Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 22.03.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll, BM Wölfle
Protokollführung: Frau Atzrott
Betreff: Korruption durch die International Unit des Klinikums:
Falsche Personalentscheidungen der Verwaltungsspitze im Dezember 2015
- Antrag Nr. 35/2018 vom 09.02.2018 (SPD und FDP)
... (vollständiger Betreff siehe unten)

Da der Betreff aus technischen Gründen im oberen Feld nicht in ganzer Länge wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: "Korruption durch die International Unit des Klinikums: Falsche Personalentscheidungen der Verwaltungsspitze im Dezember 2015"
- Antrag Nr. 35/2018 vom 09.02.2018 (SPD und FDP) mit Stellungnahme vom 12.02.2018

"Klinikum Stuttgart - Aufarbeitung der Problemfelder Geschäftsführung, International Unit, Neubauten, Brandschutz und Jahresabschluss. Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 25.01.2018"
- Anfrage Nr. 4/2018 vom 11.01.2018 (AfD) mit Beantwortung vom 06.03.2018

"Korruption durch die International Unit: Endlich vollständig aufklären!"
- Antrag und Anfrage Nr. 956/2017 vom 01.12.2017 (SPD und FDP) mit Beantwortung und Stellungnahme vom 22.01.2018


Vorgang: Gemeinderat vom 25.01.2018, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: Zusage für Aufnahme auf die Tagesordnung GR 22.02.2018
Gemeinderat vom 22.02.2018, öffentlich, Nrn. 20 + 31
Ergebnis: Vertagung

Krankenhausausschuss vom 16.03.2018, nicht öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: Beratung


Die nachstehenden Vorträge, Stellungnahmen und sonstigen Wortbeiträge sind größtenteils im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.


OB Kuhn weist zunächst darauf hin, dass man sich für diesen Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung des Ältestenrates auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt habe (Protokoll der Sitzung des Ältestenrats am 22.03.2018, Ziffer 3). "Abweichend von der Drei-Minuten-Regel unserer Geschäftsordnung ist der Einstieg hier also in fünf Minuten zu vollziehen. Wenn es eine zweite Runde gibt, kehren wir dann wieder zu den drei Minuten zurück."

OB Kuhn fährt fort: "Gestatten Sie mir zu Beginn einige Anmerkungen aus Sicht der Verwaltung zum Thema International Unit (IU) und Korruption und Skandale innerhalb derselben: Im Laufe der Jahre 2015/2016 wurde deutlich, dass im Klinikum Stuttgart (KS) im Zusammenhang mit der IU gravierende Fehlleistungen bis hin zum Vorwurf der Korruption stattgefunden haben müssen, die nicht vom Ärztlichen Direktor bzw. dem Geschäftsführer Herrn Dr. Schmitz kontrolliert oder unterbunden worden wären. Das war auch für die Verwaltung und das mir direkt unterstellte Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Jahr 2016 ein kumulierender Prozess. Es war also nicht auf einen Schlag klar, was hier los ist, sondern die entsprechenden Erkenntnisse haben sich im Laufe des Jahres verdichtet und verdeutlicht. Es ist wichtig, dass man diesen Verlauf in den Jahren 2015/2016 versteht.

Das RPA hat mir berichtet, dass es empfunden hat, bei seinen Nachforschungen ausgebremst und blockiert worden zu sein - insbesondere durch den Geschäftsführer des KS. Dieses hat, wie Sie wissen, dann am… (Ich sollte vielleicht vorher noch sagen, dass am 11.12.2015 die Steuerfahndung Ermittlungen aufgenommen hat. Sie hat das RPA und mich persönlich darüber in Kenntnis gesetzt und dabei untersagt, dass wir weitere Stellen informieren, um die Ermittlungen und deren Erfolg nicht zu gefährden. Dem haben wir selbstverständlich stattgegeben bzw. uns daran gehalten - was ja nachvollziehbar ist.) Am 18.12.2015 kam es dann zu dem RPA-Bericht, der vielfältig diskutiert wird, damals nicht an die Fraktionen gegeben werden konnte, aber inzwischen bekannt ist - jedenfalls bei denen, die dem Krankenhausausschuss angehören. Es gab von mir direkt am 18.12.2015 eine Weisung an BM Wölfle und BM Dr. Schairer, die aus diesem Bericht zu ziehenden Konsequenzen vorzuschlagen und einzuleiten. Eine davon war, dass am 23.12.2015 (also direkt vor Weihnachten) BM Dr. Schairer die Staatsanwaltschaft über den Bericht informiert hat und von der Staatsanwaltschaft gebeten wurde, den Bericht nicht weiterzuleiten - insbesondere (ein wichtiges Detail) nicht an die Klinikleitung, denn die begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wären hierdurch gefährdet worden. Bei der Tatsache, dass wir diese Informationen nicht weiterleiten konnten, geht es übrigens rechtlich um Themen wie Strafvereitelung oder Begünstigung derer, gegen die ermittelt wird. Deswegen haben wir von der Verwaltung uns selbstverständlich an diesen Wunsch und diesen Appell der Staatsanwaltschaft gehalten.

Im Februar 2016 haben wir dann in der Verwaltung diskutiert und erörtert, wie wir mit Herrn Dr. Schmitz weiter umgehen wollen. Natürlich in Abwägung der Frage, sofort zu kündigen oder dies eben nicht zu tun, sondern zu einer Aufhebung des Vertrages zu kommen. Da hier schwierige arbeitsrechtliche Fragen zu berücksichtigen waren, haben wir Herrn Rechtsanwalt Kuchenbecker von der Kanzlei 'Menold Bezler' zurate gezogen, und von den Fachleuten dieser Kanzlei kam die Aussage, dass es ein hohes Prozessrisiko geben könnte. Deswegen haben wir dann Verhandlungen um eine Vertragsauflösung aufgenommen. Hierbei ging es übrigens nicht nur um Fragen des Skandals und der Korruption bei der IU, sondern auch um weitere umfassendere Fragen wie die Führung der Klinik, Bauthemen und viele andere Punkte. So kamen wir zu der Entscheidung: Wir brauchen am KS einen Neuanfang. Das ist dann im Krankenhausausschuss so vorgetragen und auch entschieden worden.

Wir haben, nachdem am 18.12.2015 klar war, was in der IU im Groben lief, nicht alle Details ausermittelt, aber in den Grundzügen (Sie kennen ja inzwischen den RPA-Bericht) konsequent und eindeutig den Versuch unternommen (der meines Erachtens auch gelungen ist), den Skandal aufzuklären und abzuarbeiten und insbesondere in der ersten und zweiten Führungsebene zu Konsequenzen zu gelangen und zu einem Neuanfang zu kommen.

Wir konnten im März 2016 den RPA-Bericht nicht vorlegen. Diese Tatsache ist ein wichtiges Thema, das im Krankenhausausschuss und in der öffentlichen Debatte noch immer eine Rolle spielt. Damals gab es dadurch eine gewisse Erkenntnis-Asymmetrie zwischen dem, was wir wussten, und dem, was der Gemeinderat wusste. Das ist logisch, aber Sie werden - wenn Sie eine Perspektivübernahme machen - sicher Verständnis dafür haben, dass, wenn der Staatsanwalt uns sagt 'Ihr könnt den Bericht nicht veröffentlichen', wir ihn dann auch tatsächlich nicht veröffentlichen konnten. Ich verstehe, Herr Stadtrat Körner, dass es für den Rat aus der heutigen Sicht eine schwierige Situation war. Diese Perspektivübernahme mache ich natürlich. Wenn aber auch Sie eine solche Perspektivübernahme vornehmen, dann müssen Sie sich fragen, welche Alternativen die Verwaltungsspitze denn hier hatte. Wir hatten durch anwaltlichen Hinweis erfahren, dass es empfindliche Prozessrisiken gibt. Hätten wir Herrn Dr. Schmitz freistellen sollen, bis das Ganze von der Kanzlei 'BRP Renaud und Partner' (BRP) genauer untersucht worden wäre? Dann hätte sich der Neuanfang in der Klinikleitung um mindestens ein Jahr verzögert. Und im Rahmen dieser Abwägung (das war ein Abwägungsprozess) haben wir uns schließlich für denjenigen Vorschlag entschieden, den wir Ihnen gemacht haben und der dann ja auch so verabredet worden ist.

Als wir im März 2016 die Vertragsauflösung mit Herrn Dr. Schmitz vollzogen haben, hatten wir noch nicht das Gesamtbild, das wir dann nach der anwaltlichen Untersuchung durch BRP hatten. Im Juli 2016 wurde damit begonnen, und im Februar 2017 lag der entsprechende Bericht vor. Das heißt: Wir mussten uns hier einiges erarbeiten. Die Story und Lesart, die sich in der Öffentlichkeit, aber auch im Gemeinderat immer wieder verfestigt hat - die Großen lasse man laufen und die Kleinen stelle man in den Senkel oder behandle sie anders - trifft in diesem Fall nicht zu. Wenn Sie an Frau Groß denken, haben wir erst im Laufe der anwaltlichen Untersuchung durch BRP klar erkannt, dass sie Teil des die IU betreffenden Kontrollversagens war und nicht etwa ein Opfer oder Ähnliches. Dies ist uns erst später klargeworden, aber noch nicht im März 2016. Wenn wir diese Klarheit bereits im März 2016 gehabt hätten, hätten wir nämlich bereits damals die entsprechende Entscheidung getroffen. Aber diese haben wir erst im Februar 2017 treffen können, als der Abschlussbericht von BRP, den Sie ja kennen, vorlag. Im Übrigen handelt es sich bei 'Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen' zwar um einen eingängigen Satz, aber die Leiterin des Bereichs Finanzen und Controlling als eine kleine Mitarbeiterin des KS zu bezeichnen, ist nicht richtig. Im Konzert der Geschäftsführer städtischer Beteiligungen ist sie mit Sicherheit im oberen Drittel der Gehälter anzusiedeln. Diese Lesart der Story ist also vielleicht eingängig und einfach, aber sie trifft im Kern nicht zu.

Natürlich ist man, das sagte ich schon, hinterher immer klüger - das ist wohl logisch. Ich möchte feststellen, dass wir den Skandal konsequent aufgearbeitet haben, dabei aber immer unter dem Zwang standen, dass wir uns erst einmal ein klares Bild verschaffen mussten. Die Klinikleitung hat ja nicht von selbst geliefert. Sie hat das RPA vielfach abblitzen lassen. Und es ist dessen Mitarbeitern (wie Herrn Dr. Glinder, der hier in seinen Bemühungen nicht nachgelassen hat) zu verdanken, dass wir doch systematisch einen Erkenntniszuwachs bekommen haben. Die strafrechtliche Seite ist ja noch nicht entschieden; die Staatsanwaltschaft ist noch bei den Ermittlungen. Aber wir haben jedenfalls nicht versucht, hier etwas auf die Seite zu drücken - im Gegenteil. Darüber hinaus haben wir versucht, so schnell wie möglich einen Neuanfang im KS durchzuführen. Und das ist auch gelungen.

Wenn man sich die Eigenbetriebssatzung des KS vom 24.11.2005 ansieht, wird klar, dass man sich damals bewusst dafür entschieden hat, einen Eigenbetrieb mit einem ziemlich eigenständigen Geschäftsführer zu schaffen. Und das ist auch Teil des Problems. Dies muss man sich für die Zukunft natürlich nochmals anschauen. Hierüber müssen wir also nochmals sprechen - ich weiß allerdings nicht, ob heute der richtige Zeitpunkt dafür ist.

Ich will zum Schluss kommen: Der gesamte Skandal um die IU ist nicht schön gewesen. Wir haben von der Verwaltungsseite her versucht, ihn nach Kräften aufzuklären. Hierzu gehört auch, dass wir die IU zum 01.01.2017 aufgelöst haben, um Geschäfte mit ausländischen Patienten jetzt nur noch - wie andere Kliniken - im normalen Regelbetrieb durchzuführen. Hier gibt es auch keine Ausreden - nach dem Muster 'Mit Patienten und Auftraggebern aus dem arabischen Raum geht es eben ein bisschen anders zu.' Es haben ja viele deutsche Kliniken mit Patienten aus dem arabischen Raum Geschäfte gemacht, aber klar ist: Die Regeln der ordnungsgemäßen Betriebsführung, der Dokumentation, der Kontrolle durch den Geschäftsführer (gerade wenn er so eigenständig war wie in unserem Fall) sind damit nicht auszuhebeln, sondern sie sind einzuhalten. Dies hat in der IU nicht stattgefunden, und deswegen haben wir zugesehen (so schnell es von der Erkenntnisseite her möglich war), hier auch zu einem Neuanfang zu kommen.

So viel von meiner Seite. Wir haben ausgemacht, dass jetzt zunächst die Antragsteller sprechen, und dann gibt es eine Fraktionsrunde. Daher würde ich bei der SPD beginnen."

