Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 618/2019
Stuttgart,
07/04/2019



Hauptradroute 22
Einrichtung von Radfahrstreifen und Straßensanierung in der
Stresemannstraße in Stuttgart-Nord
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung
- Vergabe von Ingenieurleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.07.2019
17.07.2019
18.07.2019



Beschlußantrag:


1. Der Einrichtung von Radfahrstreifen entlang der Stresemannstraße in Stuttgart-Nord im Abschnitt zwischen Oskar-Schlemmer-Straße und Maybachstraße nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 2 bis 4) und des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom 5. Juni 2019 (Anlage 1) mit Gesamtkosten in Höhe von 3.704.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähiger Eigenleistungen von 204.000 EUR) wird zugestimmt. 2. Die Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 3.500.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen von 204.000 EUR) werden wie folgt gedeckt: Projekt 7.664921 – Straßenerneuerung 500.000 EUR 500.000 EUR Projekt 7.662931 – Radwege 1.200.000 EUR 1.213.000 EUR 3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 204.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 – Aufwendungen für interne Leistungen auf die v.g. Projekte umgesetzt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 3.500.000 EUR sämtliche erforderliche Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen.
5. Das Ingenieurbüro Dr. Heinrich GmbH, Heerstraße 109, 71332 Waiblingen, wird mit der Objektplanung (Lph. 6 bis 9) und der örtlichen Bauüberwachung lt. Begründung beauftragt. Für die Leistungen wird ein Gesamthonorar in Höhe von 215.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt. 6. Für die gemäß Ziffer 5 beim Projekt 7.662931 - Radwege im Haushaltsjahr 2020 benötigten Mittel von 65.000 EUR wird die im Haushaltsplan 2019 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.



Begründung:


Maßnahmenziel

Ziel der Maßnahme ist die Neuordnung des Straßenraums in der Stresemannstraße im Abschnitt zwischen Oskar-Schlemmer-Straße und Maybachstraße, um die Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen zu ermöglichen. Zudem sollen in diesem Bereich Straßenerneuerungsmaßnahmen durchgeführt und Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat einen mündlichen Bericht zu dieser Maßnahme am 4. Dezember 2018 zur Kenntnis genommen. Der Bezirksbeirat Nord wurde in den Bezirksbeiratssitzungen vom 3. Dezember 2018 sowie vom 29. April 2019 über den Stand der Planung unterrichtet.


Vorhabenbeschreibung

Die Stresemannstraße ist Bestandteil des Radverkehrskonzepts der Landeshauptstadt Stuttgart und im Hauptradroutennetz als Hauptradroute 22 ausgewiesen. Diese Route führt von der Stuttgarter Innenstadt durch den Stadtbezirk Stuttgart-Nord und darüber hinaus weiter nach Stuttgart-Stammheim.

Der Abschnitt zwischen der Straße Am Kochenhof und Maybachstraße ist dabei von besonderer Bedeutung, da dieses Teilstück auch von Radfahrenden genutzt wird, die von der bereits fertiggestellten Ergänzungsroute entlang der Straße Am Kräherwald weiter in Richtung Pragsattel gelangen möchten, wo eine Verknüpfung mit der Hauptradroute 5 und somit eine überregionale Streckenbeziehung nach Ludwigsburg besteht.

Im umzugestaltenden Abschnitt der Stresemannstraße sind im Bestand bereits beidseitig Angebote für den Radverkehr im Seitenraum vorhanden, die hinsichtlich ihrer Lage, Beschaffenheit und Breite jedoch nicht den heutigen Anforderungen sowie den gängigen Empfehlungen und Richtlinien zur Einrichtung von Radverkehrsanlagen entsprechen. Auch sind Radfahrende nicht durch einen Sicherheitstrennstreifen von parkenden Fahrzeugen geschützt.

Der Fahrbahnbelag der Stresemannstraße ist in einem schlechten Zustand und soll grundlegend ertüchtigt werden. Zudem sollen die beiden auf diesem Streckenabschnitt liegenden Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden, um den Fußgängern sowie den ein- und aussteigenden Fahrgästen genügend Raum zu bieten.


