Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 912/2018
Stuttgart,
10/23/2018



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Ostseestraße/Adestraße (Zu 260) im Stadtbezirk Zuffenhausen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit
Anregungen i. S. v. § 3 (2) BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.11.2018
22.11.2018



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Ostseestraße/Adestraße (Zu 260) im Stadtbezirk Zuffenhausen wird in der Fassung vom 23. April 2018 nach
§ 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 23. April 2018/24. September 2018.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ging eine Stellungnahme ein. Es wird festgestellt, dass die Anregungen nicht berücksichtigt werden können.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Die Porsche AG plant, an ihrem Stammsitz in Zuffenhausen im Gewann Rücken neben dem vorhandenen Parkhaus Ostseestraße 15 und dem südlich davon neu erstellten Parkhaus die im Plangebiet bestehenden, ebenerdigen Stellplätze durch zwei Parkhäuser, die in zwei Bauabschnitten erstellt werden sollen, zu ersetzen.

Mit der Errichtung der Parkhäuser wird das Ziel verfolgt, die für das weitere Wachstum des Werkes Zuffenhausen erforderlichen Stellplätze flächensparend am Rand des Industrie- und Gewerbegebietes anzuordnen.

Dadurch können die Straßen und Verkehrsknoten um den Porscheplatz sowie in den angrenzenden Wohngebieten vom Park-Suchverkehr nachhaltig entlastet werden.

Wie u. a. im Stadtentwicklungskonzept Stuttgart, Strategie 2006, ausgeführt, ist die
Sicherung des Produktionsstandorts der Porsche AG vorrangiges städtebauliches Ziel. Hierzu soll auch der aufzustellende Bebauungsplan beitragen.

Dem formulierten Ziel der Landeshauptstadt Stuttgart, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung einzuräumen, wird im Sinne der geplanten Umnutzung von bereits versiegelten Flächen Rechnung getragen.

Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 19. Juni 2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Ostseestraße/Adestraße (Zu 260) im Stadtbezirk Zuffenhausen beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 6. Juli bis zum 13. August 2018.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Anlage 5) und während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 6) vorgebrachten Anregungen, u. a. diene der Bebauungsplan einseitig den Interessen der Porsche AG und schade den direkten Anliegern, aber auch den Einwohnern in ganz Stuttgart (Zunahme des Verkehrs, des Lärms und der Abgase) wurden geprüft und bewertet, konnten jedoch nicht berücksichtigt werden.

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zuge der Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB parallel mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
um Stellungnahme gebeten. Die Behördenbeteiligung ist abgeschlossen.

Die Stellungnahmen wurden soweit erforderlich und geboten im vorliegenden Bebauungsplan berücksichtigt.

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV AK Stuttgart) lehnt den Bebauungsplan ab, da nach Ansicht des LNV u. a. einseitig die Interessen der Porsche AG bedient werden sowie er im Widerspruch zum Klimaschutz stehe. Der LNV fordert die Stadt auf, das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Das Amt für Umweltschutz sieht die Herstellung der Parkierungsbauwerke am Standort aus stadtklimatischer Sicht zwar kritisch, die Planung greift jedoch nicht in die für den Luftaustausch relevanten Flächen ein.

Die gesamten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen 7 und 8 mit jeweils einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Redaktionelle Ergänzungen der Begründung mit Umweltbericht nach der öffentlichen Auslegung
Nach der öffentlichen Auslegung wurden in der Begründung unter Ziffer 7.1 (Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt – Schutzgut Mensch) und im Umweltbericht unter Ziffer 4.2 (Schutzgut Mensch) Ergänzungen bzw. Klarstellungen vorgenommen. Eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich, da diese Ergänzungen bzw. Klarstellungen nicht den Festsetzungsgehalt des Bebauungsplans betreffen.


Umweltbelange
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und diese in einem Umweltbericht (Anlage 2, Ziffer II der Begründung) beschrieben und bewertet. Die Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange basiert auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen, Gutachten und Aussagen sowie auf durchgeführten Erhebungen und freizugänglichen Informationen. Erhebliche nachteilige planbedingte Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter lassen sich nicht feststellen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Porsche AG hat zur Übernahme der Planungs- und Verfahrenskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und der erforderlichen Gutachten eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen.




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan
3. Bebauungsplan (Verkleinerung)
4. Textteil zum Bebauungsplan
5. Anregungen - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
6. Anregungen - öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
7. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
8. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel mit der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
…………………………………………………………………………………………………
SW. Schützenswerte Daten


Ausführliche Begründung:

1. Planung
2. Verfahrensablauf
3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Umweltbelange
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Flächenbilanz


1. Planung

2. Verfahrensablauf

2.1 Aufstellungsbeschluss
FragenStellungnahme der Verwaltung
    1.
Parkleitsystem
Die Porsche AG hat Ende 2017 ein Parkleitsystem realisiert.
    2.
Schichtbetrieb
Als Puffer für den derzeitigen Spätschichtbetrieb werden ca. 700 Stellplätze freigehalten.
    3.
Versickerung von Oberflächenwasser Mindestens 85 % der Dachflächen der neuen Parkhäuser werden begrünt. Die festgesetzte Dachbegrünung dient unter anderem der Rückhaltung und Verdunstung des anfallenden Niederschlagswassers. Darüber hinaus wird durch die Festsetzungen von versickerungsfähigen Belägen, Begrünungspflichten etc. und die Möglichkeit einer Retention am Randbereich des Plangebietes eine Wasserrückhaltung/-versickerung und damit Minderung erzielt, so dass die voraussichtlichen Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft werden.
    4.
Vermeidung von ÜberschwemmungenDas nicht schädlich verunreinigte Niederschlagswasser aus dem Plangebiet kann auf Vegetationsflächen, teilversiegelten Flächen etc. sowie innerhalb einer möglichen Retentionsfläche am Rand des Gebietes versickert werden (pv5-Streifen). Aufgrund der Lage des Plangebiets außerhalb von Oberflächengewässern und Überschwemmungsgebieten ist kein Überschwemmungsrisiko gegeben.
    5.
Klima (Kaltluftschneise)Die vorherrschenden Kaltluftströmungen im Bereich des Plangebiets tragen zur Durchlüftung des nördlichen Stadtgebiets von Stuttgart, v. a. des Stadtbezirks Zuffenhausen, bei. Gemäß der Aussage des Amts für Umweltschutz greift die Planung der Parkhäuser jedoch nicht in die für den Luftaustausch wesentlich relevanten südwestlichen Freiflächen außerhalb des Plangebiets ein.

