Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
301
8
Verhandlung
Drucksache:
957/2018
GZ:
Sitzungstermin:
20.12.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Jobcenter Geschäftsplan 2019
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 10.12.2018, öffentlich, Nr. 156
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 19.12.2018, öffentlich, Nr. 505
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 30.11.2018, GRDrs 957/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Geschäftsplan 2019 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2019 und dem Erlass der Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 zugestimmt.
a. Der Gemeinderat stimmt der Verwendung der vom Bund zusätzlich für die Verbesserung der Betreuungsarbeit bereit gestellten Verwaltungsmittel zur Finanzierung der im Stellenplan dargestellten Personalausstattung (Anlage 1, Punkt 3.) auf der Grundlage der sich aus der Personalbedarfsrechnung ergebenden Stellen und Ermächtigungen des Geschäftsplans 2018 zu. Eine Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungs
-
kostenbudget wird nicht vorgenommen (Anlage 1, Punkt 1.1).
b. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan (Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") zu.
c. Für Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik sollen im Programm "Arbeit statt Drogen" im Jahr 2019 wieder insgesamt 50 Arbeitsgelegen
-
heiten zur Verfügung gestellt werden (Punkt 1.2.2.2)
.
2. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über den Abschluss mit dem Land informiert.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen
wie beantragt.
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