Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1296/2015
Ergänzung
Stuttgart,
02/17/2016



Flüchtlingsunterbringung
Standorte Tranche 6




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich18.02.2016



Beschlußantrag:
NEUFASSUNG DES BESCHLUSSANTRAGES

1. Festlegung von Standorten

1.1 Zur Schaffung von weiteren 384 Unterkunftsplätzen in Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) wird der Erweiterung nachstehender Standorte zugestimmt:

Möhringen Kurt-Schuhmacher-Straße 153 Unterkunftsplätze
Weilimdorf/Hausen Steinröhre 153 Unterkunftsplätze
Stammheim Ottmarsheimer Straße 78 Unterkunftsplätze

1.2 Bezüglich des Standorts Zuffenhausen (Schlotwiese; 396 Unterkunftsplätze) und eines Standorts in Mühlhausen mit 153 Unterkunftsplätzen wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegenden Vorschläge zu prüfen und dem Gemeinderat unmittelbar nach den Osterferien zur Entscheidung vorzulegen.

1.3 Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.4 Die Nutzung der neuen Systembauten ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.5 Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.



2. Finanzierung

2.1 Für die Errichtung der unter Ziffer 1.1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 5 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 9,23 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,49 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 9,72 Mio. € zu rechnen.

Die Baukosten für die Systembauten werden im Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233115 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 6, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen, gedeckt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 veranschlagt.

2.2 Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,49 Mio. € werden im Ergebnishaushalt 2016, Teilergebnishaushalt 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003140 – Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie im Teilfinanzhaushalt 500 – Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 – Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783 – Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt (die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 veranschlagt).


Begründung:


Entwicklung der Flüchtlingszahlen

unverändert


Standorte für Systembauten (Tranche 6)

Einleitung unverändert


Schlotwiese, Zuffenhausen (Neuer Standort)

Bei dem neuen Systembaustandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf einer Teilfläche des Flurstücks 4122/2 (ca. 7.000 m²) können 5 Systembauten mit rd. 396 Unterkunftsplätzen errichtet werden. Der vorhandene Bolzplatz kann auf einen alternativen Standort innerhalb der Bezirkssportanlage verlegt werden.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben innerhalb des bestehenden Bebauungsplans mit der Ausweisung als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportfläche und Baufenster für Sportheim für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.

Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, könnten die Systembauten zum Jahresende 2016 in Betrieb genommen werden.

Um die grundsätzlich realisierbaren Alternativvorschläge qualifiziert prüfen und notwendige Grunderwerbsverhandlungen führen zu können, wird die Entscheidung über diesen Standort bis unmittelbar nach den Osterferien zurückgestellt.

Kurt-Schuhmacher-Straße, Möhringen (Erweiterung)

unverändert


Wagrainstraße, Mühlhausen/Hofen (Erweiterung)

In der Wagrainstraße wurden bislang 3 Systembauten mit insgesamt 243 Unterkunfts-plätzen errichtet. Die Einrichtung ging im Herbst 2014 in Betrieb.

Auf Grund der artenschutzrechtlichen Anforderungen ist keine der Standortvarianten für eine Ergänzung um 2 weitere Gebäude in der erforderlichen Zeitkürze realisierbar. Der Standortvorschlag wird deshalb zurückgezogen.

Die Verwaltung prüft die beiden Alternativen in Freiberg „Himmelsleiter / Stamitz-weg“ und „Grünfläche Ecke Mönchfeldstraße / Suttnerstraße / Balthasar-Neu-mann-Straße“ und wird dem Gemeinderat unmittelbar nach den Osterferien einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.



Ottmarsheimer Straße, Stammheim (Erweiterung)

unverändert


Steinröhre, Weilimdorf/Hausen (Erweiterung)

unverändert


Beauftragung der SWSG

unverändert bis auf letzten Absatz

Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 2 % der Baukosten zuzüglich Nebenkosten von 4 %, somit rd. 188.000 €.


Ausschreibung der Bauleistungen

unverändert



Finanzielle Auswirkungen

Baukosten

Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1.1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 5 Einzelgebäude) einschließlich Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 9,23 Mio. €. Hierbei sind die Kosten für die Vergütung der SWSG (rd. 188.000 €) enthalten. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 bereits veranschlagt.

Betrieb

Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht jährliche Kosten in Höhe von 130.000 € (Bauunterhaltung), 35.000 € (Wartung) sowie 195.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 360.000 €. Für 2016 fallen diese Kosten voraussichtlich nur für einen untergeordneten Zeitraum an.

Diese Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2016/2017, Teilhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen enthalten.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen






zum Seitenanfang