Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1108/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 25.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-
Teilabbruch, Modernisierung und Aufstockung
des Kinder- und Jugendhauses Hallschlag mit KiTa
Baubeschluss und Abschluss Fördervertrag

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 09.03.2021, öffentl., Nr. 57
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 16.03.2021, öffentl., Nr. 66
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 24.03.2021, öffentlich, Nr. 99
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 05.03.2021, GRDrs 1108/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt", den Teilabbruch, die Modernisierung und die Aufstockung des Kinder- und Jugendhauses Hallschlag mit KiTa auf dem Grundstück Sigmund-Lindauer Weg 9, das sich in städtischem Eigentum befindet, durchzuführen. Dem Bauvorhaben wird auf Basis der Kostenberechnung der hsv Architekten BDA vom 14.01.2021 (Anlage 2) mit Gesamtkosten (einschließlich Ausstattung und Abbruch des städtischen Bestandsgebäudes Sparrhärmlingweg 56 A) in Höhe von 13.350.000 EUR brutto zugestimmt.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 13.350.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt THH 610, Amt für Stadtplanung und Wohnen bei Projekt-Nr. 7.613025 Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag- gedeckt. Das o. g. Projekt ist im Doppelhaushalt 2020/2021 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung mit einem Betrag in Höhe von 10.000.000 EUR brutto finanziert. Weitere Mittel in Höhe von 730.000 EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2022 vom Projektbudget "Klimaneutrales Bauen" (Maßnahme A1.1) im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das o. g. Projekt umgesetzt.
3. Der Berücksichtigung des Mehrbedarfs in Höhe von 2.620.000 EUR brutto als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2022/2023 im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Jugendhaus gGmbH eine Fördervereinbarung (für die Modernisierung und Aufstockung) sowie einen Ordnungsmaßnahmenvertrag (für die Abbrucharbeiten) abzuschließen. Mit den Vereinbarungen können alle weiteren notwendigen Planungsleistungen sowie die gesamte Baudurchführung in Auftrag gegeben und die Kosten dafür übernommen werden.



OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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