Durch die festgesetzte Dachbegrünung von mindestens 85 % der geplanten Dachflächen sowie die Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen am Gebietsrand wird der Eingriff in das Schutzgut Klima minimiert, so dass in Bezug auf die klimatische Situation keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
    6.
AusgleichsmaßnahmenNach Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung sowie zur Verringerung/Minimierung im Plangebiet ist mit keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter auszugehen.
    7.
Archäologische FundeBetreffend eventueller archäologischer Funde hat die Porsche AG mit dem Landesamt für Denkmalpflege Kontakt aufgenommen. Die Untersuchungen werden derzeit durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurde zwischen der Porsche AG und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Vereinbarung zur Rettungsgrabung und zu den Eigentums- und Nutzungsrechten der Funde getroffen.
    8.
Betriebsinterner ShuttleserviceDer betriebsinterne Shuttleservice besteht bereits. Ziel ist es, im Rahmen des betrieblichen Mobilitätskonzeptes die bereits vorhandenen Shuttleverbindungen zwischen den Werken in Zuffenhausen und den Außenstellen auszuweiten bzw. zu erweitern.
AnmerkungStellungnahme der Verwaltung
    1.
Klimabelange sollen im Rahmen von entsprechenden Gutachten geprüft werden.
Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan und dem daraus resultierenden Umweltbericht wurden die klimatischen Aspekte behandelt. Hierfür diente als Grundlage eine Klimauntersuchung zum Bebauungsplan Porschestraße/Adestraße (2017/009) (Müller-BBM vom 15. Juli 2016).
Erheblich nachteilige Auswirkungen der Planung auf das Klima sind bei Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
    2.
Frage nach dem Verhältnis Anzahl der Mitarbeiter zu Anzahl der Parkplätze.
Die Zahl der Mitarbeiter wird stärker wachsen als die Zahl der Stellplätze. Ziel ist das Verhältnis von 0,65 Parkplätze/Mitarbeiter in Zuffenhausen auf unter 0,6 Parkplätze/Mitarbeiter zu senken. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Ostseestraße/Adestraße wird das Verhältnis Parkplätze/Mitarbeiter nicht erhöht.
    3.
Das Vorhaben zum Bau neuer Mitarbeiterparkplätze wird abgelehnt.Siehe oben - Stellungnahme der Verwaltung unter Ziffer 2. Gesamtschau der Parkplätze (Ausschuss für Umwelt und Technik).
    4.
Wie viele Stellplätze sind baurechtlich notwendig?Siehe oben - Stellungnahme der Verwaltung unter Ziffer 2. Gesamtschau der Parkplätze (Ausschuss für Umwelt und Technik).

2.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
2.3 Auslegungsbeschluss
FragenStellungnahme der Verwaltung
    1.
Wird die Sicherheit der Fußgänger vom Parkhaus zur Firma gewährleistet (enger Fußweg über die Eisenbahnbrücke)?
Der Gehweg auf der Eisenbahnbrücke ist 2 m breit, das ist ausreichend.
    2.
Liegen Gutachten zum Verkehr und Lärm vor?
Es liegen eine Verkehrsuntersuchung (SSP Consult vom 16. April 2018), eine Gewerbelärm-untersuchung (Müller-BBM vom 18. Mai 2017) sowie eine Verkehrslärmuntersuchung (Müller-BBM vom 17. April 2018) vor.
    3.
Welche Maßnahmen werden für das „Wilde Parken“ in den angrenzenden Wohngebieten ergriffen? Das „Wilde Parken“ im Wohngebiet kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht unterbunden werden. Mit dem Bebauungsplan werden aber die Voraussetzungen für die Herstellung von Stellplätzen außerhalb der Wohngebiete geschaffen. Die Einführung eines Parkraummanagements wird aktuell geprüft.
    4.
Wird das Mobilitätskonzept der Porsche AG von den Mitarbeitern angenommen?Das Mobilitätskonzept wird gut angenommen, es gibt derzeit noch keine genauen Zahlen, aber eine Mitarbeiterbefragung ist für 2019 geplant.
    5.
Welche klimatischen Auswirkungen entstehen durch die beiden Parkhäuser in Zuffenhausen?Die Mächtigkeit des nächtlichen ausgebildeten Kaltlutftstroms im fraglichen Bereich beträgt nach Einschätzung des Amtes für Umweltschutz 40 m, während die Gebäude zwischen 11 und 14 m hoch sind. Somit ist der Luftaustausch weiterhin gegeben.

2.4 Öffentliche Auslegung
2.5 Redaktionelle Ergänzungen der Begründung mit Umweltbericht nach der öffentlichen Auslegung

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Umweltbelange

5. Finanzielle Auswirkungen 6. Flächenbilanz



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