Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK
GRDrs 410/2012
Stuttgart,
07/13/2012



Klinikum Stuttgart
Zentraler Neubau (ZNB)
- Weiterplanungsbeschluss Gesamtprojekt
- Baubeschluss der Vorabmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Krankenhausausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.07.2012
24.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

1. Auf der Basis der GRDrs 390/2012 wird die Verwaltung beauftragt, das Gesamtprojekt Zentraler Neubau des Klinikums Stuttgart bis zum Baubeschluss weiter zu planen.

2. Der Umsetzung der notwendigen baulichen Vorabmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes in Höhe von 18,5 Mio. Euro als Einzelgewerksvergabe wird zugestimmt.

3. Die für die Weiterplanung und Umsetzung der Vorabmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 28,2 Mio. Euro sind über den Wirtschaftsplan 2012/2013 gedeckt. Die für das Gesamtprojekt prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 344,1 Mio. Euro, gemäß der in der GRDrs 507/2012 vorgeschlagenen Projektumsetzung in Einzelvergaben und GÜ-Leis-tungspaketen, sind in den Wirtschaftsplan 2014/2015 und in der mehrjährigen Finanzplanung des Klinikums Stuttgart aufzunehmen. Bis zu den jeweiligen Baubeschlüssen der Vergabepakete werden die Kosten konkretisiert und das Finanzierungskonzept fortgeschrieben.


Begründung:


Zu Beschlussziffer 1:
I. Ausgangslage
Die in der GRDrs 390/2012 vorgestellte Vorentwurfsplanung des Gesamtprojekts mit den Planungsprämissen, der baulichen Etappierung und den daraus resultierenden Bauabschnitten ist die Grundlage für die Weiterplanung des Projektes ZNB.

Die von Arcass-Architekten erstellte Kostenschätzung der Vorentwurfsplanung vom 22.07.2011 mit Integration der Mund-, Kiefer- und Augenklinik endet mit Ausweisung aller Optionen und Risiken mit Gesamtbaukosten in Höhe von 387 Mio. Euro.

In einem Gespräch mit Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster zum Projekt ZNB am 13.10.2011 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Kosten im Projekt transparent darlegt, das Projekt noch einmal kritisch auf Einsparungen durchleuchtet und für die Finanzierung einschließlich der Effizienzrendite eine nachvollziehbare Berechnung vorlegt.

Im Ergebnis konnten durch Einsparung und Reduzierung der Optionen die Kosten um 52,5 Mio. Euro gesenkt werden. Mit Vorschlag der Verwaltung im Krankenhausausschuss am 18.11.2011, die eingepreisten Risiken des Katharinenhofs durch einen Neubau und Entfall einer Bebauung des Baufeldes 3 planerisch alternativ zu untersuchen, ergibt sich neben den funktionalen Vorteilen ein Kostenvorteil in Höhe von 12 Mio. Euro. Die Kostenschätzung zur überarbeiteten Vorentwurfsplanung mit Neubau Haus E (Katharinenhof) und Entfall Bebauung auf Baufeld 3 (Stand Juni 2012) durch Arcass-Architekten und Fachplaner endet nach Prüfung durch HBA mit 323 Mio. Euro.


II. Weiterplanung in Bauabschnitten:
Ergänzend zur GRDrs 390/2012 werden nachfolgend die Bauabschnitte detaillierter mit Einzelkostenangaben aufgeführt. Für die Weiterplanung der Gesamtmaßnahme ZNB bis zum Baubeschluss werden Nebenkosten für die Leistungsphasen 4-6, Teile 7 (HOAI) inkl. Teilnahmewettbewerb GÜ in Höhe von ca. 13 Mio. Euro benötigt.

