Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
229/2012
GZ:
OB 7853-10
Sitzungstermin: 10.05.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 09.05.2012, öffentlich, Nr. 120
Ergebnis: Beschlussantragsziffern 1 und 3 einmütige Zustimmung
Beschlussantragsziffer 2 mehrheitl. Zustimmung (1 Gegenstimme)


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.04.2012, GRDrs 229/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Von der folgenden Verwendung des Jahresüberschusses der LBBW (Bank) im Geschäftsjahr 2011 nach HGB wird Kenntnis genommen:

Jahresüberschuss
403.914.133,20 EUR
Wiederauffüllung der stillen Einlagen
- 312.162.065,43 EUR
Wiederauffüllung der Genussscheine
- 91.752.067,77 EUR
Bilanzgewinn
0,00 EUR


2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2011 entlastet. 3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2012, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2012 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.


Ein Exemplar des Geschäftsberichts 2011 der Landesbank Baden-Württemberg befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.


Einleitend verweist OB Dr. Schuster auf die ausführliche Beratung dieser Angelegenheit in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses (siehe dortige Niederschrift Nr. 120), in der der Vorstandsvorsitzende, Herr Vetter, einen begrenzt optimistischen Ausblick gegeben hat. Der Vorsitzende bringt seine Erwartung auf eine positive Weiterentwicklung im Interesse der Bank, der Mitarbeiter und nicht zuletzt der städtischen Finanzen zum Ausdruck.

StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) erklärt, er habe auf einer Demonstration am Montag das Brecht-Zitat "Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank" deutlich zugespitzt formuliert. Er bedauere inzwischen, dass er damit für den LBBW-Chef die Gelegenheit geboten habe, unnötigerweise seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verunsichern und sich sozusagen hinter seinen Mitarbeitern zu verstecken. Denn es sei doch völlig klar, dass mit der von ihm gemachten Aussage in keiner Weise irgendein Mitarbeiter gemeint war, sondern die Ebene von Geschäftsführung, Geschäftsleitung und evtl. Aufsichtsrat. Er stehe zu seiner Aussage, die er auf der Demonstration gemacht habe, "dass die LBBW Milliarden Euro verzockt hat in einem Wahn nach Rendite" und dass am Ende der Steuerzahler in die Bresche springen und wieder Milliarden Euro in die Bank stecken musste. Er halte eine solche Umverteilungspolitik von unten nach oben für kriminell. Bis heute leide daran wegen fehlender Rendite auf das bei der Bank investierte städtische Vermögen der Stadthaushalt.

In seinen weiteren Ausführungen geht der Stadtrat auf die weltweit zu erwartenden Schäden durch die Finanzindustrie ein, wobei er die in den Medien von Oxfam gemachte Aussage hervorhebt, dass jetzt mit Nahrungsmitteln spekuliert wird. Die LBBW habe in den letzten drei Jahren ebenfalls das Geschäftsfeld Nahrungsmittelspekulation aufgebaut. Es stelle sich die Frage, warum die Stadt an solch einer Bank beteiligt ist, auf deren Vorgehen sie keinen Einfluss habe - er verweist hierzu auf das Vorgehen der Bank beim Verkauf der LBBW-Wohnungen.

Die Beteiligung an der LBBW sei keine kommunale Aufgabe, sondern es werde eine Stadtsparkasse mit einem wirklich soliden Kundengeschäft benötigt - Mittelstand, Privatkunden, vielleicht noch kommunale Kredite. Dies wäre eine kommunale Aufgabe, betont StR Rockenbauch. Er hoffe, dass darüber in Zukunft im Gemeinderat eine ernsthafte Debatte geführt wird. Dass Überlegungen angestellt werden, die einigermaßen sicheren stillen Einlagen mit einer sicheren Verzinsung umzuwandeln und nochmals ins volle Risiko zu gehen, könne keine zukunftsfähige Geschäftspolitik des Gemeinderats sein. Deswegen sollte man hier gegensteuern und umsteuern.