StR Körner (SPD) erklärt, dass seine Fraktion gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP zwei Anträge gestellt habe, die heute auf der Tagesordnung stünden. "Im ersten Antrag geht es verkürzt gesagt um Aufklärung. Und im zweiten Antrag geht es um die Aufhebungsvereinbarung, welche die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) vor ziemlich genau zwei Jahren mit dem ehemaligen Geschäftsführer des KS abgeschlossen hat.

Zum Thema Aufklärung bzw. dem ersten Antrag: Ich habe hier das vor mir liegen, was die Kanzlei BRP im Auftrag der LHS ausgewertet bzw. aufgeklärt hat. Das sind drei große Leitz-Ordner (die Anhangbände) und zwei große so genannte Zwischenberichte. Zu Beginn auf Seite 1 heißt es hier, dass BRP für die Untersuchung elektronische Daten (insbesondere E-Mail-Postfächer) und Papierunterlagen ausgewertet hat. Zusätzlich hat man Interviews geführt und in öffentlich zugänglichen Quellen recherchiert. Im Rahmen der Auswertung der E-Mail-Kommunikation hat BRP rund 1,5 Mio. Elemente, darunter mehrere hunderttausend E-Mails, durchsucht. Etwa 1.000 Mails waren hierbei von besonderem Interesse. Als die Kolleginnen und Kollegen von BRP uns vor einem guten Jahr mit diesem Einstieg berichtet haben, mussten sie sagen, dass sie die elektronischen Daten des ehemaligen Geschäftsführers leider nicht auswerten konnten, obwohl die mit ihm geschlossene Aufhebungsvereinbarung diese Mitwirkungspflicht eigentlich vertraglich festgehalten hat. Nachdem - wie wir wissen - diese elektronischen Daten des ehemaligen Geschäftsführers mittlerweile vorliegen, beantragen wir, dass auch diese Daten endlich ausgewertet werden." Auf Zwischenbemerkungen eingehend fährt StR Körner fort: "Ja, was denn sonst? Ich habe hier drei Aktenordner und zwei solche Bände, aber noch nicht die elektronischen Daten des Chefs vom Ganzen? Wir bitten sehr darum, dass die Auswertung aller vorliegenden elektronischen Daten - also auch die des Herrn Dr. Schmitz - durch die Verwaltung veranlasst und über das Ergebnis im ersten Halbjahr 2018 im Krankenhausausschuss berichtet wird. Dies beantragen wir heute, und so steht es auch in unserem Antrag und Anfrage Nr. 956/2017. Wir bitten, hierüber abzustimmen. Wir halten eine solche Untersuchung für dringend erforderlich. Herr Oberbürgermeister, Sie haben gesagt, Sie hätten konsequent und eindeutig den Versuch unternommen aufzuklären. Wenn die Auswertung dieser elektronischen Daten nicht dazugehört, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Im Krankenhausausschuss wurde argumentiert, ein solches Vorgehen würde unsere Rechtsposition gegenüber Herrn Dr. Schmitz gegebenenfalls schwächen. Ich halte das für eine absurde Behauptung. Wir beantragen, dass diese Daten ausgewertet werden.

Zum zweiten Punkt bzw. dem zweiten Antrag: Sie haben ja die Vorgänge skizziert, Herr Oberbürgermeister. Wenn man dies liest bzw. im Krankenhausausschuss war, stellt man fest: Es handelt sich ja um unglaubliche Vorgänge: Provisionszahlungen in Millionenhöhe, Konten in Kuwait, Libyen - ich brauche es nicht einzeln auszuführen. Sie haben eben gesagt, der Eindruck, dass man die Großen laufen lasse und die Kleinen in den Senkel stelle, stimme nicht. Schauen wir uns doch einmal die Kleinen an: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KS wurden abgemahnt. Eine Beamtin wurde mit einem Disziplinarverfahren überzogen - wahrscheinlich zu Recht. Und in der Tat: Der Chefin für Finanzen und Controlling wurde gekündigt - sehr viel später. Und jetzt schauen wir uns an, was mit dem Geschäftsführer passiert ist: Der Geschäftsführer des KS - der Chef vom Ganzen - wurde mit einem millionenschweren 'goldenen Handschlag' verabschiedet. Herr Oberbürgermeister, das ist ein Skandal! Dies empfinden die Menschen zu Recht als Ungerechtigkeit hoch drei. Und die Menschen empfinden zu Recht, dass man die Großen nicht laufen lässt. Nein, die lässt man nicht laufen, sondern denen wirft man noch Millionen hinterher! Und die Kleinen stellt man eben sehr wohl in den Senkel, wie ich gerade beschrieben habe.

Und wie kam es zu diesem gravierenden Fehler, dass hier eine solche Aufhebungsvereinbarung abgeschlossen wurde? Sie haben das ja skizziert. In dem RPA-Bericht, der am 18.12.2015 vorlag, erklärt das RPA, gegenüber dem Geschäftsführer seien Schadenersatzansprüche zu prüfen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Geschäftsführer des KS! Er hat Herrn Braun autorisiert, in Kuwait ein Konto zu eröffnen, was nach unseren Vorgaben nicht geht. Auch dies wurde in einem früheren Bericht der Internen Revision 'Mauer' bereits als schwerwiegende Pflichtverletzung festgehalten. Weiter hat das RPA festgestellt, dass der Kuwait-Vertrag am Krankenhausausschuss vorbei abgeschlossen wurde. Von allen diesen gravierenden Pflichtverletzungen wussten wir nichts. Aber die Verwaltungsspitze… Herr Bürgermeister Wölfle, Sie werden Verständnis dafür haben: Aus unserer Sicht ist die politische Verantwortung dafür, dass auf der Basis dieser Informationen nicht innerhalb von 14 Tagen ein Vorschlag für eine Kündigung des Geschäftsführers gemacht wurde, vor allem auch in Ihrer politischen Verantwortung gelegen, weil Sie damals der Krankenhausbürgermeister waren.

Wir wissen mittlerweile, dass die Kanzlei BRP - das haben wir am vorigen Freitag (16.03.2018) im Krankenhausausschuss erfahren - erst im Februar 2016 eingeschaltet wurde, obwohl die Steuerfahndung bereits am 11.12. und das RPA schon am 18.12.2015 berichtet hatten. Im Februar 2016 wurde eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Viel zu spät! Die hat dann im Übrigen auch sehr schnell erklärt, dass die Zwei-Wochen-Frist wahrscheinlich schon um sei. Auch dies steht im Bericht von BRP. Das heißt: Hier ist ein gravierender Fehler gemacht worden in den 14 Tagen, nachdem diese gravierenden Pflichtverletzungen zwar Ihnen bekannt waren, uns aber nicht.

Ich komme zum Schluss: Mit diesem gravierenden Fehler ist auch verbunden (ich glaube, StR Kotz hat das im Krankenhausausschuss ähnlich formuliert; er wird ja nachher auch selbst noch sprechen), dass das für die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Fraktionen notwendige Vertrauensverhältnis zumindest auf unserer Seite verheerend gestört ist durch die Tatsache, dass wir im März 2016 nicht über den RPA-Bericht informiert worden sind." Auf eine Zwischenbemerkung reagierend fährt StR Körner fort: "Moment, Herr Oberbürgermeister: Herr Dr. Holzwart hat Ende Januar den RPA-Bericht bekommen. Die Rechtsanwaltskanzlei hat den RPA-Bericht ebenfalls erhalten. Und jetzt erklären Sie mir einmal, warum Sie den Fraktionsvorsitzenden derjenigen Fraktionen, die über den Vertrag abstimmen mussten, diese Informationen nicht auch zur Verfügung stellen konnten. Warum war es möglich, diesen Bericht vielen Personen zugänglich zu machen, nicht aber den Fraktionsvorsitzenden? Sorry, aber das überzeugt uns nicht, wie Sie hier argumentieren. Herr Bürgermeister Wölfle, wir hätten bei diesen Fehlern erwartet, dass Sie persönliche Konsequenzen ziehen."

StR Dr. Oechsner (FDP) erklärt, er wolle gern noch einige Worte ergänzen: "Und zwar zumindest zur Frage der politischen Verantwortung beim Umgang mit den bekannten Versäumnissen der hochrangigen KS-Mitarbeiter. Ich finde es sehr bedauerlich, dass nicht alle Verantwortlichen bzw. politisch Verantwortlichen für den gesamten Komplex Libyen, Kuwait, IU jemals zu ermitteln sein werden - sicherlich auch deswegen, weil verschiedenste Akteure gar nicht mehr in der Stadt beschäftigt sind. Ich finde auch, es hat sehr lange gedauert und sehr vieler Anträge bedurft, bis wir heute zumindest unsere Sicht der Dinge richtig darlegen und zu den Stellungnahmen der Verwaltung auch nochmals Stellung nehmen können.

Inzwischen ist dem Gemeinderat bekannt, dass erst Ende Januar 2016 (also sechs Wochen nach dem RPA-Bericht) ein Fachmann innerhalb der Verwaltung hinzugezogen wurde - nämlich Herr Dr. Holzwart, der sich dann aber wohl hauptsächlich mit den versicherungstechnischen Fragen beschäftigt hat - und noch einen Monat später erst die Anwaltskanzlei, die sich eventuell mit arbeitsrechtlichen Dingen auseinandergesetzt hat. Die hat dann tatsächlich festgestellt: Offensichtlich sind die 14 Tage bereits vorüber. Das ist jetzt ein bisschen verkürzt dargestellt. Aber man sieht, hier sind einige Versäumnisse begangen worden.

Ich denke, spätestens als die Verwaltung davon erfahren hat, hätten zumindest die Fraktionsvorsitzenden umfangreich über alle Vorgänge unterrichtet werden müssen. Denn jetzt kam es endgültig zu massiven politischen Fehlentscheidungen - ob bewusst oder unbewusst, das sei dahingestellt. Nicht zuletzt die Tatsache, dass dem Gemeinderat ohne weiterführende Informationen ein Aufhebungsvertrag mit Herrn Dr. Schmitz vorgelegt wurde, über den er dann abstimmen musste, war ein Maximalversäumnis. Ich möchte nochmals betonen, dass die Entscheidung des Gemeinderats auf der Grundlage unserer damaligen Informationslage von meiner Warte aus sicherlich richtig war - nur war eben (Sie haben es selbst gesagt) die Informationslage auf dieser Seite eine andere als auf jener Seite. Ich bin kein Jurist und schon gar kein Arbeitsrechtler, aber ich habe das Gefühl, dass es zwischen den beiden Extremen - außerordentliche fristlose Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit einer Abfindungssumme von 900.000 € plus - doch sicherlich noch eine andere Möglichkeit hätte geben müssen. Und ich wage es nicht einmal zu sagen, ob der Gemeinderat in Kenntnis aller Vorgänge der Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Dr. Schmitz nicht vielleicht sogar zugestimmt hätte - das ist durchaus möglich. Aber mit Bestimmtheit weiß ich, dass der Gemeinderat oder zumindest die Fraktionsspitzen zwingend mit allen Fakten hätten versorgt werden müssen. Ich sehe schon ein größeres Missmanagement in dieser Frage. Und ich sehe auch einen nur sehr zögerlichen Aufklärungs- und Mitteilungswillen. Allein schon die Tatsache, dass erst im letzten Krankenhausausschuss am vorigen Freitag mündlich (und in keiner Stellungnahme) der genaue Verlauf der Einbeziehung von Verwaltungsmitarbeitern (Herr Dr. Holzwart) und dann einer externen Anwaltskanzlei mitgeteilt wurde, obwohl es hierzu bereits eine große Menge an Anfragen gab, scheint mir doch ein wenig - sagen wir einmal - merkwürdig. Übrigens: Bis zum heutigen Tag habe zumindest ich noch nicht die im Krankenhausausschuss zugesagte Auflistung dessen, was in den ersten 14 Tagen von der Verwaltung unternommen wurde, um die Möglichkeiten einer fristlosen Trennung von Herrn Dr. Schmitz zu erhalten.

Wir werden jetzt keinen neuen Antrag mehr stellen, denn im Moment sind alle Dinge, so glaube ich, erst einmal ausgetauscht. Eines möchte ich nochmals unterstützen und die Kolleginnen und Kollegen auch nochmals eindringlich darum bitten: unserem Antrag zur E-Mail-Auswertung von Herrn Dr. Schmitz zuzustimmen. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir selbst (unabhängig von der Staatsanwaltschaft und den Steuerbehörden) eigene Erkenntnisse haben, mit denen wir möglicherweise gegen den Aufhebungsvertrag vorgehen können."

Zum Schluss seiner Ausführungen kommend erklärt StR Dr. Oechsner: "Seit ich im Gemeinderat bin, ist das heute der erste wirklich schlechte Tag, weil ich mich in dieser Sache das erste Mal von der Verwaltung ein wenig hinter das Licht getrieben fühle. Und das möchte ich eigentlich in Zukunft nicht mehr haben."

