Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 120/2016
Stuttgart,
03/02/2016



Ermächtigung zur Einstellung von Personal für das Gebrüder Schmid Zentrum im Generationenhaus Heslach der Rudolf Schmid und
Hermann Schmid Stiftung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.03.2016
16.03.2016
17.03.2016



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt wird ermächtigt, für die Jahre 2016 und 2017 eine/-n Mitarbeiter/-in mit einem Beschäftigungsumfang von 70 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe 8 TVöD für das „Café Nachbarschafft“ im Gebrüder Schmid Zentrum des Generationenhauses Heslach der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung einzustellen.

Die Aufgaben beinhalten die Bearbeitung von Verwaltungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Weiterführung und -entwicklung des „Café Nachbarschafft“ anfallen, die Betreuung der ehrenamtlichen Gastgeber/-innen und der Bundesfreiwilligen sowie deren qualifizierte fachliche Anleitung und einsatzorientierte Begleitung im Gebrüder Schmid Zentrum des Generationenhauses Heslach der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung.

2. Die überplanmäßigen Aufwendungen im THH 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Schlüsselprodukt, 1.31.40.01.70.00-500 Mehrgenerationenhaus Heslach, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, in Höhe von insgesamt 63.000 EUR werden gedeckt durch entsprechende Mehrerträge bei Kontengruppe 348 – Kostenerstattungen und -umlagen.









Begründung:

Mit der zusätzlichen Öffnung des Flüchtlingscafés – täglich von 17:00 bis 20:00 Uhr – hat der offene Treff im „Café Nachbarschafft“ im Gebrüder Schmid Zentrum des Generationenhauses Heslach der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung viel Zulauf von Flüchtlingen aus den angrenzenden Flüchtlingsheimen bekommen, die gemeinsam mit zahlreichen neuen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen lernen, kommunizieren und sich unterstützen.

Die vorübergehende Unterstützung durch die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, die im „Café Nachbarschafft“ über Stiftungsmittel die Beschäftigung von Personal im Rahmen von 50 % einer Vollzeitstelle in 2015 finanziert hat, ist zum 31. Dezember 2015 ausgelaufen (vgl. GRDrs 154/2015 – Ermächtigung zur Einstellung von Personal für das Gebrüder Schmid Zentrum im Generationenhaus Heslach). Die notwendige Konsequenz, den Betrieb im Café Nachbarschafft einzustellen – wäre aber eine völlig falsche Entscheidung, weil das „Café Nachbarschafft“ zu einem „inklusiven“ Begegnungsort geworden ist. Die Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung hat sich daher bereit erklärt, die Finanzierung des benötigten Personals für weitere 2 Jahre (bis Ende 2017) zu übernehmen.

Momentan sind mehr als 60 engagierte Ehrenamtliche sowie eine Bundesfreiwillige eingesetzt, die den gesamten Cafébetrieb Montag bis Sonntag von 9:00 bis 20:00 Uhr meistern. Für die hierfür notwendige Organisation und Führung des Betriebs und zur Koordinierung und Betreuung der ehrenamtlich tätigen Gastgeber/-innen im „Café Nachbarschafft“ bedarf es einer festen hauptamtlichen und vor allem professionellen Kraft. Zusätzlich zu diesen Aufgaben kommt noch die Betreuung, qualifizierte fachliche Anleitung und die einsatzorientierte Begleitung der bisher insgesamt 3 im Gebrüder Schmid Zentrum eingesetzten Bundesfreiwilligen hinzu. Darüber hinaus muss der Einsatz von 2 weiteren Bundesfreiwilligen aus der genehmigten Platzzahlerhöhung des Sonderprogramms für Flüchtlinge (vgl. GRDrs 39/2016 – Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge (AGH), Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei der Stadtverwaltung - weiteres Vorgehen) gemäß den hierfür bestehenden Richtlinien besonders begleitet werden.

Um die gesteigerten Anforderungen in der Anleitung und Betreuung der Bundesfreiwilligen und der ehrenamtlich tätigen Gastgeber/-innen sowie den erweiterten Betrieb des Cafés für die Flüchtlinge und der hieraus resultierenden qualitativ erweiterten Aufgaben erfüllen zu können, ist von einer Stelle in EG 8 TVöD (Beschäftigungsumfang 70 %) auszugehen. Ein neuer Arbeitsplatz muss nicht eingerichtet werden, da in diesem Bereich bereits Mitarbeiter/-innen beschäftigt wurden. Es kann somit von den reinen Personalkosten ausgegangen werden.

Sofern nach den vorliegenden Erfahrungen bis zur Einbringung des Haushaltsplans 2018/2019 der Bedarf besteht, die Tätigkeit der Ermächtigungskraft fortzuführen, wird das Sozialamt einen neuen Antrag zur Schaffung einer Planstelle zum Stellenplan 2018/2019 stellen.



Finanzielle Auswirkungen

Die überplanmäßigen Personalaufwendungen im THH 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Schlüsselprodukt, 1.31.40.01.70.00-500 Mehrgenerationenhaus Heslach, Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen, in Höhe von 27.000 EUR in 2016 (April bis Dezember) und 36.000 EUR in 2017 – werden von der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung an das Sozialamt erstattet. Für die Landeshauptstadt Stuttgart entsteht kein finan-zieller Mehraufwand.



Beteiligte Stellen

Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und das Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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