Um eine fortlaufende Patientenversorgung während der Bauphase für den ZNB sicherzustellen, werden eine Vorabmaßnahme und fünf zeitlich aufeinander folgende und voneinander weitgehend getrennte Maßnahmenpakete (nachfolgender Übersichtsplan) definiert:


Die einzelnen Bauabschnitte können in Ihrer Abhängigkeit zueinander in drei Maßnahmen-Doppelpakete zusammengefasst werden:

Bauabschnitte und Maßnahmen
Bauzeit
Kostenschätzung
0Vorabmaßnahmen:
Medienanbindung an die Energiezentrale und Baufeldfreimachung Grünfuge
2012-2013
3.600.000 Euro
1Neubau Strahlentherapie unterhalb Grünfuge
2013-2014
10.400.000 Euro
Summe
14.000.000 Euro
2Umbaumaßnahmen und Interime im Bestand
2a
2012-2014
14.800.000 Euro
2b
2016-2017
7.700.000 Euro
2c
2022
2.200.000 Euro
3Neubau Haus F und Verbindungshalle
2014-2017/22
103.000.000 Euro
10.100 000 Euro
1.700 000 Euro
Summe
139.500.000 Euro
4Umbau Haus A/B (Funktionsbereiche)
2017-2019
52.500.000 Euro
8.000.000 Euro
5Neubau Haus E
2019-2022
109.000.000 Euro
Summe
169.500.000 Euro
Gesamtsumme Baukosten
323.000.000 Euro






Die in GRDrs 891/2010 unter Ziffer 2.4. in der Anlage 1 beschriebenen Vorabmaßnahmen wurden weitergeplant und konkretisiert. Da aufgrund der fortgeschriebenen Planung Baufeld 3 (Baufeld bei Kriegsbergstr./Herdweg) nicht bebaut wird, muss nur das Baufeld 2 (derzeit Nutzung durch Urologie) und die Grünfuge freigemacht werden. Haus 1 auf Baufeld 3 bleibt zunächst erhalten.

So ist für den Neubau der Strahlentherapie (1), zunächst die Freimachung des Baufeldes als Vorabmaßnahme (0) erforderlich.

Die Erstellung des Neubaus Haus F (3) bedingt die Leerung sowie den Abbruch der Häuser 4 und 8. Für die Leerung müssen Umbauten im Bestand (2), teilweise als Interime, teilweise mit der Schaffung endständiger Lösungen, vorgenommen werden. Die Umbauten im Bestand werden über die Gesamtbauzeit hinweg phasenweise erstellt. So unterteilt sich das Maßnahmenpaket 2 in 3 Abschnitte a-c.

Um in einem letzten Schritt das Haus E neu zu erstellen (5), müssen die darin befindlichen Funktionsstellen in das gemäß Bauablauf fertiggestellte Haus F sowie in die umgebauten Häuser A und B (4) ausgelagert werden.

III. Zu den Bauabschnitten im Einzelnen:

Maßnahmenpaket 0 - Freimachung des Baufeldes im Bereich der Grünfuge:
· Um die Baugrube für den Neubau der Strahlentherapie ausheben zu können, müssen zunächst Leitungsverlegungen von Elektro- und Schwachstrom-Leitungen, die das beplante Baufeld queren, vorgenommen werden.
· Ebenfalls verlegt werden müssen die Trinkwasser- und Löschwasserleitungen. Diese können während der Bauzeit als Provisorium überirdisch gelegt werden.
· Auch die Abwasserleitungen der bestehenden umliegenden Häuser führen direkt durch das Baufeld 2 und müssen verlegt werden.
· Um das neue Gebäude der Strahlentherapie energetisch an die bestehende Energiezentrale in OHFK anzubinden, wird ein Medienanschluss an die Süd-West-Ecke des Olgahospitals ausgeführt.
· Im Zuge der energetischen Anbindung werden 2 Umspannwerke erstellt.

Danach kann der Neubau der Strahlentherapie mit Linearbeschleuniger und Radioonkologie beginnen (Maßnahme und Bauabschnitt 1).

