Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
343
25b
Verhandlung
Drucksache:
1023/2020
GZ:
AKR/SI 5001-01
Sitzungstermin:
19.11.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Kurzfristige Unterstützung des Gesundheitsamts in der Corona-Krise
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 18.11.2020, öffentlich, Nr. 520
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 13.11.2020, GRDrs 1023/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1) Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans befristet bis 30.06.2021 folgendes Personal ab sofort zu beschäftigen:
a) Im Umfang von 20,0 Vollzeitkräften (VZK) bis EG 15 TVöD als qualifiziertes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt für interimsweise Aufstockungen des Beschäftigungsumfangs von Teilzeitbeschäftigten. Bei Bedarf kann auch externes qualifiziertes ärztliches Fachpersonal oder es können Naturwissenschaftler/-innen mit Erfahrung im Infektionsschutz für Corona-Tätigkeiten befristet eingestellt werden.
b) 25,0 VZK bis EG 6 TVöD als geeignetes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt.
c) 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung IuK und Gebäudemanagement im Gesundheitsamt, Abteilung Zentraler Service.
d) 0,5 VZK in EG 10 TVöD als Personalsachbearbeitung im Gesundheitsamt, Abteilung Zentraler Service.
e) 0,5 VZK in EG 11 TVöD als Personalsachbearbeitung im Haupt- und Personalamt, Abteilung Personalservice.
f) 2,0 VZK in EG 9c TVöD als Sachbearbeitung in der Infektionsschutzbehörde im Amt für öffentliche Ordnung.
g) 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung in der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung.
2) Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 256.000 EUR im Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen. Die erforderlichen Mehrbedarfe i. H. v. 1.684.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 werden im zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.
OB
Kuhn
stellt fest.
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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