Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
120
12
Verhandlung
Drucksache:
305/2018
GZ:
T
Sitzungstermin:
28.06.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Neubau Energiezentrale und Quartiersparkhaus
Q 16/Neckarpark
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.05.2018, öffentlich, Nr. 201
Verwaltungsausschuss vom 16.05.2018, öffentlich, Nr. 169
Gemeinderat vom 17.05.2018, öffentlich, Nr. 89
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.06.2018, öffentlich, Nr. 232
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit folgenden Ergänzungen:
- Das Thema der Speicherung von Energie bzw. Strom im Quartiersparkhaus wird aus den von BM Pätzold dargestellten Gründen nicht weiterverfolgt.
- Bei den Fahrradstellplätzen wird zunächst eine Lösung mit 180 Einzelstellplätzen angestrebt (nicht, wie ursprünglich geplant, mit Doppelstockstellplätzen); bei entsprechendem Bedarf ist jedoch eine spätere Veränderung der Zahl der Stellplätze baulich relativ leicht möglich.
- Die Frage des Einbaus einer Dusche in der geplanten Fahrrad-Servicestation wird verwaltungsintern geprüft.
- Das Thema der Refinanzierung der Kosten für das Quartiersparkhaus wird in der nächsten Sitzung des Neckarpark-Lenkungskreises behandelt.
Verwaltungsausschuss vom 27.06.2018, öffentlich, Nr. 226
Ergebnis: einmütige Zustimmung bei 2 Stimmenthaltungen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.05.2018, GRDrs 305/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure mit der Weiterplanung des Neubaus Quartiersparkhaus mit Energiezentrale und Fahrradstation auf dem Grundstück Q 16 im Neckarpark auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung bis Leistungsphase 4-6 sowie Teile 7 der HOAI zu beauftragen.
2. Der fortgeschriebenen Planung nach den Plänen
von asp Architekten Stuttgart vom 06.04.2018
dem Erläuterungsbericht vom 06.04.2018
und der vom Hochbauamt geprüften,
qualifizierten Kostenberechnung vom 28.03.2018
mit Brutto-Gesamtkosten in Höhe von
18.901.000 €
wird zugestimmt.
3. Das Amt für Umweltschutz wird ermächtigt, die Fachingenieure IB Schuler mit den erforderlichen Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung Energie-zentrale auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung bis Leistungsphase 6 und Teile 7 der HOAI zu beauftragen.
StR
Dr. Fiechtner
(BZS23) verbindet seine Freude über das Quartiersparkhaus mit der Hoffnung, dass solche Parkhäuser bald auch in anderen Stadtteilen entstehen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
wie beantragt.
zum Seitenanfang