StRin Münch (90/GRÜNE) äußert sich kritisch zum Verhalten und zu den Äußerungen von StR Rockenbauch. Dieser habe seine Ausführungen als Mitglied des Gemeinderats gemacht und die Gemeinderatsmitglieder hätten in dieser Situation diese Äußerungen als Gemeinderäte und kollegiales Gremium zu interpretieren. Als Gemeinderatsmitglied repräsentiere er nicht nur die Wählerinnen und Wähler, sondern auch als Kontrollorgan der Landeshauptstadt den Anteil an der LBBW. Es gehe nicht nur um den Stil der Äußerung, sondern auch um die Art der Auseinandersetzung. Es stehe StR Rockenbauch frei, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses, in denen Herr Vetter vierteljährlich Bericht erstattet, teilzunehmen und seine Kritik anzubringen. Ihre Fraktion lehne die Äußerung von StR Rockenbauch ab und wünsche sich in der zukünftigen Auseinandersetzung einen sachlich inhaltlichen Stil.

Zur Tätigkeit der LBBW habe es fachliche Kritik gegeben, zu der es intensive Diskussionen im Verwaltungsausschuss gegeben hat. Diese wurde dort fachlich fundiert und vor allem in der gebotenen Art und Weise miteinander erörtert und auch entsprechend in Richtung Bank kommuniziert, erklärt StR Kotz (CDU). Was nicht gehe sei, dass man diese Kritik in einer Art und Weise in die Öffentlichkeit trage und übermittle, die "völlig unangebracht, beleidigend und unverschämt" sei. StR Rockenbauch hätte in seinen Reden selbstverständlich auf den Vorstandsvorsitzenden, den Vorstand oder den Aufsichtsrat hinweisen können, er habe aber das Unternehmen als Ganzes angesprochen. Es gehe auch nicht an, Beleidigungen wie "kriminelle Vereinigung" in den Raum zu stellen, da weder die LBBW noch die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kriminell seien. Man müsse sich irgendwann entscheiden, ob man an der Parlamentsarbeit teilnehmen oder außerparlamentarische Opposition sein wolle. Beides parallel gehe nach seiner Einschätzung nicht.

Nachdem sich StRin Küstler wohl auch noch zu Wort melden wird, gebe seine Fraktion der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE die Chance, sich von der Aussage von StR Rockenbauch zu distanzieren, fährt StR Kotz fort unter Hinweis darauf, dass StRin Küstler gestern im VA dargelegt habe, sie würde das nicht so sehen. Außerdem bittet er an die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD gewandt, in der Konsequenz zu ihren Äußerungen die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE nicht weiterhin als Mehrheitsbeschaffer beim Schreiben von Anträgen zu gewinnen.

Als langjähriges Mitglied des Gemeinderats wendet sich StR Zeeb (FW) an StR Rockenbauch mit der Aussage, dass die verwendete Wortwahl eines Stadtrats des Stuttgarter Gemeinderats nicht würdig sei. Es handle sich um ein "rüpelhaftes, spätpubertäres Verhalten, um Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erhalten". Mit solchen Äußerungen aus dem Gemeinderat werde das Niveau im Sitzungssaal nicht angehoben, sondern von einem einzigen Stadtrat auf unterster Ebene repräsentiert. Dies wolle der Gemeinderat nicht. Wer sich in der Vollversammlung heute davon nicht distanziere, stelle sich auf die gleiche niedere Stufe und sei nicht würdig, als gewählter Gemeinderat die Interessen der Stuttgarter Bevölkerung zu vertreten.

Zur Aussage von StR Rockenbauch, dass die LBBW Milliarden verzockt habe, merkt StR Klingler (FDP) an, man könne aus heutiger Sicht sagen, dass im Vorstand, in der Geschäftsführung der LBBW Fehler gemacht wurden. Dies könne bei unternehmerischem Handeln passieren. Fakt sei aber, dass die Fehler bei der LBBW erkannt wurden und die vorgelegten Zahlen erfreulich seien. Wenn jemand seinen Beruf engagiert ausübt, und das habe bisher jeder bei der Geschäftsführung der LBBW getan, könne man, auch wenn etwas schief laufe, nicht erkennen, dass hier absichtlich etwas getan werde, um eine Straftat zu begehen; von einer "kriminellen Vereinigung" zu sprechen, sei völlig inakzeptabel. Seine Fraktion finde das Verhalten von StR Rockenbauch beschämend und weder eines Stadtrats noch eines Oberbürgermeisterkandidaten würdig. Zum Amt eines Oberbürgermeisters gehöre Seriosität, die er bei StR Rockenbauch vermisse. Er appelliere an die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD, die Fraktionsgemeinschaft von StR Rockenbauch nicht länger als Mehrheitsbeschaffer zu nutzen. Die anderen Fraktionen seien gesprächsbereit.

