Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1347/2021
GZ:
Ref. SI
Sitzungstermin: 10.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2022

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 07.03.2022, öffentlich, Nr. 31
Verwaltungsausschuss vom 09.03.2022, öffentlich, Nr. 76
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 23.02.2022, GRDrs 1347/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2022 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022 und mit Bezug zur Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 zugestimmt.

a. Der Verwendung des vom Bund bereit gestellten Verwaltungsbudgets zur Finanzierung der vorhandenen Stellen und Ermächtigungen wird zugestimmt. Unter Beibehaltung der Betreuungsrelation aus dem Jahr 2021 ist eine Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungs-kostenbudget voraussichtlich nicht erforderlich (Anlage 1, Punkt 1.1).

b. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie der Art und dem Umfang der im Geschäftsplan (vgl. Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwendungen ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") zu. Dem Oberbürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO jeweils einzelfallbezogen die Entscheidungen über die Vergabe der nach Satz 1 dieser Beschlussziffer zu beschaffenden Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche jeweils um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, übertragen.

c. Für Langzeitarbeitslose mit einer Suchtproblematik werden im Programm "Arbeit statt Drogen" im Jahr 2022 insgesamt 60 Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden (Punkt 1.2.2.2).

2. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt.


Der Vorsitzende stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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