Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
8/2012
GZ:
AK
Sitzungstermin: 29.03.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Klinikum Stuttgart
Beschluss zur Fortschreibung des Raumprogramms Zentraler Neubau (ZNB)

Vorgang: Krankenhausausschuss vom 10.02.2012, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.02.2012, öffentlich, Nr. 50
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Krankenhausausschuss vom 23.03.2012, öffentlich, Nr. 12
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 27.01.2012, GRDrs 8/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms des Klinikums Stuttgart für den Neubau/Umbau des Zentrums für Innere Medizin und des Zentrums für Operative Medizin sowie des Neurozentrums und der Augen-klinik und Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Standort Mitte (Zentraler Neubau - ZNB) wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das fortgeschriebene Raum- und Funktionsprogramm mit dem Land abzustimmen und die Förderverhandlungen mit dem Land fortzuführen.


StR Kanzleiter (SPD) verweist auf die Aussage in der Vorlage, dass im Volumen von 264 Mio. € des Raumprogramms für den Zentralen Neubau eine GÜ-Einsparung bei der Beauftragung mit einem Generalunternehmer/Generalübernehmer in Höhe von 12 %, nämlich 37,5 Mio. € enthalten ist. Für seine Fraktion erklärt der Stadtrat, dass die Frage einer GÜ-Ausschreibung bzw. GÜ-Übernahme noch völlig offen sei, da die Aussagen in der Vorlage nicht belegt seien und zunächst genau geklärt werden müssten. Das Klinikum sei nach wie vor ein städtischer Eigenbetrieb, und für städtische Eigenbetriebe gelten im Prinzip die Kriterien, die für alle städtischen Bauvorhaben zur Anwendung kommen. Dies gelte auch im vorliegenden Fall.

In der letzten Sitzung des Krankenhausausschusses habe man mit einiger Verwunderung eine "Werbeveranstaltung" für ein GÜ-Konzept verfolgt und mit Interesse zur Kenntnis genommen, was aber nicht bedeute, dass man dem unbedingt folgen müsse, so StR Kanzleiter. Von daher stimme seine Fraktion heute der Vorlage zu mit der Maßgabe, dass man sich auf nichts festlege, und nehme mit Verwunderung die Aussagen zur Finanzierung in diesem Punkt zur Kenntnis. Letztlich seien sie aber für das Raumprogramm irrelevant, und über die Frage, wie die Bauausführung erfolgt, müsse zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Ihre Fraktion stimme der Vorlage gerne zu, erklärt StRin Fischer (90/GRÜNE). Der Beschluss sei die Voraussetzung für die mit dem Land zu führenden Verhandlungen. Heute werde keine Entscheidung über die Vergabe getroffen, sondern diese erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Als richtig werde es empfunden, dass in der Vorlage Aussagen zu den Kosten enthalten sind und dass dargestellt ist, wie sich eine GÜ-Vergabe auf die Kosten auswirken könne. Angesichts dieses sehr großen Bauprojekts wolle ihre Fraktion eine ruhige und problemlose Abwicklung der Bauphase; ebenso wolle sie Kosten- und Terminsicherheit und dass regionale Firmen zum Zuge kommen. Deshalb sei man offen, was die Art der Vergabe betreffe.

Bereits im Krankenhausausschuss sei bemängelt worden, dass bei den finanziellen Auswirkungen der Indikativ und nicht der Konjunktiv verwendet wurde, bemerkt StRin Vetter (CDU). Zur "Werbeveranstaltung" im Krankenhausausschuss sei vom GÜ-Aus-führenden von der Psychiatrie Bad Cannstatt berichtet worden, dass alle Arbeiten innerhalb des Zeitfensters und unter Einhaltung der Kosten durchgeführt wurden. Dies müsse auch gesagt werden dürfen, ohne dass daraus eine "Werbeveranstaltung" gemacht werde.

StR Zaiß (FW) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an. Wie die Vergabe der Arbeiten erfolgen soll, werde noch genau zu prüfen sein.

StR Prof. Dr. Dr. Lübbe (FDP) betont, mit dem jetzigen Entwurf bestehe die Möglichkeit, für die Zukunft zwei Kliniken auszustatten, damit sie als "Kopfzentrum" für das Katharinenhospital eine Vorreiterrolle spielen können. Bitten würde er darum, dass die Wünsche der Ärzte stärker als beim ersten Plan berücksichtigt werden. Zur sog. Werbeveranstaltung im Krankenhausausschuss merkt er an, dass dort doch nützliche Hinweise gegeben worden seien, die die Entscheidung über die Vergabe erleichtern können.