Maßnahmenpaket 2a - Interime und Umbau im Bestand:

Um die Häuser 4 und 8 rückbauen zu können, werden die darin verorteten Funktionsbereiche in den Bestand (Haus A/B und E) ausgelagert. Im Einzelnen sind folgende Um- und Ausbauten notwendig:

· Der Bau von Interimsbüros in der Keplerstraße;
· der Bau eines Interimsquartiers für die Ambulanzen der Neurochirurgie, der Anästhesie und der Gefäßchirurgie im Haus E, E-1;
· der endgültige Neubau der neuen Schockräume und des CTs sowie der Errichtung des Interimsquartiers für die chirurgische Ambulanz im Haus B, E0;
· der endständige Neubau der urologischen Ambulanzen und des Endoskopiebereichs der Urologischen Klinik im Haus B, E1;
· die Errichtung eines Interimsquartiers für die Tagesklinik und die Ambulanz der Onkologie, sowie die Stellung eines Untersuchungs- und Behandlungsmodul für diesen Bereich im Haus A, EG und auf der Nordseite des Hauses A.
· Ausbauten der energetischen Versorgung.

Danach folgt der Rückbau von Haus 4 (alte Strahlentherapie) und 8 (Urologie) und der Neubau Haus F mit Verbindungshalle auf dem freigewordenen Baufeld 2 (Maßnahme und Bauabschnitt 3). Nach Inbetriebnahme des neuen Hauses F, voraussichtlich 2017, ziehen dann die im Haus F vorgesehenen Funktionsstellen ins Haus F ein.

Maßnahmenpaket 2b- Interime und Umbau im Bestand:
Um für den nächsten Bauabschnitt alle für den Umbau vorgesehenen Bereiche in den Häusern A und B räumen zu können, müssen mehrere Funktionsbereiche in ein Interimsquartier ziehen (Bauabschnitt 2b). Im Einzelnen sind dies:

· Die Physiotherapie, die nach Haus E, EG, ziehen wird und für die dort ein Interimsquartier errichtet wird;
· die chirurgische Ambulanz, die ins Haus F ziehen wird und für die dort ein Interimsquartier errichtet wird;
· der Ärztliche Dienst der Allgemein- und Viszeralchirurgie, für den auch im Haus F ein Interimsquartier errichtet wird;
· der Funktionsbereich der Nuklearmedizin, für den im Haus AB im 3.OG ein Interimsquartier errichtet wird.

Maßnahmenpaket und Bauabschnitt 4 - Umbau und Sanierung Häuser A und B:
Daran schließt sich die nächste Hauptmaßnahme, die Sanierung der Häuser A und B von -2. bis +4. OG an. Nach Ende der Baumaßnahme, voraussichtlich 2019, ziehen dort alle geplanten Funktionsbereiche ein. Darüber hinaus müssen auch in diesem Bauabschnitt Interime geplant werden. Im Einzelnen sind dies:

· Für den ÄD der Neurochirurgie ein Interim im Haus AB-1;
· für die Neurochirurgische Ambulanz ein Interim im Haus AB, -1;
· für die Ambulanz der Anästhesie und die Ambulanz der Gefäßchirurgie ein Interim im Haus F, -1;
· für den Ärztlichen Dienst der Unfallchirurgie ein Interim im Haus F,-1;
· für zwei Neurochirurgische Allgemeinpflegestationen ein Interim im Haus F, 5.OG;
· für die Physiotherapie ein Interim im Haus A-1.

Nach Umzug der geplanten Funktionsbereiche und dem Bezug der Interimsquartiere folgt die nächste Hauptmaßnahme, der Rückbau und Neubau von Haus E (Maßnahme und Bauabschnitt 5).

