Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1411-04
GRDrs 552/2016
Stuttgart,
07/12/2016



Erneuerung der Brandmeldeempfangseinrichtung innerhalb der LHS



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
20.07.2016
21.07.2016



Beschlußantrag:


1.Auf Grundlage des Fernmeldevertrages wird die Netze BW mit der Erneuerung der Brandmeldeempfangseinrichtungen (BMA) innerhalb der LHS beauftragt.
2.Der Vergabe des Auftrags für die Lieferung von Komponenten sowie sämtlicher Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 10 Jahren an die Firma Netze BW über einem Gesamtpreis von insgesamt 12.581.876,29 EUR wird nach einem europaweiten öffentlichen Vergabe- und Verhandlungsverfahren zugestimmt. Die Aufwendungen für den technischen Umbau der bestehenden BMA betragen insgesamt rund 389.500 EUR, von denen voraussichtlich 257.500 EUR im Haushaltsjahr 2016 und 132.000 EUR im Haushaltsjahr 2017 anfallen.
3.Die Deckung der Aufwendungen erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr aus dem Teilhaushalt 370 – Branddirektion, Amtsbereich 371260, Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen. Die korrespondierenden HH-Erträge sind beim Sachkonto 33210000 – Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte veranschlagt.



Begründung:


§Notwendigkeit der Beschaffungsmaßnahme

Die LHS ist gemäß § 3 (2) Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg dazu verpflichtet, die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuer-melde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten. Hierzu gehört eine Brandmeldeempfangseinrichtung für den Anschluss von Brandmeldeanlagen.

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 22.07.2004 (GRDrs 642/2004) wurden im Jahre 2004 die bestehenden Brandmeldeempfangseinrichtungen mit einer geplanten Laufzeit von 10 Jahren in Betrieb genommen.

Der Ersatz der Brandmeldeempfangseinrichtungen ist nunmehr unumgänglich, da zum einen die Telekommunikationsanbieter die ISDN-Netze zurückbauen und durch sogenannte „All IP-Netze“ bis 2018 ersetzen, und zum anderen vom Hersteller des bestehenden Systems seit geraumer Zeit keine Hauptmelder für weitere Neuinstallationen von Brandmeldeempfangseinrichtungen mehr bezogen werden können.

Um den sicheren Betrieb weiterhin zu gewährleisten und um Ausfälle zu vermeiden, ist die Inbetriebnahme einer neuen und zukunftssicheren technischen Lösung ab 2017 zwingend erforderlich. Neuaufschaltungen werden ab diesem Zeitpunkt nur noch über das neue System möglich sein. Während der zweijährigen Migrationsphase mit dem Umbau aller Bestandsmelder müssen das alte und neue System parallel betrieben werden, da die Umstellung sukzessive erfolgt.

Die Netze BW, die für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlich ist, hat gegenüber der Branddirektion mit Schreiben vom 21.08.2015 darauf hingewiesen, dass vertragliche Teilleistungen bezüglich der Brandmeldeempfangstechnik zum 31.12.2015 gekündigt wurden. Die Erneuerung der Brandmeldeempfangseinrichtung erfolgt entsprechend des Fernmeldevertrags vom 23.7.1979 mit ergänzender Vereinbarung zum Teilvertrag Nr. 00 0019 durch die Netze BW.


Ergebnis des europaweiten Vergabeverfahrens


§Zusammenfassende Bewertung

Es wurde die Vergabe von rund 800 Brandmeldeempfangsanlagen (BMA) abgefragt.
Derzeit sind 766 BMA in Betrieb. Für diesen neuen mehrjährigen Rahmenvertrag wurde daher ein zusätzlicher Puffer von rund 40 BMA ausgeschrieben.

Es liegen nun zwei technisch vergleichbare Angebote vor (Fa. Bosch, Fa. Siemens).
Aus technischer Sicht können beide Bieter die Leistungen erbringen. Aus wirtschaft-lichen Gründen erfolgt die Vergabe an den günstigsten Anbieter. Die Vergabe soll daher entsprechend ihrem Angebot durch die Firma Siemens erfolgen.

Die Firma Netze BW ist mit der Bereitstellung, dem Betrieb und der Instandhaltung der Brandmeldeempfangseinrichtung zum Angebotspreis von 12.581.876,29 EUR für die nächsten 10 Jahre zu beauftragen.



Finanzielle Auswirkungen



§Finanzierung der Maßnahme

Die Vergabe des Auftrags für die Lieferung sowie Service- und Wartungsleistungen für die Brandmeldeempfangsanlagen im Rahmen eines Betreibermodell über einen Zeitraum von 10 Jahren umfasst einen Gesamtaufwand in Höhe von insgesamt 12.581.876,29 € EUR (inkl. Hochrechnung der Investitionsanteile).

Daraus ergeben sich 1.258.187,63 EUR/Jahr an laufenden Miet- und Wartungskosten für die rund 800 BMA. Die Aufwendungen für den technischen Umbau der bestehenden BMA betragen insgesamt rund 389.500 EUR, von denen voraussichtlich 257.500 EUR im Haushaltsjahr 2016 und 132.000 EUR im Haushaltsjahr 2017 anfallen.

Im Haushaltsplan für 2016/2017 sind zum bisherigen laufenden Haushaltsansatz in Höhe von 842.000 EUR zusätzliche Aufwendungen für Miet- und Wartungskosten in Höhe von insgesamt 1.400.000 EUR für beide Haushaltsjahre berücksichtigt.
Während dieser zweijährigen Migrationsphase mit dem Umbau aller Bestandsmelder, müssen das alte und neue System parallel betrieben werden, da die Umstellung sukzessive erfolgt. Während dieser Umstellungsphase werden die alten BMA schrittweise abgebaut und deren Restlaufzeiten (Miete) an die Firma Netze BW abgelöst. Diese einmalige Sonderabschreibung beträgt insgesamt rund 106.000 EUR. Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel sind ausreichend, damit die Umstellung der BMA im Parallelbetrieb finanziert werden kann. Für das Haushaltsjahr 2017 belaufen sich die Aufwendungen für die Umstellung und Betrieb der BMA auf voraussichtlich rund 1.150.500 EUR, in 2018 auf 1.348.800 EUR und 2019 ff. auf 1.258.187,63 EUR jährlich.

Die Aufwendungen sind in den jeweiligen Haushaltsjahren aus dem Teilergebnishaushalt 370 Branddirektion, Amtsbereich 371260 - Feuerschutz, technische Hilfeleistungen Kontengruppe 44310 Geschäftsaufwendungen, Auftrag 37126006000 – Betrieb Brandmeldeanlagen zu decken.



§Kostenerstattung durch die BMA-Betreiber
Gemäß Nr. 9 des Verzeichnisses als Anlage zur Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS) sind sämtliche Umstellungs - und laufende Kosten der Brandmeldeempfangs-anlagen (BMA) durch Gebühren gedeckt. Die Feuerwehr-Kostenersatzsatzung wird nach Beschlussfassung über die Vergabe und Beschaffung der neuen BMA-Kosten entsprechend angepasst. Hierzu erfolgt eine gesonderte Vorlage. Die HH-Erträge werden beim Sachkonto 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte – Auftrag 37126006000 – Betrieb Brandmeldeanlagen als Gebühren verbucht.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Martin Schairer

Anlagen

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