Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB/82
GRDrs 514/2018
Stuttgart,
06/15/2018



Breitbandversorgung
- Stand der Planungen/Verhandlungen
- Weiteres Vorgehen
- Mittelbereitstellung und Stellenschaffung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.06.2018
27.06.2018
28.06.2018



Beschlußantrag:

1. Vom vorliegenden Bericht wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Der Fortführung von Kooperationsgesprächen mit der Privatwirtschaft mit dem Ziel der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (nonbinding LOI) wird zugestimmt.

3. Der Teilnahme der LHS an der regionalen Breitband-Servicegesellschaft mbH und der dafür notwendigen überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 71.400 EUR in 2018 und 142.800 EUR in 2019 im THH 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird zugestimmt.

4. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel aus Ziff. 3 erfolgt aus der Deckungsreserve Sachaufwand im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechender Höhe.

5.1 Die verwaltung wird ermächtigt, ab dem 01.08.2018 außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang einer Vollzeitkraft in EG 13 als Breitbandkoordinator/in einzustellen.

5.2 Zu Deckung der dadurch entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, in Höhe von 34.700 EUR in 2018 und 83.200 EUR in 2019 wird die Deckungsreserve Personalaufwand im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtsschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, herangezogen.



Begründung:


Der Verband Region Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen, der Rems-Murr-Kreis und die Landeshauptstadt Stuttgart sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. In Teilbereichen der Region Stuttgart, welche nach den Festsetzungen des Landesentwicklungsplans weitestgehend im Verdichtungsraum liegt, befinden sich unterversorgte Bereiche. Es muss von einem vorliegenden Marktversagen hinsichtlich einer Eingriffsschwelle von
50 Mbit/s („weiße NGA-Flecken“) ausgegangen werden. Insbesondere ist auch die gewerbliche Versorgung unzureichend und lückenhaft. (In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung vom 01.08.2015 wird festgelegt, dass ein unterversorgter Bereich vorliegt, wenn eine Übertragungsrate von 50 Mbit/s in der Symmetrie in gewerblichen Bereich in einem Gebiet nicht verfügbar ist. Es ist überdies davon auszugehen, dass auch eine Versorgung mit bis zu 50 Mbit/s künftig insbesondere im gewerblichen Bereich nicht ausreichend sein wird.)

Ziel ist es, jeden Ort einer Gemeinde eines jeden Landkreises sowie alle Bezirke der Landeshauptstadt Stuttgart an eine Breitbandinfrastruktur anzuschließen und eine FTTB-oder FTTH-Planung (Fiber-to-the-building oder Fiber-to-the-home) umzusetzen.

Die Breitbandversorgungs-Zielsetzung für die Landkreise und die Landeshauptstadt Stuttgart sieht vor, bis 2025 allen Industrie-, Dienstleistungsunternehmen und Gewerben Zugang zu einem wirtschaftlichen glasfaserbasierten Breitbandanschluss zu ermöglichen. Ebenfalls bis 2025 sollen 50 % und bis 2030 90 % der Privathaushalte Zugang zu einem glasfaserbasierten Internetzugang haben.

Zur Erreichung dieser Versorgungs-Ziele soll in der Region Stuttgart mit ihren fünf Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart eine flächendeckende zukunftsgerichtete Breitbandversorgung entweder mit einem kreisübergreifenden Höchstgeschwindigkeits-Glasfaser-Netz (Next-Generation-Access) und dem Ausbau unterversorgter innerörtlicher Gebiete oder vorzugsweise in einer verbindlichen Kooperation mit privaten Telekommunikationsunternehmen geschaffen werden.

Wichtig ist dabei, dass ein diskriminierungsfreier Zugang (Open access) für weitere Diensteanbieter und deren Serviceangebote (TV, Internet, Telefonie…) gewährleistet ist.



Der Gemeinderat hat der Beteiligung der LHS an einer Ausschreibung einer kreisübergreifende Grobplanung (Masterplan) zugestimmt (GRDrs. Nr. 581/2015). Die Planung sollte unter Berücksichtigung der vorliegenden Daten und vorhandenen Bedarfsanalysen sowie unter Berücksichtigung neu zu erhebender Daten erfolgen und sich an unterversorgten existenten und geplanten Wohn- und Gewerbegebieten, an den Standorten von Krankenhäusern und Schulstandorten sowie an den Hauptverkehrsachsen (Schiene, Straße) orientieren. Zukünftig relevante Übertragungsleistungen beim Gewerbe und bei der Bevölkerung sollten Berücksichtigung finden.

Die Grobplanung (Masterplan) sollte also die zukünftige Netzinfrastruktur abbilden, um eine Feinplanung und spätere Realisierung zu unterstützen inklusive einer Planung eines kreisweiten Backbone-Netzes. Ziel war auch die Identifizierung von „weißen Flecken“ und die Einteilung in Ausbaustufen gemessen am Grad der Unterversorgung.

