Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
541/2024
Stuttgart,
07/23/2024
Vertretung der Landeshauptstadt in den Gremien der Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum, der Zweckverbände und der Genossenschaft
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlussfassung
öffentlich
24.07.2024
Beschlußantrag:
Für die Gremien der aktuellen und der noch im Jahr 2024 neu zu firmierenden Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum, der Zweckverbände und einer Genossenschaft, werden die in der Anlage aufgeführten Personen als Mitglieder und Stellvertreter entsandt bzw. benannt.
Begründung:
Die Vertretung der Stadt in den Gremien der Beteiligungsunternehmen, der Kommunalanstalt Klinikum, der Zweckverbände und einer Genossenschaft, ist anlässlich der Neubildung des Gemeinderats nach der Wahl am 9. Juni 2024 neu zu regeln. Für die Entsendung bzw. Benennung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig. Die Fraktionen haben sich über die Sitzverteilung entsprechend § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung geeinigt.
Eine Stadträtin / ein Stadtrat scheidet in der Regel aus diesem Organ aus, wenn sie/er aus dem Gemeinderat ausscheidet. Der Gemeinderat wird dann entsprechende Beschlüsse zur Abberufung des Mitglieds und zur Entsendung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers fassen.
Die Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten, die nicht von der Stadt entsandt werden, sondern von der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung gewählt werden (SSB, FSG), geben im Voraus eine Erklärung ab, in welcher sie mit Ausscheiden aus dem Gemeinderat ihr Amt niederlegen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Der Gemeinderat wird dann unverzüglich eine neue Vertreterin / einen neuen Vertreter der Gesellschaft benennen.
Besonderheiten
In der Hauptversammlung der LBBW, im Aufsichtsrat des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) und in den Gremien verschiedener Zweckverbände ist kraft Gesetzes / Gesellschaftsvertrag / Zweckverbandssatzung zwingend der gesetzliche Vertreter der Landeshauptstadt vertreten. Somit steht dem Gemeinderat bezüglich dieser Mandate keine Entscheidung zu, weshalb sie in der Anlage auch nur aufgeführt sind, sofern es eine Vertreterregelung gibt.
Die Landesmesse Stuttgart GmbH soll auf die Projektgesellschaft Neue Messe GmbH und Co. KG verschmolzen werden, die dann in Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG umbenannt wird. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Verschmelzung bis zum 31. August 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgt, daher enthält diese Vorlage eine Entsendung in den Aufsichtsrat der Landesmesse GmbH & Co. KG.
Mit dieser Vorlage werden alle Gastmitglieder abberufen, soweit sie vom Gemeinderat entsendet wurden. Eine Klärung des Umganges mit Gastmitgliedschaften erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
1 Anlage
Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
<Anlagen>
zum Seitenanfang