Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR(10)
GRDrs 377/2019
Stuttgart,
05/17/2019



Sofortige Nachbesetzung von Vakanzen wegen Mutterschutz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.05.2019
23.05.2019



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, in allen städtischen Ämtern und Eigenbetrieben eine sofortige Nachbesetzung von vakant werdenden Stellen wegen Mutterschutz vorzunehmen.

2. Diese Ermächtigung gilt zunächst für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 31.12.2019.

3. Über die Fortführung dieser Maßnahme wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.




Begründung:



Zum Doppelhaushalt 2018/2019 hat der Gemeinderat beschlossen, pauschal die sofortige Nachbesetzung in Fällen von Mutterschutzfristen in Front-Office-Bereichen folgender Ämter zu genehmigen: Amt für öffentliche Ordnung, Jobcenter, Sozialamt, Standesamt, Bezirksämter und Baurechtsamt.

Die voraussichtlichen Personalkosten wurden auf 350.000 € geschätzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach einer ausreichenden Erprobungsphase zu berichten, welche Erfahrung mit diesem Instrument gemacht wurden und welche zusätzlichen Personalkosten hierdurch verursacht wurden.

Im Personalbeirat am 19.02.2019 hat die Verwaltung hierüber bereits mündlich berichtet. Die wesentliche Erfahrung der Erprobungsphase war, dass das Instrument grundsätzlich sehr hilfreich ist, es aber leider häufig nicht gelingt, die frei werdenden Stellen unmittelbar beim Eintritt in den Mutterschutz nachzubesetzen. Bei Personalgewinnungsproblemen und ohnehin einer großen Zahl an offenen Stellen läuft das Instrument häufig ins Leere, insgesamt ist aber festzustellen, dass ein positiver Entlastungseffekt eintritt, wenn eine Ersatzkraft gefunden werden kann und sich bessere Möglichkeiten ergeben, um eine Ersatzkraft zu finden, da die Einbeziehung der Zeit des Mutterschutzes in den Zeitraum, die Attraktivität der Vertretung erhöht. Die in die Probephase einbezogenen Ämtern haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, das Instrument beizubehalten.

Im Jahr 2018 sind für die Nachbesetzungen zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 28.000 angefallen, also ein deutlich geringerer Betrag, als ursprünglich dafür im Haushalt eingestellt.

Mit Blick auf die Erfahrungen in der Probephase schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der FDP, SPD-Gemeinderatsfraktion 86/2019 zu folgen und stadtweit für alle Ämter und Stellen die sofortige Nachbesetzung von Vakanzen in Folge Mutterschaftsurlaub zuzulassen.

Die Ermächtigung soll zunächst befristet bis zum Ablauf des Haushaltsjahrs 2019 gelten. Für die Fortführung der Maßnahme bis 31.12.2021 werden entsprechende Mittel zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 angemeldet. Die Verwaltung würde rechtzeitig zu den Beratungen für den übernächsten Doppelhaushalt über die Erfahrungen mit diesem Instrument sowie über die entstandenen Personalaufwendungen berichten.



Finanzielle Auswirkungen

Für den Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2019 werden hierdurch voraussichtlich Mehraufwendungen von 220.000 € entstehen.

Für die sofortige Nachbesetzung im Backoffice-Bereich wurden 350.000 € eingestellt. Hierfür werden für die Nachbesetzung in den Front-Office-Bereichen vom 1.1. bis 30.6.2019 höchstens geschätzt 20.000 € verbraucht sein. Somit stehen zur Deckung noch 280.000 € zur Verfügung. Es sind mithin ausreichend Mittel für eine flächendeckende Ausdehnung dieses Instruments vorhanden.

Bei Fortführung der Regelung im Doppelhaushalt 2020/2021 würden voraussichtlich zusätzliche Personalaufwendungen von jährlich 440.000 € entstehen. Die Mittel werden zum Doppelhaushaltsplan 2020/2021 angemeldet.

Bei Inanspruchnahme der Möglichkeit zur sofortigen Wiederbesetzung von vakant werdenden Stellen wegen Mutterschutz durch die Eigenbetriebe werden die dadurch anfallenden zusätzlichen Personalaufwendungen über die Wirtschaftspläne finanziert.

Die Angaben zu den voraussichtlichen Mehraufwendungen wurden auf Grundlage der Erfahrungen mit den Nachbesetzungen in den Front-Office-Bereichen der genannten Ämter im Jahr 2018 hochgerechnet. Hinzuweisen ist darauf, dass es nach Einschätzung der Verwaltung in 2018 zu einer vergleichsweisen niedrigen Zahl von Schwangerschaften in diesen Bereichen gekommen ist und dass sehr viele offene Stellen zur Verfügung standen, so dass geeignete Fachkräfte auf die offenen Stellen unbefristet eingestellt wurden – und eben nicht als Mutterschutzvertretung. Deshalb ist es möglich, dass auch höhere Aufwendungen als prognostiziert entstehen können, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen ändern.




Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

86/2019 (FDP, SPD-Gemeinderatsfraktion)

Erledigte Anträge/Anfragen

86/2019 (FDP, SPD-Gemeinderatsfraktion)



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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