Die Grobplanung für die Landeshauptstadt liegt vor, die Ergebnisse sind zusammengefasst in der Anlage 1.


Handlungsempfehlungen aus regionaler Sicht

Mit der Initiative der Landkreise bzw. der LHS zum Bau eines Glasfaser Backbone-Netzes entsteht eine große Möglichkeit, dem zukünftigen Bandbreitenbedarf der „Gigabit-Gesellschaft“ gerecht zu werden. Gleichzeitig erhöhte sich durch diese Initiative der Druck auf die Privatwirtschaft schneller mit eigenwirtschaftlichen Mitteln den Breitbandausbau in der Region voranzutreiben.

Ferner wird es notwendig sein, dass die Kommunen in den folgenden Jahren die Planung, als auch die Realisierung ihrer innerörtlichen Zugangsnetze forcieren und somit ihren Anteil an der Herausforderung Gigabit-Gesellschaft erbringen.

Die Notwendigkeit auch in den aktuell gemäß den Förderrichtlinien ausreichend versorgten Gebieten weitere Schritte anzugehen, ist ohne Einschränkung gegeben. Mögliche Brückentechnologien, wie z.B. das Vectoring, werden der Digitalisierung der Gesellschaft aus rein technischen Gesichtspunkten langfristig nicht Rechnung tragen können.

Digitale Infrastrukturen werden zum entscheidenden strategischen Standortfaktor.
Kupferkabelbasierte Anschlüsse wie das Vectoring sind nur eine Brückentechnologie und verhindern den zügigen Ausbau mit Glasfaser. Eine hochentwickelte Technologieregion wie die Region Stuttgart benötigt schnellstmöglich Glasfaseranbindungen.
Lücken schließen bzw. Konzentration auf weiße Flecken nach der heutigen Förderkulisse reicht nicht aus, da beim Heraufsetzen der Eingriffsschwelle schnell flächendeckend neue weiße Flecken entstehen könnten.




Einbindung Privatwirtschaft/Kooperationsgespräche mit der Privatwirtschaft

Es besteht die einvernehmliche Auffassung, dass die Region Stuttgart ihre FTTB/H definierten Breitbandausbauziele bis 2025/30 (bis 2025 sollen 50 % und bis 2030 90 % der Haushalte in der Region Zugang zu einem gigabitfähigen glasfaserbasierten Internetzugang haben) nur in einer konzertierten regionalen Anstrengung in enger Kooperation mit der Privatwirtschaft effizient und wirtschaftlich erreichen kann. Damit sollen Überbauungen bestehender bzw. Errichtung von redundanten passiven Infrastrukturen vermieden und getätigte Investitionen geschützt werden. Durch die Bündelung der Breitbandaktivitäten auf Regions- und Kreisebene und die Nutzung von Synergieeffekten soll es zudem der Privatwirtschaft erleichtert werden, langfristige eigenwirtschaftliche Investitionen aber auch Investitionen in kooperativen Ausbauaktivitäten gemeinsam mit der öffentlichen Hand abzustimmen und zu tätigen. Damit soll ein Anreizsystem für einen erweiterten eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Privatwirtschaft geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund wurde durch den Breitbandbeauftragten der Region Stuttgart eine Betreiber-, Bau- und Kooperationsinteressentenabfrage durchgeführt. Zwölf Unternehmen haben ihr Interesse am Ausbau, Betrieb, der Dienstevermarktung und an gemeinsamen Kooperationsansätzen bekundet.

Die Kooperationsansätze wurden rechtlich geprüft und anhand von 20 Kriterien bewertet. Drei Kooperationsansätze wurden aufgrund des Bewertungsergebnisses in die engere Auswahl genommen. Mit diesen wurden im weiteren intensive und weitreichende Kooperationsansätze zur Erreichung der Glasfaserausbauziele in der Region diskutiert.
Die daraus abgeleitete Grundsatzempfehlung mit welchem Kooperationsansatz und mit welchem Unternehmen die Umsetzung und der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in der Region vorgenommen werden soll, hat der Steuerungskreis Breitband am 26.04.2018 getroffen. Hiernach sollte die Fortführung der Kooperationsgespräche mit der Deutschen Telekom mit dem Ziel der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (nonbinding LOI) erfolgen. Vorgesehen ist, diese im Rahmen einer Pressekonferenz durch die Landräte, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Deutsche Telekom zu unterzeichnen.

Bis auf die Deutsche Telekom und einem anderen potentiellen Kooperationspartner können keine weiteren Unternehmen zusätzliche eigenwirtschaftliche Ausbauaktivitäten und -investitionen in das Regionsprojekt mit einbringen. Bezogen auf die Erreichung der Regionsziele zur FTTB/H Versorgung bis 2025/30 in einem kooperativen Ansatz beinhaltet nur das Telekom-Angebot Ausbauinformationen und Investitionsangaben.

Darüber hinaus soll die Region Stuttgart sehr frühzeitig und priorisiert mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G in Deutschland versorgt werden.

