Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 1480/2017
Stuttgart,
01/09/2018



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.01.2018
25.01.2018



Beschlußantrag:

Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, dem Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg mit den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Beschlussfassung der Hauptversammlung im schriftlichen Verfahren gem. § 6 Abs.7 der Geschäftsordnung der Hauptversammlung. 2. Auflösung der LBBW Sachsen Bank, unselbständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg mit Ablauf des 31. März 2018. 3. Änderung der Satzung der Landesbank Baden-Württemberg in Folge der Auflösung der LBBW Sachsen Bank. Die Änderung der Satzung tritt zum 1. April 2018 in Kraft. 4. Aufhebung des Statuts der LBBW Sachsen Bank mit Ablauf des 31. März 2018.



Begründung:


Die 1992 gegründete Landesbank Sachsen (SachsenLB) war die einzige rein ostdeutsche Landesbank. Im Zuge der US-Hypothekenmarktkrise geriet die SachsenLB in einen Liquiditätsengpass. Angesichts dieser Verluste und der nicht mehr vorhandenen Liquidität der SachsenLB hatte das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen (BaFin) eine Schließung der Bank angekündigt, sofern sich kein stützender Erwerber findet. Die Trägerversammlung der LBBW hatte daher am 26.08.2007 der Aufnahme der SachsenLB in den LBBW-Konzern in der Rechtsform einer unselbstständigen Anstalt in der Anstalt (AidA LBBW Sachsen Bank) und dem Abschluss einer entsprechenden Grundlagenvereinbarung zugestimmt. Auf die GRDrs 744/2007 und 39/2008 wird verwiesen.

Im Zuge der Straffung der Konzernstruktur und zur Vereinfachung interner Prozesse und Strukturen ist die Rechtsform der AidA für das Geschäftsgebiet Sachsen und Umland nicht mehr erforderlich. Durch die Bereinigung der Rechtskonstruktion kann ein erheblicher Beitrag zur Komplexitätsreduktion im LBBW-Konzern geleistet werden.

Die Geschäftsstrategie der LBBW in Sachsen und den umliegenden Wirtschaftsräumen bleibt davon unberührt. Auch für die Kunden und Mitarbeiter vor Ort ändert sich nichts, die Standorte und Kundenberater bleiben wie gehabt bestehen. Für die LBBW hat das betreffende Geschäftsgebiet weiterhin hohe Relevanz.


Die Beschlussfassung der Hauptversammlung im schriftlichen Verfahren ist erforderlich, weil die Auflösung der LBBW Sachsen Bank und die sich daraus ergebende Aufhebung des Statuts der LBBW Sachsen Bank sowie die Änderung der LBBW-Satzung zum 31. März 2018 / 1. April 2018 und damit vor der nächsten Präsenzsitzung der Hauptversammlung am 4. Juni 2018 in Kraft treten sollen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin / den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird durch mich ausgeübt.


Die Auflösung der AidA LBBW Sachsen Bank hat keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt.






Fritz Kuhn

Anlage
Änderung der LBBW-Satzung



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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