StR Dr. Fiechtner (BZS23) stellt fest: "Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang. Vielleicht hätte Konfuzius seine Meinung geändert, wenn er Stadtrat im Stuttgarter Gemeinderat gewesen wäre. Denn Fragen zu stellen, reicht allein nicht aus. Man benötigt auch die Antworten. Und genau diese bleiben uns der Oberbürgermeister und auch die Verwaltung zum Thema IU in vielen Punkten schuldig. Die erste Anfrage stellte die damalige AfD-Fraktion unter meiner Federführung bereits am 11.04.2016 (Anfrage Nr. 119/2016). Sage und schreibe zehn Monate später erhielten wir eine Antwort. Nun müsste man meinen, dass nach einer so langen Zeit eine umfangreiche Antwort kommt. Doch das Gegenteil war der Fall: Die Anfrage wurde nur in Teilen und auch nur sehr oberflächlich beantwortet. Auch auf eine weitere Anfrage vom 22.02.2017 (Anfrage Nr. 57/2017) wurde in entscheidenden Punkten nicht geantwortet. Aller guten Dinge sind drei, sagt man ja so schön. Und darum stellten wir am 11.01.2018 erneut eine Anfrage (Anfrage Nr. 4/2018). Und auch hier das gleiche Muster: Anstatt detailliert zu antworten, wurde wieder auf die Berichte der Kanzlei BRP usw. verwiesen. Und jedes Mal wurde versucht, das Thema in die nicht öffentliche Sitzung zu verschieben. Selbst heute wird das Thema auf den letzten Tagesordnungspunkt gelegt. Jetzt müssen erneut staatsanwaltschaftliche Ermittlungen herhalten, um sich vor klaren Aussagen zu drücken. Dieses Mal - anders als sonst - ganz geheim. Um wen es sich handelt, will man nicht sagen. Dabei wissen wir (seit die Stadt ihre Prozesse gegen Frau Groß und Herrn Braun verloren hat), dass die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt eine Einsicht in die Akten verweigert oder gar unterbunden hat, wie es der Herr Oberbürgermeister auch heute wieder weiszumachen versucht hat. Eine Klatsche für alle Beteiligten: den Oberbürgermeister, den Ersten Bürgermeister und seine Berater! Und wir wissen erst jetzt, dass bereits Ende 2015 genügend Informationen vorlagen, damit durchgreifende Schritte gegen den ehemaligen Geschäftsführer Herrn Dr. Schmitz hätten eingeleitet und auch dem Rat hätten mitgeteilt werden können - wie StR Körner sehr eindrucksvoll dargelegt hat.

Es beginnt bei unserem ersten Anfrageteil, in dem es um die IU geht: Keine der Fragen wird beantwortet. Noch immer wissen wir nicht, wer die Geschäftsidee aufbrachte oder wer die Verhandlungsergebnisse abstimmte, ob und welche Nebenabsprachen es gab, wie die Rechtsaufsicht aussah usw. Sehr interessant ist die Einlassung, dass es andere - wie es heißt - vorgelagerte Projekte zu Libyen gegeben habe, die erst noch aufgearbeitet werden müssten. Herr Oberbürgermeister, wann wollen Sie und die Verwaltung uns endlich antworten?

Eine Arbeitsplatzbeschreibung gab es nicht - und das in einem Beinahe-Milliarden-Betrieb. Ein eklatantes Armutszeugnis, das sich allerdings auch auf anderen Feldern wie dem Brandschutz widerspiegelt. Und dieses KS soll jetzt die Zukunft bestimmen mit weiteren 750 Mio. €? Die Stadt kann offensichtlich einen Betrieb nicht verantwortungsvoll führen, sondern man vertraut darauf, die fehlerhaften Handlungen durch großzügige Finanzspritzen aus Steuergeldern ausgleichen zu können. Erst durch die Mahnung eines Wirtschaftsprüfers wurde so etwas im Jahr 2016 eingeführt.

Unwahrheiten werden als Fakten dargestellt, so genannte 'Fake News'. So sei die IU Ende 2005 der Verantwortung des Klinischen Direktors unterstellt worden, obwohl dies frühestens fünf Jahre später der Fall war. Auch dass es Vorgaben des Trägers zu Behandlungsverträgen gegeben hätte, wurde bisher nicht mit Unterlagen belegt. Und bei der Frage nach dem Vertragsmanagement ergaben sich ebenfalls erhebliche Zweifel. Dezentral sei das Vertragswesen gestaltet gewesen - dabei gab es nach meiner Information ein zentrales Vertragsmanagement unter Herrn Weiß. Im Arbeitsgerichtsprozess gegen Herrn Braun war das auch ein Vorwurf - eben dieses zentrale Vertragsmanagement nicht einbezogen zu haben. Auf meine Frage, ob es eine Bilanz der IU gegeben habe, erhielt ich die Antwort, es habe nur eine Bilanz des KS gegeben. Was nicht sein kann - schließlich werden alle Bereiche des KS separat bilanziert. Es muss also auch Teilbilanzen geben und gegeben haben. Auch, ob das RPA erst wegen der Libyen-Rückstellungen aktiv wurde, ist bis zum Beweis des Gegenteils fraglich. Die Antwort auf die Frage, ab wann die Schieflagen des KS bekannt gewesen seien, entspricht ebenfalls nicht den Informationen, die uns vorliegen. Denn EBM Föll und BM Wölfle wurden nach meiner Kenntnis bereits im Februar 2015 in einem Trägergespräch unterrichtet. Und wie wir seit vergangenem Freitag durch die Nachfragen von StR Körner wissen, waren wesentliche Schieflagen um Herrn Dr. Schmitz bereits seit Mitte 2015 bekannt. Im Dezember waren die Fakten reif für ein durchgreifendes Vorgehen. Und EBM Föll und BM Wölfle haben dies dem Hauptorgan (dem Gemeinderat bzw. dem Krankenhausausschuss) schlicht vorenthalten. Diese Aneinanderreihung von Falschauskünften und die vorenthaltenen Informationen sind respektlos gegenüber diesem Haus. Fehler können passieren, aber dann muss man auch dazu stehen.

Ob Herr Braun die ihm aufgetragenen Dinge denn korrekt ausgeführt habe, wurde nicht beantwortet. Stattdessen wurde ihm fristlos gekündigt. Was jedoch vom Gericht als unwirksam und falsch erachtet wurde. Wozu wurde Herr Braun eigentlich beschäftigt? Anders als zum Beispiel bei Frau Groß, bei der das Themenfeld sehr klar benennbar ist, trifft das auf den ehemaligen Leiter der IU nicht zu. Es muss jedoch eine Arbeitsanweisung von Herrn Murawski (dem früheren Krankenhausbürgermeister) oder auch von Herrn Dr. Schmitz gegeben haben. Bestand der Auftrag in der Akquise lukrativer Patienten aus dem Ausland? Gab es weitere Tätigkeitsinhalte? Wenn ja, welche? Schließlich kann man von einem ehemaligen Theologiestudenten wohl kaum juristische Expertise erwarten. Eine Prüfung, ob etwaige Vereinbarungen deutschen Rechtsnormen entsprechen, wird man wohl kaum in die Hände eines Nichtjuristen legen. Was also war sein Auftrag? Wenn es die Akquise war, muss man festhalten, dass er dies in Perfektion vollbracht hat, sind doch die Erlöse von anfangs einigen hunderttausend auf über 30 Mio. € 2014 und 2015 gestiegen.

Wer einem derartigen Unternehmen vorsteht, trägt eine besondere Verantwortung. Diese besteht auch in einer Holpflicht. Bei solchen Beträgen darf man nicht nur darauf warten, dass man sämtliche Informationen erhält, sondern muss diese auch aktiv einfordern. Nichts davon ist geschehen. Der Oberbürgermeister wird zitiert, man habe zwar eine eigene Verantwortung, aber nur dann, wenn einem die entsprechenden Sachverhalte bekannt geworden seien. Bei solchen Aussagen kann man nur froh sein, dass Stuttgarter Unternehmen verantwortungsvoller handeln. Man möge sich einmal vorstellen, 'Daimler' würde auf interne Kontrollen verzichten. Doch nicht nur der Oberbürgermeister argumentiert so, sondern auch EBM Föll. Auch der Richter im Verfahren gegen Herrn Braun spricht davon, dass die Verantwortlichen in erheblichem Maße ihre Pflicht verletzt hätten. Und die Verantwortlichen sind nicht nur Herr Dr. Schmitz. Weiter sagt er, dass die Stadt bewusst weggeschaut habe, solange die Gewinne geflossen seien. Bei Trägergesprächen saßen sie ja alle beisammen: der Krankenhausbürgermeister, der Finanzbürgermeister, der Geschäftsführer, Vertreter der Stadtkämmerei und dann auch die Wirtschaftsprüfer und das RPA. Und keinem soll aufgefallen sein, dass manches angeblich nicht in Ordnung war. Auch die Mitglieder des Krankenhausausschusses wussten Bescheid. Und es ist geradezu trivial zu hören, dass die damalige StRin Marx von den GRÜNEN lobend über die Provisionen gesprochen hat. Vielleicht ist das ja der Grund, warum man es nicht in öffentlichen Sitzungen besprechen möchte. Selbst versierte Journalisten bestätigen, wie schwierig es ist, hier Licht in den Sachverhalt zu bringen. Ist es das, was wir unter transparenter und bürgernaher Politik verstehen? Zeitgleich muss ich mir von Ihnen, Herr Erster Bürgermeister Föll, anhören, dass ich angeblich Interessenpolitik betreibe. Herr Föll, was ist dann das, was Sie hier machen? Auch meine Aufforderung, der Antwort auf unsere Anfrage die Teilnehmerlisten und Protokolle beizufügen, wurde schlicht ignoriert.

Dann setzte man ab 2012 die Berichte im Krankenhausausschuss aus. Die fadenscheinige Begründung: Die IU-Geschäfte würden nur 2 bis 3 % des KS-Umsatzes ausmachen. Man möchte also einen stark expandierenden Unternehmenszweig, der 30 Mio. € Umsatz macht, nicht abbilden und nicht mit dem Gemeinderat besprechen. Schnell wurde klar, dass die IU die Cashcow schlechthin war, die das Defizit des KS wenigstens etwas ausgleichen konnte und die niedrige Eigenkapitalquote nicht gleich in den Minusbereich rücken ließ. Renditen bis 40 % erinnern an traumhafte Gewinne bei Aktienspekulationen. Und bis heute konnte mir niemand erklären, warum man diese Kuh dann eigentlich geschlachtet hat.

Der 'goldene Handschlag', wie manche es nennen, für Herrn Dr. Schmitz ist ein weiterer Punkt im Schauerstück KS. Wie schon erwähnt, hat man den Räten wichtige Informationen, die eine Kündigung ermöglicht hätten, vorenthalten. Der Auflösungsvertrag wurde durchgepeitscht, ohne dass die Räte ihn zu Gesicht bekamen. In meinen Augen ein Skandal! Und an dieser Stelle: Wer hat den Vertrag denn gezeichnet? War der Erste Bürgermeister aufgrund der finanziellen Dimensionen denn nicht mitbeteiligt? Es war mir von Anfang an ein Rätsel, warum der Geschäftsführer eines hochdefizitären Betriebes auch noch Erfolgszulagen zugesprochen bekam. Ohnehin ist es mehr als komisch, dass man zwei nachgeordneten Mitarbeitern mit der ganzen Schärfe des vermeintlichen Gesetzes begegnet, vor Kündigungen und langen, kostenträchtigen Gerichtsverfahren nicht zurückschreckt, aber dem, der nach der Struktur die Hauptverantwortung für das große Schiff trug, schnell einen höchst lukrativen Auflösungsvertrag anbot.

StR Körner sprach bereits von 1 Mio. € Verfahrenskosten, die gegen Frau Groß und Herrn Braun entstanden sein könnten - wenn ich Sie recht verstanden habe. Auf jeden Fall waren es sehr hohe Kosten, die bisher entstanden sind. Wie viel Geld hat man denn tatsächlich bereits in diese Verfahren gesteckt? Und wie viel möchte man noch hineinstecken? Bei der Höhe dieses Betrages hätte man auch eine Abfindung zahlen können. Aber es hat den Anschein, als bräuchte man jetzt einen Sündenbock. In dieser Hinsicht muss ich EBM Föll Recht geben, wenn er davon spricht, dass die zusätzlichen 300 Mio. € im Klinikbau eine gute Investition sind. Denn dort sind sie allemal besser aufgehoben als in übertrieben hohen Abfindungen und Frührenten sowie horrenden Anwaltskosten. Dennoch bleibe ich auch hier dabei, dass wir uns im Klinikbau an der Realität bzw. dem tatsächlichen Bedarf orientieren sollten. Aber dazu kann ich als Mediziner, der sowohl im Krankenhaus als auch in einer Praxis gearbeitet hat und noch arbeitet, sicherlich nicht so viel sagen wie Sie, Herr Föll, als ausgewiesener Experte.