StR Adler (SÖS und LINKE) äußert sich im Sinne von StR Kanzleiter, dass die Frage GÜ-Modell eine grundsätzliche Entscheidung ist, die weit über die Frage der Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms und die Beauftragung der Stadtverwaltung, das Programm mit dem Land abzustimmen und über die Förderung zu verhandeln, hinausgeht. Das Bauvorhaben könne aufgrund der Größe Auswirkungen auf die Infrastruktur in der Bauwirtschaft, auf das regionale Handwerk haben.

Die "Werbeveranstaltung" im Krankenhausausschuss habe aufgrund einer "ausgesprochen oberflächlichen Information" mit einer fundierten Grundlagenlieferung zur Entscheidungsfindung für die städtischen Gremien sehr wenig zu tun. Die Frage, welche Subunternehmen zu welchen Konditionen von den verschiedenen Firmen beschäftigt werden, sei damit nämlich noch lange nicht beantwortet. Die Großbaustelle der Fildermesse habe gezeigt, dass man doch etwas genauer hinschauen muss. Abschließend betont StR Adler, dass die Zustimmung zur Vorlage nicht Zustimmung zur Begründung und nicht zum GU-/GÜ-Modell bedeutet.

StR Dr. Schlierer (REP) hebt hervor, dass es mit der heutigen Beschlussfassung darum gehe, der Verwaltung den Auftrag zu geben, auf der Grundlage des fortgeschriebenen Raum- und Funktionsprogramms die notwendigen Förderverhandlungen zu führen. Warum jetzt eine GÜ-Debatte geführt werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Es müsse möglichst rasch dafür gesorgt werden, dass die entsprechenden Verhandlungen mit dem Land geführt werden, damit die Finanzierung sichergestellt werden kann und der Bau entsprechend vorangehe.

Wichtig sei die Tatsache, auf die StRin Vetter hingewiesen hat, dass man sich in einem Prozess befinde, der ständig neue Überlegungen und neue Planungen zur Folge habe, fährt StR Dr. Schlierer fort. Von den ursprünglichen Baufeldern bis zu dem, was jetzt in der Beschlussvorlage vorgesehen ist, sei es ein gewisser Weg gewesen; es sei aber auch eine doch überraschende Entwicklung gewesen, weil vieles, was zunächst für unverzichtbar gehalten wurde, inzwischen wieder neu und anders geplant wurde. Er habe Interesse daran, dass dieses Klinikum möglichst rasch - auch im Sinne einer entsprechend effektiven Ausrichtung - mit diesen Neubauten in Betrieb gehen kann. Deshalb könne der Vorlage eigentlich nur zugestimmt werden.

Auf die Anmerkung von StRin Vetter eingehend, dass sich vieles geändert und vieles gewandelt hat, merkt BM Wölfle an, dass sich auch noch vieles wandeln wird, auch bei diesem Projekt. Dies gehöre aber zur Pflichterfüllung, um nicht mit einem Projekt auf Baustelle zu gehen, bei dem man in der Zwischenzeit Erkenntnisse habe, dass es funktionaler wäre, wenn das eine oder andere noch geändert würde. Auch Gespräche mit den Ärzten würden geführt, wobei es ihm weniger um Wünsche als um Erkenntnisse für eine bessere Funktionalität gehe, so BM Wölfle an StR Prof. Dr. Dr. Lübbe gewandt.

Das Thema einer potenziellen Einsparung durch GÜ-Vergabe sei in der vorliegenden Vorlage nicht neu, betont BM Wölfle, sondern sei Bestandteil aller bisherigen Beschlussvorlagen zu diesem Thema gewesen. Er achte sehr genau darauf, dass der Eigenbetrieb Klinikum nicht vergesse, dass er ein städtischer Eigenbetrieb ist. Gleichzeitig sei die finanzielle Situation des Eigenbetriebs so, dass der Gemeinderat immer wieder auch erwarte, dass das Klinikum sich finanziell so streckt, dass es die erwartete modifizierte schwarze Null erreicht.

Zur "Werbeveranstaltung" im Krankenhausausschuss merkt BM Wölfle an, es sei eine Werbeveranstaltung für die Stadt Stuttgart gewesen. Die zentrale Aussage des Bauherrn sei gewesen, wenn man mit gut vorbereiteten Unterlagen zu den städtischen Ämtern komme, dann funktioniere alles fließend und schnell. Dies sei seiner Auffassung nach eine ausgesprochen positive Rückmeldung an die städtischen Ämter gewesen, was ihm beweise, dass keine Notwendigkeit bestehe, hier mit Personalaustausch zu agieren. Er betrachte es auch als eine Pflicht der Verwaltung, über ein Projekt zu informieren, das im Zeitplan, im Kostenplan sogar noch preiswerter, abgewickelt wird. Er wäre froh, wenn es bei der Stadt viele Vorhaben von dieser Sorte gäbe.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

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