Maßnahmenpaket 2c- Interime und Umbau im Bestand:
Mit der Fertigstellung des Hauses E voraussichtlich im Jahre 2022 werden dort alle Funktionsstellen bezogen und alle Interime aufgelöst. Nachlaufend werden dann noch einige Bereiche endgültig hergestellt. Im Einzelnen sind dies:

· Das Interimsquartier für die Nuklearmedizinische Funktion;
· das Interimsquartier für die Chirurgische und Neurochirurgische Ambulanz sowie den Neurochirurgischen Ärztlichen Dienst.

Die Weiterplanung der Gesamtmaßnahme wird parallel zu den genannten Vorabmaßnahmen erfolgen.

Durch die Unterteilung der Gesamtmaßnahme in zeitlich aufeinanderfolgende Maßnahmenpakete werden die einzelnen Baubeschlüsse für die Maßnahmenpakete zeitlich aufeinanderfolgend, jedoch unabhängig voneinander, vorgelegt.
Der nächste Bau- und Vergabebeschluss ist für die Maßnahme 1 Neubau Strahlentherapie vorgesehen:


Zu Beschlussantrag Ziffer 2

Zur Realisierung der ersten Neubauten, der Strahlentherapie unter der Grünachse sowie des Neubaus Haus F ist es erforderlich, die dafür notwenigen Baufelder freizuräumen.

Derzeit liegen zahlreiche Leitungsstränge in dem Baufeld, in dem die Baugrube der neuen Strahlentherapie hergestellt wird. Auf dem Baufeld für Haus F steht derzeit das Haus 8, in dem die Urologie untergebracht ist sowie das unterirdische Haus 4, in dem sich die Strahlentherapie heute befindet. Diese beiden Häuser müssen geräumt werden. Funktionsbereiche der Urologie werden in den Bestand der Häuser A/B ausgelagert und dort endgültig untergebracht. Hierfür ist es erforderlich, Maßnahmenpaket 0 und 2a umzusetzen.

Das Maßnahmenpaket 0 umfasst nach Kostenschätzung 3.600.000 Euro.
Das Maßnahmenpaket 2a umfasst nach Kostenschätzung 8.300.000 Euro für die Herstellung der Funktionsbereiche und 6.500.000 Euro für die Ausbauten der energetischen Versorgung. Die Umsetzung der notwendigen baulichen Vorabmaßnahmen ergeben in der Summe 18.500.000 Euro. In GRDrs 891/2010 wurden hierfür bereits 15 Mio. Euro beschlossen. Die Einzelmaßnahmen werden jeweils als Einzelgewerksmaßnahmen zwischen 2012 und 2014 durchgeführt.


Bauabschnitte und Maßnahmen
Bauzeit
Kostenschätzung
0Vorabmaßnahmen:
Medienanbindung an die Energiezentrale und Baufeldfreimachung Grünfuge
2012-2013
3.600 T €
2aUmbaumaßnahmen im Bestand und energetische Versorgung
2012-2014
8.300 T €
6.500 T €



Die erforderliche Umsetzung der notwendigen baulichen Vorabmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes beinhaltet im Einzelnen:

Die Umsetzung der notwendigen baulichen Vorabmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes ist unter der Begründung der Beschlussantragsziffer 1 - Maßnahmenpaket 0 - Freimachung des Baufeldes im Bereich der Grünfuge – erläutert.
Die Umsetzung der notwendigen baulichen Vorabmaßnahmen zur Freimachung des Baufeldes ist unter der Begründung der Beschlussantragsziffer 1 - Maßnahmenpaket 2a - Interime und Umbau im Bestand – erläutert.

Zu Beschlussantrag Ziffer 3
I. Gesamtkosten des Projekts und Aufnahme in den Wirtschaftsplan

Auf Basis der Baukostenschätzung für ZNB in der GRDrs 891/2010 wurden Finanzmittel in Höhe von 264,2 Mio. Euro in den Wirtschaftsplan 2012/2013 aufgenommen. Die Kosten für die Vorabmaßnahmen sollen aus diesen Mitteln gedeckt werden.