Am 21.07.2016 fand eine außerplanmäßige Sitzung des Krankenhausausschusses statt (NNr. 45/2016); Hintergrund war die Kostenexplosion bei Haus F. Diese Sitzung wird in der Antwort auf einmal als planmäßige Sitzung angegeben. Damals erläuterte BM Wölfle, dass durch Fehleinschätzungen Mehrkosten von über 50 Mio. € entstehen würden. Auf die Frage, wie es denn zu dieser Fehlplanung kommen konnte, wurde nicht eingegangen.

Besonders absurd wird es, wenn man sich dem Thema Brandschutz widmet. Während man beim Fernsehturm sofort reagierte, wurde dieses Thema beim KS totgeschwiegen. Im Jahr 2008 stellte man bei einer Begehung gravierende Mängel im Brandschutz fest und brach, so berichtete es Herr Prof. Dr. Jürgensen (KS) in nicht öffentlicher Sitzung, die Begehung wegen gravierender Mängel ab. 2010 das gleiche Spiel. Was geschah? Nichts. Quasi als Abschiedsgeschenk erwähnte der damalige Baubürgermeister Hahn im Februar 2015 nochmals dieses Problem (immerhin waren jetzt schon sieben Jahre vergangen), um dann im Sommer in den Ruhestand zu gehen. Wer war verantwortlich? Klar: der Geschäftsführer, immer Herr Dr. Schmitz. Auf den schiebt man alles ab. Aber was war denn mit Rückstellungen? Laut EBM Föll fanden diese auch in den Jahren 2008 ff. statt. Nachprüfen kann ich das nicht; auch in den aktuellen Abschlüssen von 2014 bis 2016 ist für mich ein entsprechender Posten nicht klar erkennbar. Eingesetzt wurden diese Rückstellungen aber nicht. Warum? Wer hat dringend notwendige Maßnahmen behindert? Auch hier wären die Protokolle des Lenkungskreises mehr als hilfreich. Aber sie liegen nicht vor. Wahrscheinlich hätten Klinikgebäude geschlossen werden müssen. Wahrscheinlich war eine schwerwiegende Gefährdung für Patienten und Personal gegeben. Aber das alles hat die Verantwortlichen nicht gekümmert. Sie hofften, dass das dünne Eis halten würde. Und es hat gehalten. Hier können wir dankbar sein. In der Antwort heißt es, das Baurechtsamt könne keine baurechtlichen Anordnungen gegen die Stadt erlassen. Hier besteht ein klarer Systemfehler. Es kann und darf nicht sein, dass eine staatliche Institution Sonderrechte hat. Das ist eine ausgemachte Diskriminierung gegenüber den Bürgern, die das Gemeinwesen schließlich ausmachen. Es muss zwingend Gleichheit im ganzen Land herrschen, wenn bestimmte Dinge getan werden. Der Staat mit seinen Strukturen darf keinerlei Bevorzugung erfahren. An dieser Stelle besteht dringender Nachbesserungsbedarf.

Über die Unklarheiten bei der Hubschrauberlandeplattform könnte man noch reden (ein Thema, zu dem ebenfalls keine Antwort gegeben wurde), auch über Jahresabschlüsse, nach denen das KS eigentlich pleite wäre. Unglaublich, wenn man bedenkt, dass in der Region Stuttgart zahlreiche Kliniken mit den Geldern auskommen. Allein das KS nicht. Doch nach wie vor weigert man sich, das KS wirtschaftlich aufzustellen. Dabei sollten gerade wir in Stuttgart ein Vorzeigemodell für eine moderne und effiziente medizinische Versorgung sein."

OB Kuhn erklärt gegenüber StR Dr. Fiechtner: "Ich will darauf hinweisen: Sie haben jetzt 13 Minuten lang gesprochen. Fünf Minuten betrug die Redezeit. Ich habe ihn nicht unterbrochen, weil sonst der Eindruck entstünde, mir würde das nicht passen, was er hier vorträgt. Ich mache so etwas selten, aber ich wollte nur darauf hinweisen: Es waren 13 Minuten, und fünf Minuten betrug die ausgemachte Redezeit. Jetzt kommt die Fraktionsrunde und diese beginnt mit StR Kotz."

StR Kotz (CDU) greift zunächst dieses Thema auf: "Herr Oberbürgermeister, dann hätten Sie aber ordnungshalber heute Mittag im Ältestenrat, als wir eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart haben, sagen müssen: 'Wenn der Redebeitrag jedoch so ist, dass ich denke, es könnte ungünstig wirken, wenn ich ihn unterbreche, dann mache ich das nicht.' Das hätten Sie dann heute Mittag vielleicht klar sagen sollen. Ich fand das jetzt schon etwas merkwürdig, dass diese dreifache Überziehung der Redezeit so ohne jegliche Reaktion geblieben ist. Dann können wir uns Absprachen im Ältestenrat zu diesem Thema zukünftig auch sparen."

StR Kotz fährt fort, es sei für einen CDU-Vertreter eine etwas ungewohnte Situation, bei einem solchen Thema erst als Vierter zu sprechen - zu einem Zeitpunkt also, an dem vieles bereits gesagt sei. "Aber, Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich noch einmal auf einen Punkt eingehen, der hier noch nicht so stark ausgebreitet wurde: Sie haben gesagt, die Satzung des KS lasse in der Geschäftsführung bzw. Verantwortung eine große Distanz, eine große Freiheit zu. Auch ich bin der Meinung, man ist bei einem solchen Unternehmen nicht davor gefeit, dass es hier eine oder zwei Personen gibt, die mit womöglich krimineller Energie Dinge tun, die man wegen der großen Freiheit dieses Unternehmens dann vielleicht nicht sofort bzw. erst sehr spät erkennt. Wenn aber - wie im KS - ein ganzer Apparat in diese unfassbaren Zustände integriert ist bzw. wenn es ein ganzes Netzwerk ist, dann sage ich bei aller Freiheit eines Unternehmens bzw. eines Eigenbetriebs und einer Geschäftsführung: Wenn der zuständige, politisch verantwortliche Bürgermeister aus keinem Bereich dieses KS Hinweise auf das bekommt, was hier abläuft; wenn das nicht gemerkt wird; wenn die Vernetzung mit dem Eigenbetrieb, für den man zuständig ist, so schlecht ist; wenn man hierüber nicht informiert wird; wenn man keine Hinweise darauf bekommt; wenn man das nicht merkt - dann stelle ich schon fest, dass das eine Führung ist, wie wir sie uns nicht für einen Eigenbetrieb vorstellen können. Und jetzt einmal positiv für den Verantwortlichen gedacht: Wenn wir sagen, es war nicht Desinteresse am KS, es war nicht willentlich (dass man sich nicht darum kümmern wollte bzw. die Verantwortung nicht wahrnehmen wollte), dann würde das im Umkehrschluss ja nur bedeuten, dass es Überforderung mit der Aufgabe war, die hier mit der Führung dieses gewaltig großen Eigenbetriebs und dieser großen Verantwortung vor einem lag. Ich glaube, man muss losgelöst von dem Prozess, der um den Aufhebungsvertrag gelaufen ist, auch die Zeit davor betrachten und schauen: Wie wurde denn hier agiert? Was konnte in diesem KS alles unbemerkt geschehen, ohne dass die Verwaltung einen entsprechenden Hinweis oder Einblick bekam?

Und zu dem zweiten Block, der ja auch schon von meinen Kollegen ausgiebig besprochen wurde: Herr Oberbürgermeister, im Gegensatz zu Ihnen war ich bei allen diesen Gesprächen dabei, als es um die Aufhebung ging (im Krankenhausausschuss und in den kleinen Runden bei BM Wölfle). Ja, wir haben damals gesagt: 'Wir sehen mit diesem Geschäftsführer langfristig keine Zukunft mehr. Wir haben das Gefühl, er hat nicht mehr die entsprechenden Ideen, wie wir unser KS für die Zukunft fit machen, und er erreicht vielleicht auch Teile der Führungsebene und der Mitarbeiterschaft nicht mehr so richtig.' Hier war die IU natürlich auch ein Aspekt - gar keine Frage. Aber wir wussten damals natürlich in keinster Weise, was zu diesem Zeitpunkt im Dezember 2015 Sie, Herr Oberbürgermeister, und Sie, Herr Bürgermeister Wölfle, wussten. Sie haben es vorhin gesagt: 11.12.2015 - Steuerfahndung, 18.12.2015 - RPA-Bericht. Und ich kann mich in diesem Teil nur meinen Vorrednern anschließen: Ich sehe ein, die Situation war keine einfache für Sie. Aber Sie haben sich meiner Meinung nach für den schlechtesten Weg entschieden - nämlich diesen Gemeinderat (das Hauptorgan der LHS) entscheiden zu lassen (ich kann mich jetzt nicht mehr daran erinnern, ob Sie, Herr Oberbürgermeister, mit Ihrem Stimmrecht an der Abstimmung über den Aufhebungsvertrag teilgenommen haben oder nicht); diesem Gemeinderat (der über eine Kenntnis von vielleicht nur 10 oder 20 % des damals vorliegenden Wissens verfügte) die Entscheidung vorzulegen und diese, wie Sie es nannten, Erkenntnis-Asymmetrie zu akzeptieren. Es hätte mit Sicherheit auch andere Wege gegeben. Vielleicht hätten Sie entweder (wie schon mehrfach erwähnt) sagen müssen: 'Ich informiere die Spitzen der entscheidenden Fraktionen in diesem Rathaus.' Wir sitzen öfter wegen unwichtigerer Themen in Ihrem Besprechungszimmer. Und ehrlicherweise muss ich nun schon immer denken: Bei vielleicht nicht ganz so wichtigen Themen, da ruft er uns alle zusammen. Und wir sitzen dort und diskutieren miteinander und fühlen uns gut eingebettet. Aber wenn es wirklich zur Sache geht und wenn es wirklich Geld kostet und wenn es um das Image des KS geht (unseres Eigenbetriebs, unseres Katharinenhospitals, das wir beim vorigen Tagesordnungspunkt so gelobt haben); wenn es hier also 'ans Eingemachte' geht, dann macht er es mit sich selbst und dem Krankenhausbürgermeister Wölfle aus und bezieht das Hauptorgan nicht mit ein.

Das, was ich am Freitag gegenüber BM Wölfle im Krankenhausausschuss gesagt habe, das betrifft leider auch Ihre Person, Herr Oberbürgermeister. Und die CDU-Fraktion. Hier ist Vertrauen zerstört worden. Und anders als manche anderen Dinge im Zusammenleben von Menschen, die man relativ schnell wieder reparieren oder gar finanziell ausgleichen kann, ist Vertrauen dasjenige, was am längsten braucht, bis es wieder wächst. Das wissen wir alle aus unserer Lebenserfahrung heraus. Deswegen ist es für mich schlimm (neben den ganzen Vorgängen im KS, die an sich schon schlimm genug sind), dass es zwischen Oberbürgermeister und BM Wölfle auf der einen Seite und dem Gemeinderat (dem Hauptorgan dieser Stadt) auf der anderen Seite (wie es auch meine Vorredner gesagt haben) diesen großen Vertrauensverlust gibt. Es wird noch lange dauern, bis wir das wieder aufgearbeitet haben. Und es zieht ja leider auch Kreise über das KS hinaus.

Was die Zukunft bzw. die nächsten Schritte angeht, ist für uns ganz klar: Erste Priorität hat die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Das ist die staatliche Behörde; die muss jetzt aufklären. Und wir sind sehr gespannt, was hier dann schließlich herauskommt. Und wir werden das dann auch entsprechend für uns bewerten. Zweite Priorität hat die Vermeidung eines weiteren finanziellen Schadens für die Stadt. Dies hat ja mit dem Thema Versicherung zu tun. Hier müssen wir zusehen, dass wir möglichst viel aus dem Bereich der Versicherung abdecken können.

Was StR Körner zum Thema E-Mails beantragt hat, das müssen wir uns anschauen. Für uns liegt hier aber die erste Priorität im Bereich der Staatsanwaltschaft. Wir sagen: Lasst uns die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft ansehen und im Lichte dessen dann entscheiden, was wir noch für uns intern aufarbeiten müssen - auch in der politischen Verantwortung hier ins Haus hinein. Aber wir müssen in diesem Bereich jetzt nicht einen gleichzeitigen Prozess weiter vorantreiben. Deswegen würden wir dafür plädieren, dass wir erst einmal die Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen.