Durch das Kooperationsprojekt mit der Deutschen Telekom ist darüber hinaus der Auf- und Ausbau eines eigenen Höchstgeschwindigkeitsnetzes (Backbone-Netz) durch die Landkreise und die Landeshauptstadt nicht mehr notwendig, da die Deutsche Telekom über ein eigenes flächendeckendes Höchstgeschwindigkeitsnetz verfügt.




Organisationsform / Regionale Breitband Service Gesellschaft

Parallel zur Backbone-Masterplanung und den Kooperationsgesprächen mit der Privatwirtschaft wurde seitens des Verbands Region Stuttgart eine Empfehlung für die weitere regionsweite Zusammenarbeit und Umsetzung des Breitbandausbaues erstellt. Die Empfehlung war ursprünglich die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalanstalt), die für den Bau und Besitz des Backbone sowie für die Verpachtung des Betriebs verantwortlich wäre, die innerörtlichen Netze würden durch eigenverantwortlichen Ausbau durch die Kommunen erstellt.

Der neue Vorschlag für einen Organisationsansatz für eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Breitbandausbau in der Region sieht eine gemeinsame regionale Breitband-Servicegesellschaft mbH vor, insbesondere als einheitlicher Ansprechpartner, und Projektpartner für den Ausbau in Kooperation mit der Privatwirtschaft.

Zielsetzung und Aufgabe dieser Gesellschaft wären:


Vorgesehen ist, dass nach der Unterzeichnung des LOI (Absichtserklärung) mit der Privatwirtschaft (Kooperationspartner) die Projektarbeit zur Ermittlung der Ausbaupläne und Prioritäten mit den 179 Städten und Kommunen gemeinsam mit dem Kooperationspartner Telekom beginnt. Ende 2018 soll dann eine entsprechende Kooperationsrahmenvereinbarung unterschriftsreif sein.

Für die Weiterverfolgung der regionalen Organisationsstruktur werden Mittel i.H.v
71.400 EUR im Haushaltsjahr 2018 und 142.800 EUR im Haushaltsjahr 2019 nötig.


Stellenschaffung Breitbandkoordinator/in

Auf Grundlage der zu treffenden Gremienentscheidung zum Ausbau müssen kurzfristig Ressourcen für die Vorbereitungen zur Verfügung stehen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.

In sämtlichen Landkreisen wurden bereits Breitbandexperten/-koordinatoren eingestellt. Ein regionaler Breitbandbeauftragter, der die gesamtregionalen Breitbandaktivitäten managt, wurde bei der WRS eingestellt. Zur Abwicklung der weiteren Schritte mit der Privatwirtschaft (u.a. Verhandlungen) sowie zur Abstimmung mit den städtischen Ämtern zur Steuerung der Feinplanung, auch mit dem Verband Region Stuttgart, ist bei der Landeshauptstadt ebenfalls ein/e Breitbandkoordinator/in notwendig.

Bisher konnte das Thema „Breitband“ von der Wirtschaftsförderung „nebenher“ unter Qualitätsverlust in anderen Bereichen „mit begleitet“ werden. Allerdings ist inzwischen der zeitlich notwendige Aufwand sowie vor allem das fachliche Know-How (techn./kfm.) mit gegenwärtigem Personal nicht mehr zu bewältigen. Sämtliche umzusetzenden und klärenden Maßnahmen und Aufgaben sind sehr komplex und setzen im weiteren Verlauf ein entsprechendes tiefergehendes technisches Fachwissen für den Glasfaserausbau voraus. In Frage kommt Personal mit Berufserfahrung im Bereich Telekommunikation und Erfahrung im Projektmanagement. Darüber hinaus werden in den beteiligten Landkreisen zusätzliche Stellen für das „Leerrohrmanagement“ eingestellt.

Daher ist es dringend notwendig, die Stelle eines „Breitbandkoordinators“ zu schaffen, der sich ausschließlich um das Projekt „Breitband“ kümmert. Weder fachlich noch zeitlich ist eine Fortführung der Aufgabenwahrnehmung in dieser Form durch die Wirtschaftsförderung möglich.

Der jährliche Aufwand für eine/n Breitbandkoordinator/in bei der Landeshauptstadt beträgt 83.200 EUR, in 2018 anteilig bis zu 34.700 EUR.



Finanzielle Auswirkungen

- Zusätzliche Mittel im Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 71.400 EUR und 2019 i.H.v. 142.800 EUR - im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung (Teilnahme der LHS an der regionalen Breitband-Servicegesellschaft mbH)

- Aufwand für eine/n Breitbandkoordinator/in (EG 13) 83.200 EUR/Jahr, anteilig in 2018 34.700 EUR





Fritz Kuhn

Anlagen

1 Ergebnisse der Grobplanung für die Landeshauptstadt
2 Finanz- und Budgetplan der regionalen Breitband-Service Gesellschaft


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