Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0331-02
GRDrs 9/2013
Neufassung
Stuttgart,
03/14/2013



Änderung der Ehrenordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
24.04.2013
25.04.2013



Beschlußantrag:

Die Änderung der Ehrenordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.


Begründung:


Am 27.4.2006 hat der Gemeinderat einstimmig eine Ehrenordnung beschlossen, in der er Verhaltensrichtlinien aufgestellt und Grenzen zulässiger Mandatsausübung gezogen hat.

Die Ehrenordnung enthält darüber hinaus Berichtspflichten zur persönlichen wirtschaftlichen Betätigung und zu geschäftlichen Beziehungen zur Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen. Sie wurde zuletzt am 2.10.2008 geändert (GRDrs 623/2008).

Der Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Stuttgart regelt dagegen im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Organen der Beteiligungsunternehmen und deren Mitgliedern sowie die Beziehungen der Organe zueinander.

Die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen von Gemeinderatsmitgliedern zur Landeshauptstadt Stuttgart bzw. zu Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen ist in der Ehrenordnung geregelt.

Inzwischen hat der Ältestenrat weitere Änderungen an der Ehrenordnung angeregt. Bisher werden die nach Nr. 13 der Ehrenordnung vorgesehenen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinderatsmitglieder dem Oberbürgermeister zugeleitet. Inzwischen hat die Stadt einen Ombudsmann zur Korruptionsvermeidung bestellt. Er ist in gleicher Funktion auch für das Land Baden-Württemberg tätig. Diesem außenstehenden und unabhängigen Rechtsanwalt sollen künftig zur Verbesserung der Prävention die vorgesehenen Angaben zur Prüfung vorgelegt werden.

Zusätzlich sollen zur Erhöhung der Transparenz auf dem städtischen Internetportal in einer gesonderten Tabelle (Anlage 1a) folgende Angaben veröffentlicht werden:

- Familienname und mind. ein ausgeschriebener Vorname
- ausgeübter oder erlernter Beruf und Beraterverträge
- Mitgliedschaften in Aufsichtsräten (AR) und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
- Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der
Gremien in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form

- Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

Die Änderung ist in Anlage 1 dargestellt. Anlage 2 enthält eine Gesamtfassung der Ehrenordnung nach Einarbeitung der Änderung.

Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 33/2013 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 39/2013 der FDP-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 46/2013 der SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 438/2012 der FDP-Gemeinderatsfraktion "Mehr Transparenz im Rathaus"



Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

2


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2013-9 Neufassung_Änderung der Ehrenordnung_Anlage 1 und 1a.doc2013-9 Neufassung_Änderung der Ehrenordnung_Anlage 1 und 1a.doc2013-9 Neufassung_Änderung der Ehrenordnung_Anlage 2.doc2013-9 Neufassung_Änderung der Ehrenordnung_Anlage 2.doc