StRin Fischer (90/GRÜNE) berichtet, sie habe sich die älteren Protokolle angesehen, in denen es im Krankenhausausschuss um die IU gegangen sei. "Keine Fraktion hat damals Anstoß an den Sonderstrukturen und an dem losgelösten Agieren genommen. Die Vorgänge waren aber tatsächlich bodenlos - das haben wir dann im Februar 2017 durch den Zwischenbericht der Kanzlei BRP im Krankenhausausschuss erfahren. Hier ist einem schon die Kinnlade heruntergefallen, das muss ich sagen. Wir waren aber sehr erleichtert, dass der Verantwortliche - der damalige Geschäftsführer - zu diesem Zeitpunkt bereits seit acht Monaten nicht mehr an Bord war und dass ein bis auf die Knochen integrer Interimsgeschäftsführer umgehend die Integration der IU in die regulären Krankenhausstrukturen organisiert hat.

Im März 2016 hat der damalige Krankenhausbürgermeister Wölfle die möglichen Alternativen zur Trennung von Herrn Dr. Schmitz erläutert, dessen Mitwirkung bei der Aufklärung der Sachverhalte ja stark zu wünschen übrigließ. Wir haben die entsprechende Gemeinderatsdrucksache zur Beschlussfassung vorgelegt bekommen. Und wir haben hier leider erkennen müssen, dass es keine andere schnell wirksame Möglichkeit als diese Aufhebungsvereinbarung gab. Das hat schon wehgetan. Wir hätten ihn gern mit Schimpf und Schande und dem sofortigen Stopp seiner Bezüge aus seinem Amt bzw. aus seiner Stellung gejagt. Dass er das KS so hineingeritten hat, war schon schwer zu verkraften. Aber die Vernunft hat hier die Oberhand behalten. Wir haben gesagt: 'Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.'

Die im RPA-Bericht im Jahr 2015 dargelegten Missstände konnten zu diesem Zeitpunkt nicht gegen Herrn Dr. Schmitz verwendet werden, da der Bericht bei der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung war. Und diese Tatsache wird jetzt von vielen hier im Rat einfach negiert. Es heißt: 'Na ja, irgendwie hätte man dann eben doch einen anderen Weg finden müssen, sich von dem Geschäftsführer zu trennen.' Aber ich frage mich: Welchen Weg? Wenn die gesamten Informationen, das gesamte belastende Material gar nicht zur Verfügung gestanden hätte, um eine andere Art der Trennung zu untermauern und zu unterfüttern, was wäre denn dann gewesen? Jahrelange Rechtsstreits; wir hätten ihn im Amt bzw. in der Geschäftsführung gehabt, und er hätte weiter agiert. Oder wir hätten ihn freigestellt, dann hätte es geheißen: 'Und jetzt bekommt er auch noch Bezüge dafür, dass er nichts leistet.' Es war schon so, dass wir schwer geschluckt und gesagt haben, dass man jetzt eben die Vernunft walten lassen muss. Wir haben keine andere Möglichkeit gesehen.

Wir verstehen natürlich schon, dass eine solche Abfindung einem normalen Arbeitnehmer nicht zu erklären ist. Das ist so. Trotzdem sehen wir nicht, dass zum damaligen Zeitpunkt eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. Ich glaube, dass es oft die eigene Ohnmacht der Fraktionen hier im Rat ist, welche die entsprechenden Personen sagen lässt: 'Ich muss dauernd den Kopf hinhalten, wenn mich meine Kollegen bzw. Parteimitglieder fragen. Und es klingt ja schon schräg, wenn ich dann erklären muss, dass es zum damaligen Zeitpunkt eben nicht anders ging.' Und aus diesem Ohnmachtsgefühl heraus deutet man natürlich schnell auf eine andere Person bzw. einen anderen Verantwortlichen und sagt: 'Ja, aber eigentlich hättet doch ihr…' Dass die Betreffenden aber nicht hätten können, haben sie, glaube ich, bereits sehr oft erklärt. Es wäre daher nun an der Zeit zu sagen: 'Okay, jetzt müssen wir es einfach so akzeptieren.' Ich denke, man wird auf Seiten der Stadt ja nicht ruhen und rasten, sondern - sobald das Urteil vorliegt - gegen die Aufhebungsvereinbarung vorgehen, falls er sich das Geld arglistig erschlichen hätte. Das ist klar; da wird doch jeder sagen: 'Nichts wie jetzt losziehen und das zurückfordern.' Aber auf welcher Grundlage können wir dies tun? Es heißt immer, man müsse hier jetzt eine Eigenrecherche vornehmen. Man müsse hier jetzt noch einmal einen Auftrag an BRP vergeben."

Nach dem Zwischenruf "Haben wir doch schon!" fährt StRin Fischer fort: "Die Ordner sind ja schon gefüllt. Und es ist auch eine Zeitfrage, das ist richtig. Wollen wir das jetzt noch einmal zusätzlich in Auftrag geben? Dann müsste ich schon klar wissen, welche Erkenntnis wir daraus ziehen könnten. Können wir dann schneller oder besser gegen den Aufhebungsvertrag vorgehen oder nicht? Ich habe es so verstanden, dass dies nicht der Fall ist. Man benötigt erst ein Urteil. Und das, so würde ich sagen, lesen wir uns in Ruhe durch und holen uns hier die Expertise, die wir noch zusätzlich brauchen, um dann die Klage gegen diesen Aufhebungsvertrag anzustrengen. Das wäre aus unserer Sicht die richtige Reihenfolge. Für uns wäre jetzt wichtig… Das KS läuft jetzt in geordneten Bahnen - es wurde ja rechtzeitig bzw. umgehend strukturell nachjustiert und die IU in die normale Struktur eingegliedert. Ich glaube, es wäre jetzt einmal wichtig, dass sich das KS wieder auf seine Grundsatzaufgaben konzentrieren kann. Und das hat nichts damit zu tun, dass ich irgendeiner Vertuschung das Wort rede. Das ist ja immer gleich das Nächste. Es heißt: 'Ihr wollt hier nicht genügend aufhellen.' Doch, wir wollen aufhellen. Aber wir wollen dort aufhellen, wo wir auch die Kraft und das Urteil und die Begründung dafür haben."

StR Körner erklärt, er wolle zu den Aussagen von StRin Fischer drei Anmerkungen machen: "Die Kanzlei BRP wurde vom KS im Juli 2016 beauftragt, eine interne Untersuchung durchzuführen, um die Umstände der Behandlung libyscher Kriegsverletzter ab dem Jahr 2013 sowie die Umstände des mit dem Gesundheitsministerium von Kuwait im Februar 2014 geschlossenen Kooperationsvertrages bezüglich des Al-Razi-Krankenhauses zu ermitteln. Das war der Auftrag. Und Sie wollen jetzt ernsthaft behaupten, dass wir für die Ausführung dieses Auftrags eine Auswertung der elektronischen Daten des ehemaligen Geschäftsführers nicht benötigen? Das ist ja absurd! Sie haben gerade so getan, als ob wir die E-Mails unbedingt auswerten müssten, um dann gegen den Aufhebungsvertrag vorgehen zu können. Und wir würden ja gar nicht wissen, ob das hierfür etwas bringt. Es geht doch um die Aufklärung der Projekte Libyen und Kuwait! Ich verspreche mir von der Auswertung der E-Mail-Konten des ehemaligen Geschäftsführers hierfür schon etwas (weil wir hier ja die E-Mail-Accounts anderer Beteiligter auch ausgewertet haben). Zum Beispiel zur Frage, was bei der Unterredung im Büro des Krankenhausbürgermeisters zum Jahreswechsel 2013/2014 vor dem Abschluss des Kuwait-Vertrages eigentlich besprochen worden ist. Es glaubt doch niemand, dass bei diesem Gespräch (von dem dokumentiert ist, dass es stattgefunden hat) nicht auch irgendwann einmal das Volumen des Vertrages zur Sprache gekommen ist. Es ging um einen 46-Mio.-€-Vertrag. Und dass infolgedessen die Frage der Behandlung eines solchen Vertrages im Krankenhausausschuss sich dem zuständigen Krankenhausbürgermeister ja aber doch zwingend gestellt haben müsste. Und dieser Vertrag ist dem Krankenhausausschuss nicht vorgelegt worden. Dies könnte man zum Beispiel herausfinden.

Meine zweite Bemerkung bezieht sich auf die Argumentation, weshalb man im Dezember 2015 nicht hätte kündigen können: Ihre Antwort auf unsere Anfrage lautet ja im Grunde: Sie haben im Dezember 2015 nichts getan, weil die Staatsanwaltschaft gesagt hat: 'Um Gottes Willen.' Im Februar 2016 haben Sie dann aber eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Es wäre vielleicht klüger gewesen, diese Kanzlei bereits nach dem 11.12. oder spätestens nach dem 18.12.2015 zu bestellen. Reden Sie einmal mit Unternehmen: Wenn dort solche Sachen laufen, wird innerhalb einer Woche die Anhörung durchgeführt; da wird aber alles durchgezogen.

Und nun zu dem Hinweis, man hätte im Wege einer Kündigung Herrn Dr. Schmitz dann sozusagen irgendwelche Geheimnisse verraten: Herr Dr. Schmitz kannte doch den internen Revisionsbericht der Unternehmensberatung 'Mauer' vom April 2015, in dem steht, dass Herr Braun am 08.09.2014 durch ein Schreiben des Geschäftsführers autorisiert wurde, in Kuwait ein Konto zu eröffnen. Dies kannte doch Herr Dr. Schmitz. Er wusste von dieser Pflichtverletzung. Und das ist eine Pflichtverletzung. Es gibt nämlich einen Verhaltenskodex der LHS gegen Korruption vom 25.05.2012, der so etwas komplett untersagt. Und Herr Dr. Schmitz kannte auch den RPA-Bericht vom 03.07.2015 (der ging nämlich an das KS), in dem stand, dass der Vertrag mit Kuwait dem Krankenhausausschuss hätte vorgelegt werden müssen. Das war die zweite gravierende Pflichtverletzung des Geschäftsführers (bei Kuwait würde ich sagen: auch des Krankenhausbürgermeisters). Das heißt, dies alles war Herrn Dr. Schmitz bekannt. Dann hätte man ihm aber doch kündigen und sagen können: 'Das sind zwei Pflichtverletzungen.' Und was hätte man ihm damit bitte verraten? Er wusste es ja. Sorry, aber es fällt mir schwer, dieser Argumentation der GRÜNEN-Fraktion Logik oder auch politische Vernunft zu entnehmen."

StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) meint: "Anders als dem Selbstdarstellungsauftritt der Ex-AfD unterstelle ich den Antragstellern von SPD und FDP tatsächlich die Absicht, Licht in ein organisiertes und regelrecht gewolltes Dunkel der Entwicklung in der IU zu bringen. Leider sehe ich nach den Antworten auf die Anfragen kaum neuere Informationen, aber recht viel Bestätigung von Erkenntnissen, die wir alle damals nach tagelanger intensiver Akteneinsicht gewinnen konnten - nämlich dass die Misswirtschaft und die Verselbständigung des IU-Managements auch Ergebnis eines angestrengten, organisierten Wegschauens der Verwaltungsspitzen war; eines Nicht-wissen-wollens, solange nur die Erwartung hoher Deckungsbeiträge der IU für das Betriebsergebnis des KS nicht infrage gestellt war. Dieses intensive Nicht-wissen-wollen hat dann letztlich auch dazu geführt, dass der Krankenhausbürgermeister den Krankenhausausschuss (und damit den Gemeinderat) im Unklaren gelassen, ja regelrecht getäuscht hat darüber, was dort passiert ist, als er noch am 04.12.2015 behauptet hat - ich zitiere aus dem Protokoll des Krankenhausausschusses -, 'dass es nicht zutreffend sei, wie eine Zeitung berichtete, dass es sich um dubiose Geschäfte handle'. Zitat Ende. War das kein Grund, den Krankenhausausschuss auf den Plan zu rufen und den Scheinwerfer viel stärker als zuvor auf die IU zu richten? Wer als Verantwortlicher so eine Aussage zu so einem Zeitpunkt trifft, wo es allerspätestens seit Frühjahr 2015 Hinweise auf solche dubiosen Geschäfte gegeben hat, der muss vor so einer Aussage entweder ganz genau hingeschaut und hinterfragt haben, oder es handelt sich eben um das schon genannte organisierte, angestrengte Nicht-wissen-wollen dessen, was sich dort abgespielt hat. Und auch sein Vorgänger Herr Murawski hatte bereits den Gemeinderat und die Öffentlichkeit mit der Behauptung getäuscht, als Krankenhausbürgermeister habe er überhaupt nichts von einem Kuwait-Projekt gewusst. Und es gibt, wie es StR Kotz und andere bereits zum Ausdruck gebracht haben, wirklich genügend Anlass zu allergrößter Skepsis gegenüber der Darstellung der Abläufe um die IU durch die Herren Bürgermeister - angefangen von BM Wölfle über EBM Föll bis hin zum Herrn Oberbürgermeister. Und wir erwarten uns von dieser Debatte heute auch wirklich keine weiteren Erkenntnisgewinne, denn diese Phalanx steht ja recht geschlossen da.

