Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 114/2015
Stuttgart,
07/29/2015



Nahversorgung konkret - Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Weilimdorf
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Vaihingen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.09.2015
23.09.2015
29.09.2015
30.09.2015
06.10.2015
13.10.2015
23.10.2015
29.10.2015



Beschlußantrag:

1. Die umsetzungsorientierte Untersuchung und Konzeption „Nahversorgung konkret: Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie ist konzeptionelle Grundlage zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Handlungskonzepte umzusetzen bzw. weiter zu vertiefen. 3. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen beantragt die Verwaltung für den Doppelhaushalt 2016/17 insgesamt 60.000 € (s. GRDrs 489/2015 Haushaltsmittel für Planungsmaßnahmen, Anlage 12). Die Kosten beziehen sich im Wesentlichen auf vier Pilotvorhaben:
4. Die Entscheidung über die beiden Pilotvorhaben „Bonusmarkt Light“ und „Stadtteilcafé mit Bestellmöglichkeit für Lebensmittel (CAP)“ und die etwaige Gewährung eines Einrichtungszuschusses erfolgt erst nach detaillierter Klärung der Rahmenbedingungen in einer separaten Gemeinderatsdrucksache.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auftrag und Rahmensetzung
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft CIMA Beratung und Management GmbH (CIMA), Stuttgart in Kooperation mit der Unternehmensberatung Handel e. V. (UBH), Stuttgart stadtteil- und quartiersbezogene Handlungskonzepte zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Angeboten zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung an nicht-versorgten bzw. strukturell unterversorgten Standorten im Stadtgebiet erarbeitet. Diese bilden damit weitere Schritte zur Umsetzung des bestehenden gesamtstädtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (2008).

In der Landeshauptstadt Stuttgart wohnen etwa 77 % der Bevölkerung fußläufig (d. h. in einem Entfernungsradius von 500 m) in einem Einzugsgebiet von einem Lebensmittelgeschäft. Im Umkehrschluss heißt dies, dass die verbleibenden 23 %, also über 130 000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter, laut Definition nicht fußläufig nahversorgt sind. Durch die aktive planerische Steuerung des Einzelhandels sowie durch das intensive Engagement der Wirtschaftsförderung und des Stadtteilmanagements konnte die Nahversorgung in den letzten Jahren an zahlreichen Standorten der Stadt gesichert oder sogar fortentwickelt werden. Andere Standorte verloren hingegen ihr Nahversorgungsangebot, allen voran die Nahversorgungsbereiche mit bereits geschlossenen BONUS-Lebensmittelmärkten aufgrund der geänderten staatlichen Arbeitsmarktförderung.

Ein fußläufig erreichbarer Lebensmittel-Einzelhandel ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Insbesondere für nicht-mobile Bevölkerungsgruppen, darunter oft ältere Menschen, besteht die Notwendigkeit eine fußläufige Versorgung zu gewährleisten. Der fortschreitende demografische Wandel verstärkt dieses Erfordernis. Ein fußläufig erreichbarer Lebensmittelbetrieb hat zudem eine identitätsstiftende, soziale und kommunikationsfördernde Funktion für das jeweilige Quartier. Er übt eine Magnetwirkung auf andere ergänzende Nahversorger (Bäcker, Metzger, Bank, Friseur etc.) und gegebenenfalls weitere Zentrumsfunktionen aus.

Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2014/15 für die Erarbeitung von Handlungskonzepten für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung 25.000 € zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch die Untersuchung über die wirtschaftliche Tragfähigkeit von konkreten Standorten in untervorsorgten Stadtquartieren/Stadtteilen und das Aufzeigen von gegebenenfalls notwendig werdenden Fördermöglichkeiten (Ausfallbürgschaft, Einrichtungszuschuss etc.) Der Gemeinderat hat die Eckpunkte des Untersuchungsauftrages (GRDrs 1414/2013) in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 28.01.2014 sowie des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 31.01.2014 bestätigt. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 27.05.2014 wurden Anregungen zur Auswahl der Untersuchungsräume gegeben.

Zur Begleitung des Projektes wurde ein Arbeitskreis aus Vertretern der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK), des Handelsverbandes Württemberg (EHV), der Sozialunternehmen (SBR gGmbH, Neue Arbeit, GBD Süd) und der Stadtverwaltung (OB/82, 61, WFB / Führungsunterstützung SGB II / Arbeitsförderung) gebildet.


