1. | Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Form fest. | |
1.1 | Bilanzsumme | 99.383.252,22 EUR |
1.1.1 | Davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten | 88.504.636,14 EUR
10.870.754,25 EUR
7.861,83 EUR
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1.1.2 | Davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten | 31.991.014,65 EUR
35.349.765,84 EUR
4.755.539,23 EUR
27.286.932,50 EUR |
1.2 | Gewinn- und Verlustrechnung | |
1.2.1 | Der Jahresfehlbetrag beträgt | -49.420,74 EUR |
1.2.2 | Summe der Erträge | 51.780.129,46 EUR |
1.2.3 | Summe der Aufwendungen | 51.829.550,20 EUR |
1.3 | Der Jahresfehlbetrag 2018 wird durch die Entnahme aus den Kapitalrücklagen ausgeglichen | -49.420,74 EUR |
2. | Die Zuschüsse des Rechtsträgers für Tilgungsleistungen in Höhe von
werden in die Kapitalrücklage eingestellt.
| 580.444,85 EUR |
3. | Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2018 entlastet.
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4. | Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beauftragt. |