Was aber eigentlich angesagt wäre, ist eine Diskussion über die strukturellen Ursachen dieses IU-Debakels - angefangen mit der Korrektur der Fehlentscheidung des Gemeinderats im Jahr 2005. Durch die damals erfolgte Änderung der Betriebssatzung wurden dem Gemeinderat und dem Referat Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten genommen und auf die Klinikleitung übertragen - übrigens (nur, um daran zu erinnern) gegen die Stimmen ausschließlich unserer Vorgänger und des Personalrats. Und, Frau Kollegin Fischer, wenn Sie jetzt aus dem Protokoll zitieren, dass niemand im Ausschuss an der Veränderung der IU-Strukturen Anstoß genommen habe, dann liegt doch wohl auf der Hand, dass man keinen Anstoß an etwas nehmen kann, das längst in die Kompetenz der Klinikleitung gelegt worden ist, der es auf diese Weise so einfach gemacht wurde, uns hinter das Licht zu führen. Mehr Transparenz durch mehr Kontrollmöglichkeiten und stärkere Berichtspflichten gegenüber dem Referat und dem Gemeinderat sind das, worauf wir hinarbeiten müssen. Das sind die Konsequenzen, die für einen Neuanfang zu ziehen sind. Die Macht der KS-Geschäftsführung darf nicht erweitert, sondern muss ganz im Gegenteil beschnitten werden, um eine bessere Steuerung durch die Stadt und den Gemeinderat zu gewährleisten. Und dann erscheint es doch einigermaßen absurd bis unsinnig, wenn StR Dr. Fiechtner als Ursache ausmacht, dass die Stadt als solche unfähig sei, einen derartigen Betrieb zu führen. Tausende städtische Beschäftigte in vielen städtischen Betrieben strafen solche Behauptungen mit ihrer Arbeit täglich Lügen. Und tatsächlich sind ja die mangelnde politische Einflussnahme und die zu große unternehmerische Freiheit, die der Klinikleitung übertragen wurde, die Ursachen für diese Fehlentwicklung. Und vollends absurd wird es, wenn StR Dr. Fiechtner dann auch noch herumfabuliert, dass in Unternehmen wie 'Daimler' so etwas natürlich nicht passieren könnte. Schon einmal etwas von 'Fokker' gehört? Von 'Chrysler'? Von 'AEG'? Von Milliarden, die versenkt worden sind? Nun ja, so viel zu dem, was StR Dr. Fiechtner hier zum Besten gegeben hat.

Wenn der Herr Oberbürgermeister von Neuanfang redet, dann sind dafür die eben von mir genannten Schritte nötig und nicht die seinerzeit ergriffene Politik, Bauernopfer zu bringen - namentlich die genannte Frau Groß. Und hierbei geht es überhaupt nicht um Gehaltsklassen, sondern um die Tatsache, dass die elektronischen Daten des Herrn Dr. Schmitz bis heute nicht ausgewertet sind, er aber mit 'goldenem Handschlag' gehen durfte. Dem Antrag von SPD und FDP, dass diese Auswertung stattfinden muss, stimmen wir deshalb auch zu."

Durch StR Zaiß (FW) wird festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft noch bei der Ermittlungsarbeit sei. "Korruption, Untreue, Betrug - die Staatsanwaltschaft wird uns ihre Erkenntnisse nach Abschluss der Ermittlungen mitteilen. Das haben Sie uns so am vorigen Freitag im Krankenhausausschuss berichtet. Wir werden dies weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, nach Abschluss der Ermittlungen unsere Schlüsse daraus ziehen und - falls erforderlich - weitere Schritte unternehmen. Ich glaube, zu der gesamten Sache ist heute schon genug gesagt worden, sodass dies ausreicht. Wir warten auf das, was die Staatsanwaltschaft daraus machen wird."

OB Kuhn erkundigt sich bei FDP und BZS23, ob die Tätigung weiterer Wortmeldungen gewünscht werde. Nachdem die Angesprochenen dies verneint haben, erteilt der Vorsitzende StR Dr. Schertlen das Wort.

StR Dr. Schertlen (STd) erklärt, er wolle nur kurz an die Abstimmung am 17.03.2016 erinnern, bei der es um den so genannten 'goldenen Handschlag' für Herrn Dr. Schmitz gegangen sei. "Ich hatte dem damals nicht zugestimmt, mich auch nicht enthalten, sondern ihn abgelehnt. Ansonsten sind mir die gesamten Vorgänge insofern fremd, als die STAdTISTEN erst seit Sommer 2014 im Stuttgarter Rathaus vertreten sind und in die gesamten Vorgänge rund um das KS in keiner Form eingebunden waren. Damit ist mein Beitrag beendet."

OB Kuhn dankt für die Wortbeiträge und erklärt, dass die Verwaltung sich zu der Thematik ebenfalls noch einmal äußern wolle. Hierzu erteilt er zunächst dem Ersten Bürgermeister das Wort.

EBM Föll stellt fest: "Es ist überhaupt keine Frage, dass die Vorkommnisse, die es im KS im Bereich der IU gab, gravierend sind, wir hier in vielfacher Hinsicht Aufklärungsbedarf haben und logischerweise auch Konsequenzen auf unterschiedlichen Feldern ziehen müssen. Was ich aber bei vielen Diskussionsbeiträgen wirklich vermisst habe, ist die Tatsache, dass wir diese Aufklärung intensiv vornehmen (beginnend durch den Kollegen Wölfle, fortgeführt durch mich als Krankenhausbürgermeister) und im Übrigen auch intensive Konsequenzen gezogen haben. Es ist doch nicht so, dass wir (weder der Kollege Wölfle früher noch ich heute) hier wegschauen und die Dinge beschönigen, sondern es sind intensive Konsequenzen gezogen worden. Wir haben organisatorische und personelle Konsequenzen in vielfältiger Hinsicht gezogen. Wir sind bemüht, die Schadensminderung wie auch die Schadensregulierung hinzubekommen, sodass ein möglichst geringer tatsächlicher Schaden am KS bzw. bei der Stadt hängenbleibt. Und wir haben Ihnen in vielen Sitzungen wirklich intensiv berichtet (ich habe die Stunden nicht zusammengezählt, aber ich will nur an die Krankenhausausschuss-Sitzungen am 21.10.2016, 17.02.2017, 24.03.2017, 20.10.2017 und auch jüngst am 16.03.2018 erinnern). Die Verwaltung ist auch Ihnen gegenüber transparent vorgegangen. Sie haben umfassenden Einblick in alle wesentlichen Unterlagen erhalten. Und wir haben darüber hinaus natürlich auch Ihre Anträge und Anfragen beantwortet. Aber so zu tun, als ob die Beantwortung der Anträge und Anfragen die einzige Informationsquelle des Rates wäre, das stellt die Dinge dann doch schon auf den Kopf.

Ich möchte noch einmal auf zwei Punkte eingehen. Zunächst zur Thematik der damaligen Aufhebungsvereinbarung: Ich finde, Sie machen es sich in diesem Kontext zu leicht, weil Sie immer wieder ausblenden, dass die Verwaltung damals in einem fürchterlichen Dilemma war. Wir hatten die Bitte der Steuerfahndung und die Bitte der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Natürlich ist das nur eine Bitte; weder eine Steuerfahndung noch eine Staatsanwaltschaft kann die LHS anweisen, den Bericht nicht an Dritte weiterzugeben. Aber es wird natürlich darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn eine solche Weitergabe stattfindet, dann möglicherweise der Straftatbestand der Begünstigung (§ 257 StGB) oder der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) im Raume steht. Dies müssen Sie sehen. Und dies steht nicht für die Fraktionsvorsitzenden der LHS im Raume, sondern für den Oberbürgermeister, für den Krankenhausbürgermeister - für diejenigen, die von Amts wegen damit betraut sind. Und das ist eben doch ein Unterschied, den Sie bitte auch berücksichtigen mögen. Und ich will klar sagen: Ich war damals (im Übrigen sage ich das auch nicht zum ersten Mal; ich habe es, glaube ich, bereits fünfmal gesagt) in dem Gespräch mit dem Kollegen Wölfle und Herrn Dr. Holzwart eingebunden in die Entscheidung, dem Gemeinderat diese Aufhebungsvereinbarung vorzuschlagen. Und die Abwägung, die zu diesem Zeitpunkt mit dem damaligen Kenntnisstand verwaltungsintern wie auch durch die Kanzlei 'Menold Bezler' vorgenommen wurde... Und, Herr Stadtrat Körner, hier unterschlagen Sie jetzt einfach etwas: Die Kanzlei 'Menold Bezler' hat im Februar 2016 festgestellt, dass die Gründe für eine Kündigung aus wichtigem Grund, die im RPA-Bericht vom 18.12.2015 und in den Vorberichten enthalten sind, rechtlich eben nicht ausreichend sind für eine Kündigung aus wichtigem Grund und ein erhebliches Prozessrisiko bestand. Und in dieser Abwägung war das damals richtig. Ich gebe zu, heute und mit dem heutigen Wissen habe ich hier auch ein Störgefühl. Jeder von uns würde über die Frage 'Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung aus wichtigem Grund?' mit dem heutigen Wissensstand anders entscheiden. Das ist doch klar. Aber damals (vor ziemlich genau zwei Jahren) hatten wir eben einen anderen Erkenntnisstand. Und deswegen kann ich argumentativ nicht zu dem Kunstgriff greifen, mit dem heutigen Wissensstand denjenigen Personen Vorwürfe zu machen, welche die damalige Abwägung vorgenommen und Ihnen den entsprechenden Vorschlag gemacht haben. Und ich halte es auch für richtig. Ich möchte nicht wissen, was mit dem KS passiert wäre, wenn wir die Aufhebungsvereinbarung vor zwei Jahren nicht geschlossen hätten und den Neuanfang und die Neuausrichtung des KS nicht angegangen wären. Ich möchte das nicht wissen. Ich muss Ihnen außerdem sagen: Es gibt darüber hinaus auch noch eine Verantwortung für den operativen Betrieb. Das hört sich immer so trivial an - nach dem Motto: 'Der Betrieb läuft schon von alleine.' Das ist ein Betrieb mit 90.000 stationären und über einer halben Million ambulanten Patienten und einem jährlichen Umsatzvolumen von über 600 Mio. €. Hier können Sie nicht einfach sagen: 'Dann lasse ich dieses Schiff mal so vor sich hindümpeln und in seichten Gewässern kreuzen.' Von daher kann ich wirklich nur sagen: Diese Aufhebungsvereinbarung war richtig, und die Verwaltung war in einem Dilemma. Das müssen Sie sehen. Und aus diesem Dilemma gab es keinen Königsweg, auf dem man die Ziele einer vollen Information des Rates und einer Lösung der personellen Problematik an der Spitze des KS gleichzeitig hinbekommen hätte. Diesen Königsweg gab es nicht. Ich bedauere es, wenn Sie dies als Vertrauensverlust ansehen, weil diese Abwägung (in der Tat und auch so, wie sie Ihnen vorgelegt wurde) gerade nicht zu diesem Vertrauensverlust führen sollte.

Und jetzt zum Thema E-Mail-Auswertung: Herr Stadtrat Körner, Sie machen das ja gut; da muss ich sagen: vollen Respekt! Sie vollziehen jetzt hier diese David-und-Goliath-Nummer - nach dem Motto: 'Ich stelle den Antrag, die E-Mail-Konten von Herrn Dr. Schmitz auszuwerten - und wer dagegen ist, der will etwas unter den Teppich kehren.' Sie sind dann also der Gute, und alle, die Ihrem Antrag nicht zustimmen oder dagegenreden, sind sozusagen die Täuscher und Vertuscher." Auf eine Zwischenbemerkung eingehend fährt EBM Föll fort: "So wirkt es doch, Herr Körner, das wissen Sie doch, Sie sind ja ein Profi. Hier muss ich Ihnen immer wieder Respekt zollen; das machen Sie schon sehr geschickt.

Selbstverständlich werden die E-Mail-Konten vom Herrn Dr. Schmitz ausgewertet. Das hat Herr Dr. Schork, Rechtsanwalt der Kanzlei BRP, in der Sitzung des Krankenhausausschusses am vergangenen Freitag zugesagt. Und für uns gibt es jetzt zwei Wege: Das Einverständnis von Herrn Dr. Schmitz einzuholen, dass wir dies tun dürfen. Entweder wir holen das Einverständnis ein, und wenn wir es bekommen, können wir die E-Mails auswerten. Aber Herr Dr. Schmitz ist nicht verpflichtet, uns dieses Einverständnis zu erteilen. Weil er sich damit ja möglicherweise selbst belasten könnte. Hierzu kann ich niemanden zwingen. Er ist nach der Aufhebungsvereinbarung verpflichtet, an der Schadensminimierung, insbesondere an der Schadensregulierung mit der Versicherung mitzuwirken. Aber er ist nicht verpflichtet, sich persönlich zu belasten - falls es denn entsprechende Erkenntnisse in diesen E-Mail-Accounts gäbe.