Untersuchungsergebnis
Von den Stadtquartieren in der Landeshauptstadt Stuttgart, die nicht-versorgt, strukturell unterversorgt oder in ihrer Versorgung gefährdet sind, wurden exemplarisch zehn Handlungsräume ausgewählt. Die zehn spezifischen Handlungskonzepte zeigen für die unterversorgten Stadtteile bzw. Stadtquartiere konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Nahversorgungsangeboten auf. Da größere Flächenpotenziale in den Handlungsräumen in der Regel nicht vorhanden sind und auch der Bedarf nach großflächigen Lebensmittelmärkten durch die ortsansässige Bevölkerung in der Mehrheit nicht besteht, beziehen sich die örtlichen Empfehlungen auf die Aufrechterhaltung und Etablierung kleinflächiger Lösungen. Einige erarbeitete Empfehlungen wurden schon durch das Stadtteilmanagement der Wirtschaftsförderung prozessbegleitend umgesetzt. Als besonders wichtig wird die Beratung von inhabergeführten (Kleinst-)Lebensmittelgeschäften angesehen. Sie bilden eine nicht zu unterschätzende Säule der wohnungsnahen Nahversorgung. Einzelne solcher Betriebe besitzen jedoch nur eine begrenzte Wirtschaftlichkeit. Es wird von daher vorgeschlagen, ein Angebot zur betriebswirtschaftlichen Beratung zu schaffen bzw. finanziell zu unterstützen.

Einen besonderen Stellenwert nimmt in den vorgeschlagenen Handlungskonzepten die Prüfung der Weiterentwicklung der kommunalen Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarkt bzw. SGB-geförderten Lebensmittelmärkte zum Zwecke der Verbesserung ihrer Rentabilität und zum Erhalt ihrer Ergänzungsfunktion zur Lebensmittel-Nahversorgung an für den herkömmlichen Einzelhandel nicht-rentablen Standorten ein. In enger Kooperation zwischen dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, der Abteilung Wirtschaftsförderung sowie der SBR gGmbH (Bonus-Märkte) und Neue Arbeit/GBD Süd (CAP-Märkte) sind zwei Pilotprojekte entstanden, die exemplarisch umgesetzt werden sollen:
In einzelnen defizitären Handlungsräumen werden Empfehlungen zur mobilen Lebensmittelversorgung ausgearbeitet, da die Verbesserung der stationären Versorgung nicht möglich ist. Sie beziehen sich insbesondere auf die Etablierung von neuen Wochenmärkten und die Prüfung der Einrichtung weiterer „Ortsbusse“.

Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen beantragt die Verwaltung für den Doppelhaushalt 2016/17 insgesamt 60.000 €. Die Kosten beziehen sich im Wesentlichen auf die vier genannten Vorhaben:
Die Entscheidung über die beantragten Finanzmittel erfolgt im Rahmen der Bera-
tungen zum Doppelhaushalt 2016/17.


Für die beiden vorgeschlagenen Pilotvorhaben „Bonusmarkt Light“ und „Stadtteilcafé mit Bestellmöglichkeit für Lebensmittel (CAP)“ existiert derzeit lediglich eine Ideenskizze, die mit den Beteiligten im Weiteren noch vertieft ausgearbeitet und abgestimmt werden muss. Die Entscheidung über diese beiden Pilotvorhaben „Bonusmarkt Light“ und „Stadtteilcafé mit Bestellmöglichkeit für Lebensmittel (CAP)“ und die etwaige Gewährung eines Einrichtungszuschusses erfolgt erst nach detaillierter Klärung der Rahmenbedingungen in einer separaten Gemeinderatsdrucksache.

Finanzielle Auswirkungen

Die Entscheidung über die beantragten Finanzmittel in Höhe von 60.000 € erfolgt im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/17.


Beteiligte Stellen

OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

98/2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion
"Wo bleibt das Nahversorgungsgutachten?" vom 23.03.2015








Erledigte Anträge/Anfragen

334/2014 der CDU-Gemeinderatsfraktion
"Versorgung in den Stadtteilen sichern - Lebensmitteleinzelhandel auch im demographischen Wandel" vom 10.11.2014




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Bericht über die Handlungskonzepte




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Anlage 1_Bericht.pdfAnlage 1_Bericht.pdf