Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
589/2022 Neufassung
GZ:
T
Sitzungstermin: 01.12.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2023; Änderungen der Satzungen: - Abfallwirtschaftssatzung (AfS), - Satzung der Stadt Stuttgart über d. Erhebung v. Hausgebühren (HGS), - Satzung über d. Vermeidung u. Entsorgung v. mineralischen Abfällen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 29.11.2022, öffentl., Nr. 404
Ergebnis: Zustimmung zum Beschlussantrag der GRDrs 589/2022, ergänzt um die Inhalte der Tischvorlage im STA (es kommt eine Neufassung der Drucksache im GR)
BA Abfallwirtschaft vom 30.11.2022, öffentlich, Nr. 16
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe STA

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 29.11.2022, GRDrs 589/2022 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2023 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden gegenüber 2022 um durchschnittlich 6,44 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Erhöhung der Gesamtbelastung von rd. 3,7 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.
1.2 Die Bioabfallgebühren werden gegenüber 2022 um durchschnittlich 5,83 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Erhöhung der Gesamtbelastung von rd. 0,3 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.

1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden gegenüber 2022 um durchschnittlich 0,95 % erhöht.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster wird gegenüber 2022 um 0,92 % gesenkt.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l - 240l Behältern werden um 6,00 € von 57,00 € auf 63,00 € und bei den 1,1 cbm-Behältern um 7,00 € von 70,00 € auf 77,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern erhöhen sich in Abhängigkeit von der Behältergröße und der Abfallart zwischen 0,00 € und 8,00 €. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.

1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.

1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall wird gegenüber 2022 von 71,00 € auf 75,00 € erhöht. Die Gebühren für "brennbare Renovierungsabfälle" auf den Wertstoffhöfen bleiben gegenüber 2022 unverändert.

1.10 Die Gebühr für Mehrmengen beim Sperrabfall und die Gebühr bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ohne Karte bleiben gegenüber 2022 unverändert.

1.11 Die Entgelte der mineralischen Deponie erhöhen sich in 2023 gegenüber 2022 wie folgt: "Verunreinigter Bodenaushub Kl. 1" von 29,00 € auf 32,00 €, "Mineralische Schlämme Kl. 1" von 35,00 € auf 38,00 €, "Sonstige mineralische Abfälle Kl. 1" von 27,00 € auf 30,00 €, "Asbest" von 82,00 € auf 85,00 €, "Verunreinigter Bodenaushub Kl. 2" von 39,00 € auf 42,00 €, "Mineralische Schlämme Kl. 2" von 47,00 € auf 50,00 €, "Sonstige mineralische Abfälle Kl. 2" von 38,00 € auf 41,00 €, "Grenzwertige Abfälle Kl. 2" von 45,00 € auf 48,00 €.

2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2021 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 4.683.151,00 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt.
In die Abfallgebührenkalkulation 2023 werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 1.070.543,97 € und Verluste in Höhe von 140.118,54 € einbezogen.

3. In die Kalkulation 2023 der mineralischen Deponie werden Überschüsse und Verluste aus Vorjahren im Saldo in Höhe von 96.919,96 € einbezogen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart - AfS -) vom 04.12.1997 (Amtsblatt Nr. 51/52 vom 18.12.1997, zuletzt geändert am 02.12.2021 (Amtsblatt Nr. 49 vom 09.12.2021; Stadtrecht 7/10) wird gemäß Anlage 2 erlassen.
5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung - HGS -) vom 30.11.1978 (Amtsblatt Nr. 49 vom 07.12.1978, zuletzt geändert am 02.12.2021 (Amtsblatt Nr. 49 vom 09.12.2021; Stadtrecht 7/9), wird gemäß Anlage 3 erlassen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart vom 05.12.2013 (Amtsblatt Nr. 50 vom 12.12.2013, zuletzt geändert am 02.12.2021 (Amtsblatt Nr. 49 vom 09.12.2021; Stadtrecht 7/18) wird gemäß Anlage 4 erlassen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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