Zu den Äußerungen von StR Rockenbauch merkt StR Dr. Schlierer (REP) zunächst an, dass man bei solchen Zuspitzungen den Ball einigermaßen flach halten sollte, da Meinungsfreiheit besteht. In der politischen Auseinandersetzung habe auch die Rechtsprechung stets ausgeführt, dass gewisse Pointierungen zulässig sind. Trotzdem sollte man von einem erwachsenen Menschen durchaus verlangen dürfen, dass er sich über den Sinn seiner Worte bewusst ist. Er halte StR Rockenbauch zugute, dass dieser offensichtlich sich nicht im Klaren über die Bedeutung seiner Äußerungen sei. Der Begriff "kriminelle Vereinigung" sei keine beliebige Äußerung, sondern ein Rechtsbegriff. Die Verwendung dieses Begriffes, auch nur auf einen Bankvorstand, sei schlichtweg nicht nur Unfug, sondern eine Beleidigung, und damit eine Straftat.

StRin Küstler (SÖS und LINKE) betont, sie distanziere sich nicht von StR Rockenbauch, sie halte die Äußerung durch die Meinungsfreiheit für gedeckt. Ihres Erachtens sollte sich der Gemeinderat insgesamt zu eigen machen, zunächst einmal zuzuhören und festzustellen, worauf jemand hinaus wolle, wenn die Ausführungen zugespitzt werden.

OB Dr. Schuster hält zur Klarstellung fest, dass StR Rockenbauch ausdrücklich seine beleidigende Äußerung, dass die LBBW eine kriminelle Vereinigung sei, gerechtfertigt hat und dass die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE dies ebenso als richtig empfindet.

Zur inhaltlichen Debatte verweist StRin Münch auf die Diskussion im Verwaltungsausschuss und merkt nochmals an, ihre Fraktion halte die Entwicklung für gut, ebenso die neue Spitze und den neuen Vorstand der Bank. Man habe den Eindruck, dass es der Bank insgesamt gut gehe. Ihre Fraktion sehe auch nicht, dass sich der Vorstandsvorsitzende hinter seinen Beschäftigten versteckt. Insofern stimme ihre Fraktion der Vorlage zu.

StRin Dr. Blind (SPD) kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage an. An StR Rockenbauch gewandt merkt sie an, dass man als Mitglied des Gemeinderats sich die Mühe machen müsse, differenziert zu denken und differenziert zu argumentieren.

Die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage kündigt auch StR Zeeb an.

StR Klingler erklärt, seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Die Ausführungen von Herrn Vetter im VA habe man erfreut zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung des Geschäfts der LBBW sei positiv. Der Vorstand habe erkannt, wie die Bank zukunftsfähig gemacht wird. Seine Fraktion stehe zu der Beteiligung der Stadt an der Bank. Die LBBW habe ein gesundes Geschäftsmodell, nämlich ein Kerngeschäft aus Unternehmen, aus Privatkunden und aus Sparkassen. Die Sparkassenfunktion der LBBW werde durch die zahlreichen Filialen der BW-Bank hervorragend geregelt, sodass eine flächendeckende Versorgung für Privatkunden auf Stuttgarter Markung sichergestellt sei. Außerdem sei die LBBW bei Vereinen immer gerne gesehen, wenn es um Sponsoringleistungen gehe. Ebenso sei die LBBW ein gern gesehener Steuerzahler für kommunale Steuern in Stuttgart. Die FDP-Gemeinderatsfraktion stehe zum Bankenstandort
Stuttgart und sei überzeugt, dass die LBBW der Stadt in Zukunft "noch sehr viel Freude bereiten wird".


