ende der Pandemie. Bedenklich ist, dass es seit Corona kaum zu Neueintritten in die Sportvereine gekommen ist. Diese Quote kompensiert die Austrittsquote in normalen Zeiten oder führt sogar zu einem Wachstum der Mitgliederzahlen in den Vereinen.

Die finanzielle Situation der Sportvereine hat sich über den gesamten Zeitraum negativ entwickelt. Die Einnahmesituation eines klassischen Sportvereins setzt sich aus Mitgliedsbeiträgen, Pachteinnahmen aus der Vereinsgastronomie, Abteilungs- oder Kursgebühren sowie Trainingscamps, Ferienangeboten und Einnahmen an Spieltagen zusammen. Demgegenüber stehen die Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung der Vereinssportanlagen, der vereinseigenen Gebäude, Energiekosten, Aufwandsentschädigungen und Gehälter.

Während die Einnahmeseite der Sportvereine seit Beginn der Pandemie in großen Teilen eingebrochen ist, sind viele Verpflichtungen auf der Ausgabeseite auch weiterhin zu bedienen. Die wirtschaftlichen Hilfen des Bundes und des Landes werden von den Sportvereinen – wo möglich und antragsberechtigt – in Anspruch genommen. Sie greifen aber nicht für das gemeinnützige Kerngeschäft der Vereine oder können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vereinsvorstand an Eides statt die bevorstehende Insolvenz versichert.

3. Strukturelle Unterstützung der Sportvereine

Nach der Schockstarre Lockdown werden die Sportvereine als Orte des Miteinanders Menschen über soziale Grenzen hinweg verbinden, sie werden einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden, aber auch zur Prävention, Rehabilitation, Integration und Inklusion leisten und Werte wie Fairplay, Teamgeist und Leistungsbereitschaft vermitteln. Voraussetzung dafür: Sie existieren noch in ihrer Vielfalt und sind funktionsfähig.

Mit GRDrs 439/2020 hat der Gemeinderat beschlossen, die Stuttgarter Sportvereine im Jahr 2020 mit einem strukturellen Zuschuss in Höhe von 7 EUR/Mitglied zu unterstützen. Dieser strukturelle Zuschuss konnte schnell und unbürokratisch an die Sportvereine ausbezahlt werden und hat so einen Beitrag zur Entschärfung der schlechten finanziellen Lage der Vereine geleistet. Insgesamt wurden strukturelle Zuschüsse im Umfang von gerundet 809.200 EUR ausbezahlt. Antragsberechtigt waren Sportvereine, die nach den städtischen Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung förderfähig sind.

Um die vielfältige und aktive Sport- und Vereinslandschaft Stuttgarts in ihrer grundsätzlichen Struktur auch für die Zeit nach Corona zu erhalten, schlägt die Sportverwaltung vor, die Sportvereine auch im Jahr 2021 mit einem strukturellen Zuschuss in Höhe von 7 EUR/Mitglied zu unterstützen. Diese Hilfe kann von den rund 300 zuschussberechtigten, überwiegend ehrenamtlich strukturierten Sportvereinen, formlos beantragt werden. Durch die Bemessung der Zuschusshöhe nach Mitgliederzahlen wird der strukturellen Aufstellung der Vereine Rechnung getragen.



Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtzuschuss beträgt 810.000 EUR. Er basiert damit auf dem Ist-Stand der Auszahlungen des Jahres 2020.

Für die Deckung des außerplanmäßigen Aufwands stehen im Teilergebnishaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, im Deckungsring 52BA-ZUSCH (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) Restmittel in Höhe von insgesamt 590.800 EUR zur Verfügung, davon 190.800 EUR aus Covid 19 strukturelle Hilfe Vereine und weitere 219.200 EUR aus dem Deckungsring 52BA-SACH2.

Die Restmittel werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen nach 2021 übertragen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilergebnishaushalt 2021 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Auftrag 52SF2501, Covid 19 strukturelle Hilfe, bei Sachkonto 43180000, Zuschüsse an übrige Bereiche.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 27/2021 der SPD-Fraktion, Antrag Nr. 31/2021 der CDU-Fraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 27/2021 der SPD-Fraktion, Antrag Nr. 31/2021 der CDU-Fraktio



Dr. Clemens Maier

Anlagen

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