Finanzierungsmittel für den Haushalt der Stadt nach § 14 Abs. 3 EigBG sind nicht vorgesehen.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.705.127,61 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 6.641.917,46 € verrechnet.
3. Der Jahresgewinn des BgA "Mineralische Deponie" in Höhe von 278.829,44 € wird zu Lasten des Gewinnvortrages der zweckgebundenen Rücklage zugeführt und zur Finanzierung von Investitionen entsprechend dem jeweiligen Vermögensplanes verwendet.
4. Aus dem verbleibenden Gewinnvortrag in Höhe von 4.657.960,41 wird der Gewinn aus dem Verkauf des Grundstücks Rieckestraße in Höhe von 606.989,34 € an die Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschüttet.
5. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.
6. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH wird beauftragt, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Stuttgart zu prüfen. |