Wie in der GRDrs. 390/2012 ausgeführt, haben Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster und Herr Erster Bürgermeister Föll eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe „Kostentransparenz ZNB“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat nicht nur die reinen Baukosten für ZNB (323 Mio. Euro) untersucht, sondern auch Kosten für Baupreissteigerungen, Inbetriebnahmekosten, etc. einbezogen. Außerdem wurden zwei Kostenmodelle gerechnet. Eines für die Variante der kompletten Einzelvergabe mit 372,7 Mio. Euro und das zweite Kostenmodell mit 344,1 Mio. Euro für die in der GRDrs 507/2012 vorgeschlagenen Einzelgewerks- und GÜ-Leistungspakete. Es werden Minderkosten in Höhe von 12% der Baukosten für die Bauabschnitte 1, 3 und 5 erwartet. Die sich daraus ergebenden Gesamtkosten in Höhe von ca. 344,1 Mio. Euro sind in den Wirtschaftsplan 2014/2015 und in der mehrjährigen Finanzplanung des Klinikums Stuttgart aufzunehmen. Bis zu den jeweiligen Baubeschlüssen der Vergabepakete werden die Kosten konkretisiert und ein Finanzierungskonzept wird vorgelegt. Deshalb ist in den Berechnungen auch kein Ansatz für „Unvorhergesehenes“ enthalten.

Bei dem geplanten Neubau von Haus E hätte das jetzige Gebäude zum 31.12.2018 in der Bilanz des Klinikums noch einen eigenfinanzierten Restbuchwert von rd. 8,0 Mio. Euro, die als Sonderabschreibungen auf die kommenden Geschäftsjahre zu verteilen sind. Dies würde das Jahresergebnis des Klinikums mit rd. 1,0 Mio. Euro jährlich für 8 Jahre zusätzlich belasten und ist in den entsprechenden Wirtschaftsplänen zu berücksichtigen. II. Stand der Verhandlungen mit dem Land

Wie in der GRDrs 390/2012 erwähnt, hat das Land bereits Planungsraten in Höhe von insgesamt 6 Mio. Euro bewilligt und ausbezahlt. Das Raumprogramm – ohne MKG- und Augenklinik – ist abgestimmt, so dass nur noch die Veränderungen durch die Integration der beiden Kliniken zu besprechen sind. Das Land begrüßt die Unterteilung in Bauabschnitte. Auch eine Realisierung mit einem Generalübernehmer steht der Landesförderung nicht entgegen. Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf der Gespräche mit dem Land zeitnah berichten.


Finanzielle Auswirkungen


Die Effizienzrendite aus dem gesamten Strukturellen Rahmenplan reicht aus, um die aus Eigenmitteln des Klinikums zu finanzierenden Belastungen (Zins und Tilgung) zu decken, sofern die Vergabe für die Ausführung des ZNB in Kombination von Einzelvergaben und GÜ-Vergaben erfolgt (vgl. GRDrs. 507/2012). Bei reinen Einzelvergaben ist das Projekt nicht aus Eigenmitteln des Klinikums finanzierbar (vgl. GRDrs. 559/2012).


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 a und 1 b: Gebäudeschnitt Bestandsgebäude A und B
Anlage 2: Übersicht Umbaumaßnahmen im Bestand




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12-07-20 Anlage 2 zu GRDrs 410_2012.pdf12-07-20 Anlage 2 zu GRDrs 410_2012.pdf12-07-20 Anlage 1b zu GRDrs 410_2012_ZNB_Ansicht 3-3.pdf12-07-20 Anlage 1b zu GRDrs 410_2012_ZNB_Ansicht 3-3.pdf12-07-20 Anlage 1a zu GRDrs 410_2012_ZNB_Ansicht 2-2.pdf12-07-20 Anlage 1a zu GRDrs 410_2012_ZNB_Ansicht 2-2.pdf