Wir werden versuchen, das Einverständnis einzuholen. Dann werden die Konten ausgewertet. Wenn das Einverständnis nicht kommt, dann werden wir spätestens nach Abschluss der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart umfassende Akteneinsicht erhalten. Wir haben Anspruch auf diese Akteneinsicht. Und in diesem Rahmen können wir dann auch ohne das Einverständnis von Herrn Dr. Schmitz auswerten. Über einen der beiden Wege werden die E-Mails ausgewertet werden. Und natürlich haben wir ein Interesse hieran, weil das letztlich die Grundlage für die Prüfung bildet, ob wir diese Aufhebungsvereinbarung wegen arglistiger Täuschung rechtlich aussichtsreich anfechten können. Der Herr Oberbürgermeister hat in den Stellungnahmen gesagt, dass diese Prüfung vorgenommen wird. Und das Ergebnis werden wir auch dem Rat vortragen. Und dann mögen Sie die Entscheidung treffen, ob wir eine solche Anfechtung vornehmen oder nicht. Das ist dann Ihre Entscheidung, die Sie zu treffen haben.

Ich will nur sagen, wenn Sie hier in Einzelbeiträgen von Tätern und Opfern sprechen: Treffen Sie keine vorschnellen Urteile. Warten Sie einmal ab (und diese Geduld muss man in einem Rechtsstaat haben), bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, der Staatsanwalt Anklage erhoben und ein Gericht dann auch strafrechtlich geurteilt hat. Und solange, Herr Stadtrat Adler, sollte man weder von Bauernopfern sprechen noch von irgendetwas anderem, weil: Sie müssen sich in ein paar Monaten dann vielleicht ziemlich korrigieren. Warten wir einmal ab, was hier kommt. Ich glaube, da wird der eine oder andere noch überrascht sein, der sich heute in der Opferrolle geriert und tatsächlich einen anderen Beitrag in diesem Gesamtkontext wahrgenommen hat. Das ist meine persönliche Einschätzung. Und damit will ich es jetzt auch bewenden lassen, weil ich glaube, dass ich zumindest zu den wesentlichen Dingen etwas gesagt habe."

BM Wölfle ergänzt: "Ich will einen Versuch des Wiederaufbaus des Vertrauensverhältnisses unternehmen und Sie bitten, sich noch einmal in die Situation Ende 2015 / Anfang 2016 zu versetzen. Die Herausforderung für unser Handeln entstand ja einerseits durch die Einschränkung, die wir durch die Staatsanwaltschaft hatten, und andererseits durch das dringende Anraten der Versicherung, den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Was wäre die Alternative gewesen, Herr Stadtrat Körner? Sie fordern diese ja mehrfach ein. Nach Ihrer Konsequenz hätte die Verwaltung mit Vorliegen des RPA-Berichtes (18.12.2015) auf Sie zukommen müssen und sagen (so ist Ihre Variante): Fristlose Kündigung Herr Dr. Schmitz, fristlose Kündigung Herr Dr. Graf, fristlose Kündigung Herr Braun - und dies ohne Anhörungsmöglichkeit. Das wäre die von Ihnen skizzierte Alternative gewesen. Wie bereits gesagt, habe ich versucht, Ihnen auch im Fortlauf immer wieder zu vermitteln: Wir hatten eine klare Vorgabe vonseiten der Versicherung, die übrigens bis heute gilt. Sie lautete: 'Gefährden Sie nicht durch voreilige personelle Maßnahmen den Versicherungsschutz.' "

OB Kuhn erklärt, er wolle sich ebenfalls noch einmal äußern. "Ich will auf einen Kernpunkt zurückkommen, den StR Kotz aufgebracht hat. Herr Kotz, wenn die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung zu mir kommen und mich bitten, die Unterlagen und den Bericht nicht weiterzugeben (weil sonst die Ermittlungen gefährdet sein könnten) und mich auf die entsprechenden Tatbestände im Strafgesetzbuch hinweisen; dann zu verlangen, dass ich das ignorieren und die Informationen im Modus der vertraulichen Zusammenarbeit (auf diesen Punkt haben Sie ja abgehoben) den wichtigsten Fraktionen zukommen lassen oder mit ihnen besprechen soll - das ist ein starkes Stück, Herr Stadtrat Kotz. Denn Sie sagen implizit bzw. indirekt, ich hätte auf die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung (wobei letztere das noch direkter gesagt hat; sie war ja hier und hat uns den Durchsuchungsbeschluss präsentiert)… Das hätte geheißen, ich würde darauf verzichten. Und das habe ich nicht gemacht, und ich muss auch sagen: Ich finde es zu dick, das zu verlangen.

EBM Föll hat ausgeführt, dass es ein Dilemma bzw. eine Abwägung war. Aber in diesem Punkt sozusagen 'Ach, ist doch mir egal' zu spielen, finde ich wirklich einen starken Vorschlag von Ihnen. Und überdenken Sie bitte noch einmal die Terminologie, die Sie hier mit 'Vertrauen' ins Spiel gebracht haben. Denn ich habe nicht nur ein Vertrauensverhältnis zu den Fraktionsvorsitzenden und den Fraktionen (das muss ich als Oberbürgermeister natürlich haben), sondern ich habe auch ein Vertrauensverhältnis in das Funktionieren des Rechtsstaats. Und Ermittlungen zu gefährden ist, wie gesagt, ein Punkt, wo - wie ich finde - das Ermessen auch aufhört. Nach meinem Verständnis vom Rechtsstaat jedenfalls sind die ermittelnden Behörden nicht durch Vertrauensarbeit im Rat zu unterlaufen. Das wollte ich Ihnen noch einmal sagen. Das kann man anders bewerten - das weiß ich -, aber ich bin hier ziemlich rechtsstaatsorientiert. Und das will ich auch nicht gern aufgeben."

StR Kotz entgegnet: "Herr Oberbürgermeister, diese Argumentation, die Sie hier fahren, die kann man fahren. Aber die bedeutet doch im Umkehrschluss, dass Sie denjenigen Personen, die zeitlich vor dem Rat von diesen Fakten wussten (Mitarbeiter der Stadtverwaltung - zum Beispiel in der Personalabteilung oder im RPA - sowie Beschäftigte der Anwaltskanzlei), mehr vertrauen, in dieser Thematik 'dichtzuhalten', als Ihren wichtigsten Partnern im Hauptorgan. Das ist doch die Abwägung. Denen haben Sie gesagt" Auf eine Reaktion eingehend fährt StR Kotz fort: "Doch! Hier können Sie jetzt den Kopf schütteln oder auch nicht, sondern das ist die Abwägung. Es ist eine Kanzlei beauftragt worden. Der hat man die notwendigen Informationen selbstverständlich gegeben, aber dem Rat gibt man sie nicht, weil man davon ausgeht, dass die entsprechenden Personen schon falsch damit umgehen werden. Herr Oberbürgermeister, wenn das so ist und Sie zu dieser Einschätzung kommen und sagen: 'Diese Vertraulichkeit sehe ich in dieser schwierigen Situation nicht…' Und es geht hier ja um Vertraulichkeit. Wenn ich oder der Kollege Körner oder wer auch immer davon gewusst hätte, hätte das ja per se noch keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung gehabt. Sondern erst, wenn es entsprechend nach außen kommuniziert worden wäre, hätte es ein Problem verursacht. Aber wenn Sie zu der Einschätzung kommen, zu der Sie gekommen sind, dann hätten Sie, finde ich, auch den Mut haben müssen zu sagen: 'Dann entscheide ich als Oberbürgermeister allein über diesen Aufhebungsvertrag.' Entweder hätten wir Sie dann in irgendeiner Form dazu ermächtigen müssen… Sie hätten sagen müssen: 'Es gibt Gründe, die kann ich Ihnen als Rat heute nicht nennen. Sorry, aber hierfür gibt es gute Gründe.' Aber dann müssen Sie auch die Verantwortung… Aber Sie können doch nicht das Hauptorgan in eine Entscheidung, die nicht gerade 'Larifari' ist, laufen lassen und ihm die entsprechenden Informationen hierzu nicht mitliefern. Das ist, finde ich, einfach kein korrekter Umgang. Und in der jetzigen Argumentation zu sagen, dass man das Wissen von damals und heute nicht vermischen dürfe... Ein solches Vorgehen sollte man dem Hauptorgan nicht unterstellen. Wir haben, glaube ich, genau wie die Verwaltung schon die Vorstellungskraft, hier zu differenzieren: 'Wer hat wann was gewusst? Und wie hat man hier reagiert?' Ich gebe offen zu: Ich habe ein Problem damit, wie die Verwaltungsspitze mit diesem Dilemma, das es unbestritten gab, umgegangen ist. Das können wir jetzt auch nicht mehr lösen. Das ist eben so passiert. Und nun müssen wir schauen, wie wir hier zukünftig miteinander umgehen. Aber eine tiefe Unzufriedenheit damit, wie diese Sache gehandhabt wurde, die bleibt bestehen. Da können Sie nichts machen."

StR Körner teilt mit, er wolle auf zwei Punkte zurückkommen, die EBM Föll und BM Wölfle angesprochen hätten. "Erstens: Herr Bürgermeister Wölfle, die von uns skizzierte Alternative besteht vor allem darin, dass wir bei Vorliegen dieser gravierenden Hinweise im Dezember 2015 erwartet hätten, dass Sie die Rechtsanwaltskanzlei nicht erst im Februar 2016, sondern bereits im Dezember 2015 hinzugezogen hätten.

Das Zweite, was wir auch nicht verstehen, ist die Mitwirkungspflicht von Herrn Dr. Schmitz. Denn das ist ja eines der wesentlichen Argumente für eine Vereinbarung mit Herrn Dr. Schmitz gewesen (und aus unserer Sicht eigentlich auch ein zwingender Bestandteil einer solchen Vereinbarung), dass er selbstverständlich zur Mitwirkung verpflichtet ist. Denn sonst hätte die Vereinbarung ja auch überhaupt keinen Sinn gemacht. Das heißt, er ist doch vertraglich dazu verpflichtet mitzuwirken. Oder es ist eben im Vertrag nicht so geregelt, dass er verpflichtet wäre, in dieser Form mitzuwirken. Und das fänden wir auch nicht optimal.

Nochmals: Der Kernpunkt ist, dass wir am vorigen Freitag im Krankenhausausschuss erfahren haben, dass Sie die Rechtsanwaltskanzlei erst im Februar 2016 mit ins Boot geholt haben, obwohl im Dezember 2015 gravierende Pflichtverletzungen auf dem Tisch lagen. Und das wäre die aus unserer Sicht sinnvolle Alternative gewesen. Uns beschäftigt dieser letzte Punkt ja auch deshalb so, weil (das können Sie im Protokoll nachlesen, aber vielleicht erinnern Sie sich auch noch) meine Fraktion bei der Frage der Aufhebungsvereinbarung gespalten abgestimmt hat: Vier meiner Kollegen haben dagegen gestimmt und fünf dafür. Wir haben damals richtiggehend gerungen - und die anderen Fraktionen mit Sicherheit auch. Ich möchte nochmals zum Ausdruck bringen, dass die Fraktionsführung sich hier sehr stark engagiert und für den Vorschlag des Krankenhausbürgermeisters geworben hat - basierend auf der Annahme, dass wir angemessen informiert wurden. Diese Annahme hat aber eben nicht der Wirklichkeit entsprochen - aus welchen Gründen auch immer.

StR Dr. Oechsner erklärt, er wolle sich zu den Ausführungen von EBM Föll äußern: "Sie gehen davon aus und sagen immer, dass das KS heute ganz schlecht dastehen würde, wenn man nicht so gehandelt hätte, wie man damals gehandelt hat. Das ist eine der Argumentationsketten: 'Was wäre passiert?' und 'Das wäre doch ganz furchtbar gewesen.' Aber das wissen weder Sie noch ich, und ich glaube, auch niemand anderer in diesem Raum. Das ist eine Behauptung.