Radverkehrsplanung

Entsprechend der gängigen Richtlinien ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn aus Gründen der Verkehrssicherheit einer Führung im Seitenraum bzw. auf Gehwegen vorzuziehen. Daher sieht die Planung die Markierung von beidseitigen, richtungsbezogenen Radfahrstreifen entlang der Stresemannstraße vor.

Um den dafür erforderlichen Querschnitt zu erreichen, sind umfangreiche Tiefbauarbeiten erforderlich. Unter anderem ist die Bordsteinführung anzupassen, um die Fahrbahn dadurch zu verbreitern. In der Folge sind unter anderem Anpassungen der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung erforderlich.

Am Anfang und Ende der neu herzustellenden Radfahrstreifen sind baulich herzustellende Ausleitungen vorgesehen, welche die Radfahrenden von den angrenzenden Gehwegen auf die Fahrbahn bzw. von der Fahrbahn auf den Gehweg führen.


Fahrbahnsanierung

Die Fahrbahn der Stresemannstraße ist in einem schlechten Zustand und soll von Grund auf erneuert werden. In diesem Zuge werden auch beschädigte Bordsteine ausgewechselt und die Straßenentwässerung angepasst.

Zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung und im Sinne der Flächenentsiegelung ist vorgesehen, den östlichen Parkstreifen sowie den westlichen Gehweg in sickerfähigem Pflaster auszuführen.


Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen

Im Zuge der Neuordnung des Straßenraums werden die beiden sich im Planungsabschnitt befindlichen Bushaltestellen Höhenfreibad barrierefrei ausgebaut.

Die Haltestelle in Fahrtrichtung Pragsattel ist im Bestand aufgrund der vorhandenen Baumreihe nur in geringer Breite ausgebaut. Daher soll ein Baumstandort an einen naheliegenden neuen Standort versetzt werden, um dadurch die erforderliche Breite herstellen zu können. Diese Maßnahme wird durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt fachtechnisch begleitet.





Ingenieurbeauftragung

Es ist beabsichtigt, das Ingenieurbüro Dr. Heinrich GmbH, Heerstraße 109, 71332 Waiblingen, mit der Objektplanung (Lph. 6 bis 9) und der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen. Das Büro verfügt über Erfahrungen in diesem Bereich und ist für die Aufgabe geeignet.

Für die Leistungen wird ein Gesamthonorar in Höhe von 215.000 EUR (inkl. MwSt.) angesetzt. Mit Entschließung des Technischen Referats vom 22. März 2019 wurden bereits 99.500 EUR (für die Lph. 1 bis 3 und 5) bereitgestellt.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Termine

Der Baubeginn ist im September 2019 vorgesehen. Bis Jahresende sollen zunächst die Arbeiten im Bereich der Fahrbahn und des Gehwegs in stadteinwärtiger Fahrtrichtung abgeschlossen werden. Im Frühjahr 2020 sind die Arbeiten auf der gegenüberliegenden Fahrbahn- und Gehwegseite geplant.

Um die Verkehrsbeeinträchtigungen während der Bautätigkeiten möglichst gering zu halten, wurde das Bauablaufkonzept dahingehend entwickelt, dass während der gesamten Bauzeit sämtliche Fahrbeziehungen aufrechterhalten werden können.


Finanzielle Auswirkungen


Die Kosten für den Ausbau, die Neuordnung des Straßenraums sowie den damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Fahrbahnsanierung belaufen sich auf 3.500.000 EUR.
Für die Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung von Radwegemaßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gestellt.

PS-Nr. 7.662931.300.820.01.46
Auftrag SAP M7666508803G Straßenbau PS-Nr. 7.664921.300.820.03
Auftrag SAP M7666484803E Straßenerneuerung

PS-Nr. 4.665431.800.823.95
Auftrag SAP 66A5080023 Beleuchtung

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 5) wird verwiesen.




Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Anfrage 377/2018



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag
Anlage 2: Übersichtslageplan
Anlage 3: Ausschnitt Lageplan
Anlage 4: Regelquerschnitt
Anlage 5: Folgelastenbeleg





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