Im Beschlussantrag gehe es zunächst einmal um die Verwendung des Jahresüberschusses der LBBW, äußert sich StR Dr. Schlierer. Bei Betrachtung des Geschäftsberichtes falle auf, dass die Neuausrichtung der LBBW weitere Fortschritte macht, dass die Restrukturierung mit einer Reduzierung des Beteiligungsportfolios weitergeht und dass damit die Risiken aus der Vergangenheit auch reduziert werden. Damit sei die Bank auf dem richtigen Weg. Zu berücksichtigen sei, dass die LBBW im Jahr 2011 aus dem Schuldenschnitt für Griechenland ebenfalls Zusatzbelastungen hatte. Dem Risikobericht könne entnommen werden, dass gegenüber den sog. PIIGS-Staaten weiterhin erhebliche Risiken bestehen, müssten sich Gemeinderat und Verwaltung im Klaren sein, dass die Zukunft der LBBW auch ein Stück weit durch diese Entwicklung in Europa bestimmt werden wird. Der Beschlussantrag mit der Verwendung des Jahresüberschusses scheine ihm daher sinnvoll zu sein. Was die Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2011 angehe, habe er bisher nichts gehört, was einer Entlastung entgegenstehen würde. Bezüglich der Beauftragung der KPMG AG hoffe er, dass dieses Unternehmen nicht dieselben Fehler machen wird wie in der Vergangenheit.

Zu Ziffer 2 des Beschlussantrags beantragt StRin Küstler, dass die Vertretung der Stadt in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands ablehnt, weil beide zum Schaden der Stadt, des Landes und auch der Bank gehandelt haben, auch durch die Tatsache des Verkaufs der LBBW-Wohnungen. Das BW-Konsortium habe einen Wettbewerb verloren, den es nicht hätte verlieren müssen; das Angebot sei auf jeden Fall in Ordnung gewesen und sie meine, dass es möglich gewesen wäre, ohne Schaden, sondern zum Vorteil des Landes, der Kommunen und vor allem der Mieterinnen und Mieter, das Angebot anzunehmen.

Weiter spricht StRin Küstler an, dass die LBBW ab 2014 eine Einrichtung des Privatrechts wird. Nach Auskunft seitens des Regierungspräsidiums auf Anfrage ihrer Fraktionsgemeinschaft sei die Beteiligung der Stadt an der LBBW nach wie vor in Ordnung, solange diese Umwandlung, die zum 01.01.2014 stattfinden müsse, noch nicht stattgefunden habe. Dann müsse die Sache neu bewertet werden und die mögliche Beteiligung hänge davon ab, wie die Gesetzgebung dann die Lage beschreibe. Die Angelegenheit müsse vorangetrieben werden. Ihre Fraktionsgemeinschaft fordere die Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung auf, dort diese Frage zu stellen. Diese Frage sei auch deshalb wichtig, weil in den kommenden Monaten entschieden werden solle, ob die stillen Einlagen der Stadt umgewandelt werden sollen. Dies werte ihre Fraktionsgemeinschaft so, dass das Geld der Stadt dem höchstmöglichen Risiko ausgesetzt wird. Die Krise sei noch nicht vorbei und niemand könne voraussagen, wie es mit den Kapitaleinlagen weitergehen wird. In dieser Situation weiteres Geld in Kernkapital umzuwandeln und es dem hohen Risiko auszusetzen, halte ihre Fraktionsgemeinschaft für nicht verantwortbar. Ihre Fraktionsgemeinschaft verlange, dass eine Klarstellung erfolgt, wie es mit der Bank weitergeht.

An StRin Küstler gewandt merkt der Vorsitzende an, dass man über die Entscheidung, was den Verkauf der LBBW-Wohnungen angehe, verärgert sein und ihn als nicht richtig empfinden könne. Eine Entlastung könne man, zumindest nach den Rechtsvorschriften, aber nur verweigern, wenn es um Pflichtverletzungen gehe, die also nachgewiesen werden müssten. Über die mögliche Umwandlung stiller Einlagen in Eigenkapital wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit sehr ausführlich zu diskutieren und gesondert zu entscheiden haben.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster zur GRDrs 229/2012 folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Die Beschlussantragsziffern 1 und 3 beschließt der Gemeinderat einstimmig.
Die Beschlussantragsziffer 2 beschließt der Gemeinderat bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich.

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