Das Zweite, womit ich wirklich ein Problem habe, ist Folgendes: Wenn man den Krankenhausausschuss ernst nimmt und als Kontrollorgan des KS betrachtet (vergleichbar einem Aufsichtsrat), dann würde die gewählte Vorgehensweise ja bedeuten, dass nur der Aufsichtsratsvorsitzende kein Dritter ist, alle anderen aber Dritte sind. Und das finde ich schon etwas schwierig, weil man als Dritter seiner Aufgabe dann gar nicht nachkommen kann, weil man ja gar nicht mehr die entsprechenden Informationen bekommt, um diese Aufgabe zu erfüllen. Dann müsste man sagen: 'Ihr seid Dritte, ihr könnt nur entscheiden, aber die Grundlagen für die Entscheidung erhaltet ihr nicht.' Und das ist das, womit ich am meisten Probleme habe - nämlich zu sagen: 'In diesem speziellen Fall (wegen der Bitte von dem und dem) seid ihr jetzt Dritte.' Obwohl Sie uns immer wieder sagen: 'Sie haben es ja zu entscheiden. Sie sind das Hauptorgan.' Das ist schwierig, das müssen Sie zugeben. Das mag für Sie auch eine schwierige Abwägung gewesen sein, aber für mich ist es sehr schwierig, einer Argumentation zu folgen, die besagt: 'Niemanden vom Hauptorgan hätte man darüber in Kenntnis setzen dürfen, weil das Dritte sind.' "

StR Dr. Fiechtner stellt fest: "Was hier jetzt wirklich deutlich geworden ist, ist der gravierende Vertrauensverlust, der dadurch entstanden ist, dass von Bürgermeister- und Verwaltungsseite das Hauptorgan schlicht und ergreifend an der Nase herumgeführt worden ist. Bis auf eine Fraktion, die aus sehr fadenscheinigen, durchsichtigen Gründen dies anders zu betrachten vorgibt, ist es, so denke ich, einhellig und klar. Vielen Dank übrigens auch an Sie, Herr Stadtrat Kotz, dass Sie diese Güterabwägung auch von der Bürgermeisterriege so klar benannt haben - genau das ist nämlich mit ein Problem.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass hier immer vorgegeben wird, die Staatsanwaltschaft hätte bestimmte Verbote oder Vetos oder dringliche Bitten ausgesprochen. Wenn man die 'Stuttgarter Zeitung' vom 21.02.2018 liest, wird genau dies bestritten. Hier heißt es (ich zitiere): 'Über diese Erklärung wundert sich nun wiederum die Anklagebehörde. Sie betont, damals von der Stadt nicht über Untersuchungen für außerordentliche Kündigungen informiert worden zu sein. Es sei auch keine Sperre verhängt worden. Vielmehr wäre selbstverständlich eine Weitergabe des Berichts an eine Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke interner Untersuchungen jederzeit möglich gewesen. Das gelte auch für Recherchen zum kündigungsrelevanten Sachverhalt.' So viel zur Staatsanwaltschaft.

Auch zu dem Aufhebungsvertrag ist noch etwas zu sagen: BM Wölfle (der ja zu Recht wahrscheinlich am meisten unter Beschuss steht) hat in der denkwürdigen Sitzung, in der man diese Entscheidung kurzerhand in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dem Gemeinderat vorgelegt hat (wie wir jetzt wissen, ohne klare Vorgaben und ohne uns in Kenntnis zu setzen), den Vertrag selbst ja nicht vorgelegt. Wir haben ihn ja nicht zu Gesicht bekommen, wie es ansonsten üblich ist, sondern er sprach von 900.000 € und hat betont, dass es keine Ruhegehaltsansprüche gebe. Wie sieht es jetzt eigentlich damit aus?

Und ein Punkt ist von der Bürgermeisterriege in dieser jetzt bald zwei Stunden währenden Debatte noch gar nicht angegangen worden: nämlich das, was in der von mir formulierten Anfrage darüber hinaus noch enthalten ist. Man hat sich jetzt auf die IU und Herrn Dr. Schmitz fokussiert, aber was ist denn mit den skandalösen Vorgängen um den Brandschutz, die Nichtdurchführung dringlich-wichtiger Maßnahmen, das grob fahrlässige Vorgehen des damals verantwortlichen Krankenhausbürgermeisters, namentlich Herrn Wölfle - möglicherweise unter Schützenhilfe von EBM Föll? Was ist denn hiermit? Allein dies würde eigentlich schon reichen, um den geforderten fristlosen Kündigungen noch eine weitere hinzuzufügen, nämlich die von Herrn Bürgermeister Wölfle - zumindest. Denn, wenn wir jetzt alles so stehen lassen… Jetzt haben wir zwei Stunden lang diskutiert, aber was hat die Debatte denn eigentlich gebracht? Welche Konsequenzen werden wir nach einem so langen Hin und her daraus ziehen? Wird es dabei bleiben, die Verfahren gegen zwei Mitarbeiter zu perpetuieren, vielleicht irgendwann einmal eines gegen Herrn Dr. Schmitz aufzunehmen und ansonsten lehnen wir uns zurück? Und die wahrscheinlich eigentlich Verantwortlichen kommen fein heraus. Und dann haben wir es wieder: Die Kleinen hängt man auf und die Großen lässt man laufen."

OB Kuhn kündigt an, dass jetzt noch einmal die Verwaltung Stellung nehmen werde.

An StR Dr. Fiechtner gewandt teilt EBM Föll mit, Herr Prof. Dr. Jürgensen habe in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 09.02.2018 umfassend zum Thema Brandschutz im Bestandsgebäude des Hauses E berichtet (siehe NNr. 5/2018). "In dieser Frage sind wir nicht zur Öffentlichkeit verpflichtet." Auf eine Zwischenbemerkung eingehend fährt er fort: "Ja, aber dem muss ich nicht nachkommen - nur weil Sie es beantragen. Sehen Sie sich bitte einmal die Rechte und Pflichten eines Gemeinderatsmitglieds in der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung an. Wir haben dieses Thema umfassend dargelegt. Ich glaube, Sie konnten in der entsprechenden Sitzung bzw. im entsprechenden Teil der Sitzung bedauerlicherweise nicht anwesend sein. Wir erläutern es Ihnen auch gern noch einmal separat, weil wir keinerlei Gründe haben, irgendwelche Informationen vor den Mitgliedern des Krankenhausausschusses zu verbergen."

An StR Körner gewandt äußert sich EBM Föll nochmals zur Mitwirkungspflicht von Herrn Dr. Schmitz: "Ich muss hier jetzt ein bisschen aufpassen, dass ich nicht in ein gewisses Dilemma komme. Wir sind in einer öffentlichen Sitzung. Und hier kann ich Ihnen aus vertraulichen Vereinbarungen (eine solche Aufhebungsvereinbarung hat immer auch die Klausel der Vertraulichkeit) nicht umfassend berichten - selbst wenn es sich um jemanden handelt, mit dem wir möglicherweise im Streit liegen. Auch diese Person hat Anspruch darauf, dass wir in rechtlicher Hinsicht korrekt mit diesen Fragen umgehen.

Die Mitwirkungspflicht bezieht sich insbesondere auf zwei Punkte: einmal auf die Übergabe der Geschäftsführung an den Nachfolger (damals Herrn Schimandl als Interimsgeschäftsführer) und zum anderen insbesondere auf die Mitwirkung bei der Abwicklung und Regulierung von Schäden bei der Versicherung. Denn in diesem Bereich gibt es neben der üblichen Haftpflichtversicherung ja auch noch die so genannte Eigenschadenversicherung, zu der wir Ihnen im Krankenhausausschuss bereits hinlänglich dargelegt haben, dass sich hier die Frage 'Ist es Vorsatz, ist es grob fahrlässig oder nur fahrlässig, wie der Schaden entstanden ist?' (die sich bei einer Haftpflichtversicherung ja stellt, weil dort ein vorsätzlich verursachter Schaden per se stets ausgeschlossen ist), dass sich diese Frage hier eben nicht stellt. Hier ist letztlich nur festzustellen, dass der Schaden eingetreten ist. Dies ist zu dokumentieren, und dann wird er von der Versicherung reguliert. Natürlich geht die entsprechende Vertragsklausel nicht so weit, dass Herr Dr. Schmitz sich in seinen Mitwirkungspflichten der LHS oder dem KS vollständig auszuliefern hat. So weit geht diese Klausel nicht. Aber es wäre rechtlich auch nicht korrekt, so etwas in diesem Kontext zu verlangen. Da könnte man eigentlich schon von Sittenwidrigkeit sprechen, wenn das tatsächlich stattfindet." Auf Zwischenrufe reagierend erklärt EBM Föll: "Ach, jetzt tun Sie doch nicht so! Das sind die üblichen Klauseln, und das ist auch bei 'Daimler', 'Bosch' und anderen, die damit umgehen, so."

Wiederum an StR Körner gewandt äußert sich EBM Föll anschließend "nochmals zu dem, was die Verwaltung zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 unternommen hat. Sie tun ja so, als ob die 14-Tage-Frist für die Erklärung einer Kündigung aus wichtigem Grund quasi am 18.12.2015 zu ticken begonnen hätte. Das ist mitnichten der Fall. Es ist rechtlich immer eine sehr schwierige Fragestellung, wann die Kenntnisse beim Arbeitgeber so hinreichend sind, dass eine solche Frist zu ticken beginnt." So habe sich die Kanzlei auch nicht geäußert. In ihren Ausführungen habe sie vielmehr lediglich auf ein entsprechendes Risiko hingewiesen. "Aber das würde ich als Kanzlei, die das im Nachgang zu beurteilen hat, auch tun. Aber was bringt diese Diskussion? Die Kanzlei 'Menold Bezler' hat damals jenseits der Frage, ob die Frist schon getickt hat oder nicht, festgestellt, dass die im Februar 2016 bekannten Themenstellungen aus dem Prüfbericht vom 18.12.2015 und den Vorberichten eben gerade nicht die gravierenden Pflichtverletzungen sind, die man für die Kündigung aus wichtigem Grund gebraucht hätte. Das heißt: In der Sache, im Ergebnis, käme hier nichts anderes heraus - selbst wenn man dies bereits im Januar oder gar im Dezember gemacht hätte. Von daher ist dies, finde ich, schon ein bisschen eine Diskussion, die sich zwar gut anhört, aber am Kern vorbeiführt."

Des Weiteren wolle er noch etwas zum Thema 'Staatsanwaltschaft - Dritte' sagen, so EBM Föll. "Herr Stadtrat Dr. Fiechtner, Sie haben den Staatsanwalt zitiert. Das ist ja auch nicht falsch, was er gesagt hat. Abstrakt richtig. Aber hier… Übrigens haben wir ja eine Kanzlei konsultiert. Das weiß der Herr Oberstaatsanwalt nicht und muss er auch nicht wissen. Jetzt weiß er es vielleicht. Aber Dritte sind natürlich beispielsweise (wenn wir die Themenstellungen weiter aufklären) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KS. Sie müssen schon zwischen dem Eigenbetrieb KS und dem Träger LHS unterscheiden. Wir können diese Vorgänge doch nur aufklären, wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KS damit befassen. Denn weder der Kollege Wölfle damals noch ich heute haben Zugriff auf die Datenbanken und die Buchhaltung des KS. Wir sind doch darauf angewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitwirken. Und das hat man aufgrund der Hinweise der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung nicht gemacht, weil wir vermeiden wollten, dass Beweismittel vernichtet werden und dadurch den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung nicht zur Verfügung stehen. Wir haben es auch deshalb nicht gemacht, weil wenn eine solche Beweismittelvernichtung stattgefunden hätte und dies Dritten zur Kenntnis gebracht worden wäre, der Oberbürgermeister und übrigens auch weitere Mitarbeiter mit der Frage § 257 StGB (Begünstigung) oder gar § 258a (Strafvereitelung im Amt) befasst wären. So ist nun einmal die Rechtslage. Und von daher war eben diese hohe Sensibilität und Sorgfalt in diesem Kontext anzubringen.

Zum Ende seiner Ausführungen kommend erklärt EBM Föll: "Es bestand mit Sicherheit nicht die Absicht, Sie hier an der Nase herumzuführen (dies ist auch zu keinem Zeitpunkt erfolgt) oder das Vertrauen bzw. die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Diese Absicht gab es weder im Dezember 2015 noch in den Folgemonaten. Und ich finde, Sie sollten der Verwaltung ein Stück weit abnehmen, dass es eine solche Absicht zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit gegeben hat und auch nicht in der Gegenwart. Und sicherlich auch nicht in der Zukunft."


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, kommt OB Kuhn zur Abstimmung über die möglichen Vorgehensweisen bezüglich der E-Mail-Konten des früheren KS-Geschäftsführers Herrn Dr. Schmitz.

StR Körner bittet um Abstimmung über den in Antrag und Anfrage Nr. 956/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Gruppierung FDP vom 01.12.2017 in Ziffer 1 formulierten Antrag: "Sollten die Daten noch nicht ausgewertet sein, beantragen wir, dass die Stadtverwaltung die Auswertung über die Anwaltskanzlei BRP Renaud & Partner mbB fortsetzen lässt."

Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen und stellt fest:

Der Antrag ist bei 19 zu 33 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung abgelehnt.

StR Kotz beantragt für die CDU-Gemeinderatsfraktion, die Stadtverwaltung möge die Kanzlei beauftragen, nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren das E-Mail-Konto von Herrn Dr. Schmitz (auch im Lichte der staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse) zu prüfen und über die entsprechenden Ergebnisse im Krankenhausausschuss zu berichten.

OB Kuhn lässt über den von StR Kotz vorgetragenen Antrag abstimmen und stellt fest:

Der Antrag ist bei 1 Stimmenthaltung einstimmig angenommen.

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