Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
668/2021
Stuttgart,
07/15/2021
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet
"Meßstetter-, Prager- und Trautäckerstraße" in Stuttgart-Möhringen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.07.2021
28.07.2021
Beschlußantrag:
Zur Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung für das Gebiet „Meßstetter-, Prager-, Trautäckerstraße“ in Stuttgart-Möhringen wird die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Begründung:
Der immense Druck auf den Stuttgarter Wohnungsmarkt erfordert die zeitnahe Aktivierung der in der Potenzialanalyse Wohnen identifizierten Flächen mit besonderem Entwicklungspotenzial. Bei vielen Flächen handelt es sich dabei um Potenziale, deren Aktivierung einer umfassenden Vorbereitung und Vorarbeit seitens der Verwaltung bedarf. Da eine zeitgleiche Aktivierung aller Flächenpotenziale nicht möglich ist, hat die Verwaltung ausgehend von der Potenzialanalyse Wohnen die sogenannte Vorschlagsliste erstellt, welche die besonders vielversprechenden Entwicklungsbereiche umfasst, die im Rahmen einer ganzheitlichen Konzeption mit erster Priorität aktiviert werden sollen.
Mit der GRDrs 34/2021 zur Potenzialanalyse Wohnen und dem weiteren Vorgehen hat der Gemeinderat am 1. Juli 2021 den Abschlussbericht zur Potenzialanalyse Wohnen zur Kenntnis genommen und der Vorschlagsliste zugestimmt. Das Gebiet „Meßstetter-, Prager-, Trautäckerstraße“ ist Teil dieser Vorschlagsliste.
Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB können Gemeinden in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihnen beim Kauf von
Grundstücken ein Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken zusteht. Ziel einer solchen Vorkaufsrechtssatzung ist es, die Realisierung von städtebaulichen Maßnahmen mittels Grunderwerb durch die Gemeinde zu sichern.
Dies soll durch die Vorkaufsrechtssatzung gemäß Anlage 1 für das Gebiet „Meßstetter-, Prager-, Trautäckerstraße“ in Stuttgart-Möhringen erfolgen. Hiermit sollen insbesondere die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen
Es werden grundsätzlich Mittel für den Grunderwerb benötigt. Haushaltsmittel sind im Rahmen der allgemeinen Erwerbsmittel bei Amt 23 vorhanden.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Erledigte Anträge/Anfragen
Keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Vorkaufsrechtsatzung
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