Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
267
7
Verhandlung
Drucksache:
797/2022
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
15.12.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Modulbauweise
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 09.12.2022, öffentlich, Nr. 201
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 13.12.2022, öffentlich, Nr. 428
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 14.12.2022, öffentlich, Nr. 474
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit der Maßgabe, den Standort
Hedelfingen, Rohrackerstraße, auszuklammern
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 07.12.2022, GRDrs 797/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Konzept zur Errichtung von wiederverwendbaren Wohnmodulen zur Flüchtlingsunterbringung auf temporär verfügbaren Grundstücken wird zugestimmt.
2. Der Errichtung entsprechender Wohnmodule zur Schaffung von 252 Flüchtlingsunterkunftsplätzen in Modulbauweise an folgenden drei Standorten wird zugestimmt:
Hedelfingen Amstetter Straße 76 Unterkunftsplätze
Plieningen In den Entenäckern 100 Unterkunftsplätze
Hedelfingen Rohrackerstraße 76 Unterkunftsplätze
(unter dem Vorbehalt einer Einigung mit dem SportKultur e. V., vgl. Ausführungen im Begründungsteil)
2.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird beauftragt, die Modulbauten im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt Stuttgart zu errichten. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der SWSG eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, sowie eine Generalvollmacht zu erteilen, welche die SWSG in die Lage versetzt, alle erforderlichen Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 4 % der Gesamtkosten (ohne Ausstattung).
Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.
3. Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 1 aufgeführten Modulbauten (insgesamt 66) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung mit Gesamtkosten von rd. 20,34 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,43 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 20,77 Mio. EUR zu rechnen.
4. Die Baukosten in Höhe von 20,34 Mio. € EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modularbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.
Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,43 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 500 - Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.
5. Der konkrete Finanzierungsmittelbedarf wird im Nachtragshaushaltsplans 2023 berücksichtigt. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt die notwendigen Verpflichtungen einzugehen.
Vor Abstimmung über die Vorlage gibt der
Vorsitzende
folgende Erklärung ab:
"Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir verurteilen Drohungen, Schmähungen, Verunglimpfungen sowie erstrecht Gewalt gegen Menschen und Sachen auf das Schärfste im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen sowie in allen anderen Zusammenhängen.
Ich habe gestern mit Herrn Ulrich Strobel, dem Vorsitzenden der Sportkultur Stuttgart, telefoniert, der einen Drohanruf übelster Art wegen der von der Stadt geplanten und von ihm unterstützten Flüchtlingsunterbringung auf einer Sportwiese in Hedelfingen erhalten hat. Ich habe ihm unseren Dank für seine couragierte Haltung übermittelt, habe ihm den Rücken gestärkt und ihm unsere volle Unterstützung zugesagt."
Nach den Beifallsbekundungen des Gemeinderates stellt OB Dr. Nopper fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mit der Maßgabe des Verwaltungsausschusses mehrheitlich
wie beantragt
(1 Nein-Stimme).
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